Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was ich bisher wahrnehme, ist, dass es einen Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 4. Juni gibt. In dem werden mehrere Dinge zusammengefasst. Erstens. Es wird vorgeschlagen, dass die Frist auf ein Jahr verlängert wird, also die Feststellung der Europäischen Union, dass es sich weiterhin um eine Situation des Massenanfalls – ich bin nicht ganz sicher, ob ich den technisch richtigen Begriff verwende –, also dass die Massenfluchtrichtlinie weiterhin greift über das Jahr 2026 hinaus. Das spielt vor allen Dingen für die Ausländerbehörden in den verschiedenen Staaten der Europäischen Union eine Rolle, weil wir damit koordiniert auf das bevorstehende Auslaufen erst ein Jahr später reagieren müssen, die Ausländerbehörden also automatisiert die Verlängerung jetzt angehen können. Zweitens. Die Europäische Kommission will zugleich Vorbereitungen für mögliche Rückkehr in die Ukraine treffen. Sie wird unter anderem sogenannte Unity Hubs, also offenbar Einrichtungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten, bilden, die für ukrainische Staatsangehörige, die sich in die jeweiligen Mitgliedsstaaten, bei uns also in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, als Anlaufstelle dienen, erstens, um zu prüfen oder aber auch wahrzunehmen sprach- und landeskundlichen Unterricht, wenn er für die eigenen Kinder erforderlich scheint, um eine Rückkehr für sie zu erleichtern. Es geht zum Zweiten darum, dass von dort aus die Jobsuche in der Ukraine unterstützt werden soll. Es soll ein Beitrag geleistet werden, um Rückkehrbemühungen und Rückkehrvorbereitungen zu unterstützen. Und es scheinen von dort auch Beiträge für den Wiederaufbau der Ukraine beratend unterstützt werden zu sollen, wenn das ukrainische Schutzsuchende nach ihrer Rückkehr unterstützen wollen. Das ist der Teil, den wir kennen. Für uns ist relevant, dass zunächst allerdings noch die Zustimmung des Europäischen Rates erforderlich ist, damit die verschiedenen Maßnahmen umgesetzt werden können. Wir warten jetzt genau darauf, insbesondere, weil für uns auf der ausländerbehördlichen Seite die Verlängerung um ein weiteres Jahr eine erhebliche Erleichterung wäre und wir die dringend benötigen, um nicht zeitnah schon in entsprechende Vorbereitungen eintreten zu müssen. Wenn im Frühjahr nächsten Jahres die Aufenthaltserlaubnisse nach diesem speziellen Gesetz ausliefen, müsste man jetzt Vorbereitungen treffen.
