Marc Reinhardt
Ja. In der Auflistung zur Kleinen Anfrage ist ja aufgeführt, dass Sie für diese Verordnung externe Beratung durch die Kanzlei Redeker Sellner Dahs zurate gezogen haben, da insgesamt über 77.000 Euro geflossen sind. Und deshalb meine Frage: Aus welchen Gründen ist es der Landesregierung nicht möglich, diese Ausführungsverordnung in den eigenen Häusern zu erarbeiten? Es gibt ja auch schon Vorlagen in anderen Bundesländern. Und warum war es notwendig, sich hier diese externe Beratung einzuholen?
