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Christian Pegel

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst hat gegen Nordkreuz der Generalbundesanwalt Ermittlungen aufgenommen. Der schien also davon auszugehen, dass es a) über die Bundeslandgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinausgeht, wenn es sich also um einen Verein, wie Sie ihn offenbar zu subsumieren scheinen, gehandelt hat oder handelt, dass nicht allein das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Zuständigkeit für diesen Verein für sich beanspruchen kann. Und zum Zweiten sind genau die organisationsdeliktsrechtlichen Fragen durch den Generalbundesanwalt geprüft und offenbar am Ende zumindest als nicht hinreichend wahrscheinlich angesehen worden, damit ein Strafverfahren vor einem entsprechenden Staatsschutzsenat durchzustehen. Dass darüber unterschiedliche juristische Auffassungen bestehen, ist unstreitig. Ich gehe davon aus, dass wir bei Nordkreuz weiterhin, wenn, einen Personenzusammenschluss haben, der nicht nur Mecklenburg-Vorpommern betrifft. Und wir sind mit unseren Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Wenn Sie darauf schauen, es hat in der gesamten Geschichte dieses Bundeslandes seit 1990 lediglich drei Vereinsverbote gegeben, 2009, 2013 und 2021, weil Voraussetzung ist, dass du dann als Landesbehörde ausschließlich einen Verein hast, der in deinen Landesgrenzen tätig ist, und auf den bezogen wir dann die Zuständigkeit haben. Die meisten Vereinsverbote, die Sie auch wahrnehmen, sind Vereinsverbote, die das Bundesinnenministerium vornimmt, weil mehr als ein Bundesland oder sogar die ganze Bundesrepublik, aber mehr als ein Bundesland betroffen ist. Und dann gibt es entsprechend andere Zuständigkeiten.

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