Christian Pegel
Frau Präsidentin, ich bemühe mich gern. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst, über ein Disziplinarverfahren von Ihnen kann ich nichts sagen, da habe ich keine Kenntnis darüber, tatsächlich nicht, so. Zweitens. Sie sprechen, sozusagen sagen, theoretisch alles ganz nett, praktisch misslungen. Das sieht zumindest das Bundesverfassungsgericht auch in den letzten 15 Jahren nicht so, denn gegen die NPD sind selbstverständlich Verfahren gelaufen. Und ich werbe dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen eben nicht, wie Sie auch erneut – genau wie Ihr Vorredner – zwischen den Zeilen zu suggerieren bemühen, die Kolleginnen und Kollegen nach Nasensatz versuchen, den einen zu stigmatisieren, den anderen nicht, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) sondern auf der Grundlage von Tatsachen wird – im Übrigen gegen vielfältige Organisationen, da sind also sehr viele verschiedene Organisationen erwähnt – vorgegangen. Diese werden unter „rechtliche Maßstäbe“ subsumiert, auch das kennen Sie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da lachen ja die Hühner!) Und weder Polizei noch Staatsanwaltschaften, noch Gerichte, noch Verfassungsschutz arbeiten da dogmatisch oder stigmatisierend (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) oder Einzelne auskanten wollend. Was wir im Übrigen sehen, dass hier eine große Bandbreite ist, die überhaupt nicht zurzeit im Beobachtungsmodus liegt. (Martin Schmidt, AfD: Sachlich neutral.) Und wenn Sie sagen, es sei doch absurd, auf die 50er-Jahre abstellend – im Übrigen, auch bei vielen anderen Themen würden wir heute staunen, was in den 50er-, 60er-Jahren geltendes Gesetz war, so ist der Zeitgeist. Aber das Bundesverfassungsgericht selbst hat die Fragen und den Menschenwürdeverstoß, den Sie gerade kritisiert haben, ausdrücklich festgestellt. Wir können da gerne juristisch spannende Debatte darüber führen. Aber die Herleitung des Bundesverfassungsgerichtes, dass Menschen erster und zweiter Klasse mit deutscher Staatsbürgerschaft zu erdenken mit dem Menschenwürdebegriff unvereinbar sei, ist keine Erfindung irgendeiner Verfassungsschutzbehörde, sondern lässt sich über Dutzende von Seiten der drei Entscheidungen zur NPD – zwei der drei Entscheidungen zur NPD – (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Warum hats denn nicht geklappt mit dem Verbot?) sehr deutlich herleiten und hat im Übrigen auch zur Grundlage gehabt die OVG-Entscheidung – (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, warum denn wohl?) Oberverwaltungsgericht, höchstes Verwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen – (Ann Christin von Allwörden, CDU: Nee, das ist nicht der Grund!) und des Verwaltungsgerichtes bei den Verdachtsfallprüfungen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz gegen die AfD festgelegt hatte. Wir sind hier tief in einem rechtsstaatlichen Verfahren, wir sind hier tief in klassischen juristischen Vorgehensweisen. Ich wehre mich vehement dagegen, so zu tun, als ob das alles ungerecht und willkürlich sei. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
