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Christian Pegel

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens. Als wir begonnen haben, waren noch nicht lauter Rechtsverordnungen anderer Häuser im Raume, sondern wir haben mit der Kanzlei ein Stück weit unsere eigene Pionierarbeit geleistet und die für uns. Zweitens. Das ist eine Sonderaufgabe, die im Innenministerium so leicht nicht abbildbar ist, weil wir den energiewirtschaftlichen Bezug nur begrenzt haben. Die Zuordnung erfolgt ja auf Bundesebene oder das Gesetz ist auf Bundesebene in erster Linie aus dem Bauministerium heraus erfolgt, weil Wärme in Gebäuden immer irgendwas mit Bauen zu tun hatte. Das ist bei der Wärmeplanung, die ja sehr viel stärker in Quartieren und in externen Versorgungen denkt, nicht mehr ganz so. Vor dem Hintergrund hätten wir uns diesen Sachverstand dann mit Personalaufstockung einkaufen müssen. Wir brauchen aber nur für einen sehr kurzen Zeitraum diese Unterstützung, haben die dann eben auch nur kurzzeitig, aber dann mit mehreren Personen parallel in dieser Kanzlei in Anspruch nehmen können. Drittens. Weil die eben von mir genannten Verfahrensfragestellungen, die in anderen Rechtsverordnungen im Übrigen nicht enthalten sind, mich sehr umtreiben, ich würde gerne den kleinen Gemeinden – die ja eher zufällig im Rahmen der Ampeldebatten darüber, wie man mit dem Gebäudeenergiegesetz, dem Heizungsgesetz umgeht, auf einmal mit hineingeraten sind, bis dahin war Wärmeplanung erst für Gemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner als verpflichtend vorgesehen, jetzt muss jeder ran –, der Versuch ist also, mit einer Vielzahl von Vereinfachungen diesen sehr kleinen Gemeinden, den Ämtern der sehr kleinen Gemeinden bei vielen Fragestellungen zu helfen, dass sie nicht über viele Seiten mit externen Gutachtern Dinge prüfen lassen müssen, sondern mit verfahrensregelnden Gestaltungen dazu gelangen, mit sehr wenig Aufwand Feststellungen treffen zu können, dass sie von diesen Fragestellungen der Wärmeplanung, der Wärmeplanungsprüfung nicht betroffen sind. Und diese Dinge mussten wir abbilden, in der Tat, und zu guter Letzt auch die kommunalverfassungsrechtlichen Fragen, die Sie gerade angesprochen haben. Der dringende Wunsch des Städte- und Gemeindetages, die Ämterebene im eigenen Wirkungskreis originär zuständig zu machen, war mit durchaus erheblichen verfassungsrechtlichen Fragen verbunden, die die Kanzlei ebenfalls für uns übernommen hat und uns dann ja auch in das Gesetzgebungsverfahren hinein begleitet hat.

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