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Christian Pegel

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kommt auf die Tätigkeiten drauf an. Und wenn Sie schauen, dass der Generalbundesanwalt zumindest einen Anfangsverdacht für ein Vereinigungsdelikt, wie das Strafrecht das nennt, gesehen hat, dann scheinen wir zumindest an der Grenze zum Verbotensein uns zu bewegen. Von daher ist das, was Sie erbitten, zu sagen, ist das nicht ein Placet und die sind immer erlaubt, ganz so einfach wird die Reise nicht sein, sondern Sie werden sich dann erstens die Tätigkeiten einzelner Personen anschauen müssen, und jede strafrechtlich relevante Vorgehensweise ist dann eben nicht erlaubt, sondern verboten, und zweitens, Sie müssten diese Frage die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag bitten zu stellen, weil, noch einmal, Nordkreuz über unsere Landesgrenzen hinausgeht und der Umstand, dass der Bundesinnenminister, früher die Bundesinnenministerin, bisher nicht tätig geworden ist, muss nicht darauf beruhen, dass man alles für rechtmäßig hält, sondern dass man möglicherweise aus Opportunitätsgesichtspunkten zurzeit damit nicht umgeht. Aber noch einmal, strafrechtlich relevantes Verhalten ist immer verboten. Und das ist unabhängig davon, ob wir auf der Vereinigungsebene entsprechend vorgehen.

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