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Christian Pegel

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, das ist ein laufendes Verfahren und ich glaube, dass wir achtgeben müssen, dass wir uns nicht in die Gefahr bringen, später datenschutzrechtlich oder an anderen Stellen Verfahrensfehler zu begehen. Die Beteiligung der Frauenbeauftragten, Entschuldigung, Gleichstellungsbeauftragten ist ein völlig normales Prozedere und dass sie dabei ihre Rolle wahrnimmt, gleichermaßen. Und ich bitte um Nachsicht, dass ich zu diesen internen Dingen keine Auskunft geben werde, die einzelne Beteiligte möglicherweise in die Not bringt, sich hinterher an den Pranger gestellt zu fühlen, nur, weil sie ihre normale Funktion wahrnehmen, in diesem Verfahren beteiligt zu werden. Richtig ist aber – und da will ich gerne diese Konnotation ein wenig rausnehmen –, dass wir innerhalb der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ausgeschrieben haben. „Intern“ klingt so, als ob das drei Kollegen gekriegt haben. Es macht überhaupt keinen Sinn, in der „Ostsee-Zeitung“ den Inspekteur der Polizei auszuschreiben, weil wir beide, egal wie sehr wir uns bemühen, nicht bewerbungsfähig sind. Also ist das, was Sie „intern“ meinen, innerhalb der Landespolizei alle Beamtinnen und Beamten, die gewisse Voraussetzungen hatten, haben die Möglichkeit, ja, aber das sind dann in erster Linie Führungskräfte, die schon Führungserfahrung haben, bei Männern wie Frauen keine Riesenzahlen. Aber umgekehrt, ja, wir haben dann Bewerbungen, und dann entscheiden sich im Zweifel weibliche Polizeivollzugsbeamte und männliche, ob sie sich bewerben oder nicht. Und genau damit gehen wir dann um und dann werben wir auch dafür, dass diejenigen, die sich nicht beworben haben, auch diese Entscheidung für sich treffen dürfen.

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