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Christian Pegel

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist es richtig, dass die afghanischen Ortskräfte, aber auch besonders schutzbedürftige afghanische Beteiligte, die durch besondere Tätigkeiten in der afghanischen, im Staate Afghanistans zu Zeiten, als dort noch verschiedene Kräfte der USA und der NATO tätig waren, die dadurch besonders gefährdet sind, weil sie mit ihnen kooperiert haben, dass, bevor diese in Deutschland einreisen, eine Überprüfung durch Bundesbehörden stattfindet – nach meiner Erinnerung Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz. Das sind die Grundlagen, auf deren Daten oder auf deren Prüfungen sie dann hinterher einreisen. Die Landespolizei und auch das Landesamt sind darin nicht eingebunden, sondern wir kriegen, nachdem all diese Prüfprozesse abgeschlossen sind und nachdem die entsprechenden Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland erfolgt sind, dann von der Bundesregierung zugewiesen Beteiligte. Ich gehe davon aus, dass in den Bundesbehörden nach den Möglichkeiten, die ihnen zustehen, die entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen stattfinden. Und natürlich bleibt dabei unbenommen – das gilt leider auch für jeden anderen, egal welcher Nationalität, auch jeden Deutschen –, ich kann keinem in den Kopf gucken. Wer vor Ort nicht bereits aufgefallen ist, wer nicht bereits entsprechende Aktivitäten entwickelt hat, die dann wiederum die Bundesbehörden feststellen können, wer hier in Deutschland, möglicherweise auch aus schlicht kleinkriminellen oder großkriminellen Gründen heraus später straffällig wird, ist nicht jeder Einzelne vorher vorhersehbar diesem Personenkreis unterlegen. Ich werbe aber dafür, dass die Bundesbehörden das, was sie an Erkenntnissen haben, eben für die Vorprüfung verwenden. Und das rekurriert dann auf ein mögliches Vorleben der Beteiligten in Afghanistan.

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