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Stefanie Drese

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Problematik des Schiedsspruchs ist auch an die Länder herangetragen worden. Deswegen haben wir uns im Rahmen der 98. Gesundheitsministerkonferenz vor zwei Wochen mit der Thematik beschäftigt. Kern ist, dass dieses Schiedsverfahren natürlich eine Regelung ist, die auch der Selbstverwaltung unterliegt, und ich daher mit unseren Hebammen im Land im Kontakt bin. Da seine Rechte in diesem Rahmen wahrzunehmen, heißt natürlich auch, gegen einen solchen Schiedsspruch gerichtlich vorzugehen, wenn er denn nicht alle Interessen erfüllt, die im Rahmen der Selbstverwaltung abzuwägen sind. Ein wenig misslich finde ich – auch das habe ich den Hebammen gesagt –, dass die einzelnen Verbände mit unterschiedlichem Blick auf diesen Schiedsspruch gucken. Und wir haben das BMG gebeten, eine Auswirkungsanalyse vorzunehmen – wir, also das Land Thüringen als Vorsitz der GMK. Nichtsdestotrotz bin ich natürlich mit unserem Hebammenverband auch weiter im Kontakt. Ich denke aber, dass um diesen Schiedsspruch und die Frage der Selbstverwaltung eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar sein wird.

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