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Christian Pegel

25.06.2025 Sitzungen 8/108

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb hat gerade dieses Gesetz vorgesehen, dass auch eine Öffentlichkeit eine Mitteilung erhält. Dann kann es in den kritischen Diskurs einfließen. Jeder kann auch seine gegenteilige Position kundtun, noch mal, er kann sich rechtsstaatlich wehren. Der Versuch, es rein intern zu machen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wird im Übrigen faktisch scheitern. Wenn ich eine Feststellung treffe, einer gesichert extremistischen Bestrebung, hat das juristische Folgen im Waffenrecht, im Recht der Sicherheitsüberprüfungen, im Beamtenrecht. Und spätestens in dem Moment, wo es den Menschen begegnet, indem dann waffenrechtlich ein Vollzug erfolgt, ich also eine waffenrechtliche Erlaubnis entzogen bekomme, weil meine Organisation, in der ich Mitglied bin, gesichert rechtsextremistische Bestrebung ist, (Martin Schmidt, AfD: Schatzmeister bei der AfD.) wenn ich beamtenrechtliche Forderungen habe, wird es ohnehin öffentlich der Glaube. Es bleibt also intern, ist fernliegend und es überzeugt mich noch weniger. Die Menschen müssen ja auch gewarnt werden, wenn sie Mitglieder oder nahestehend sind. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Von daher bin ich überzeugt davon, die jetzige Regelung ist fein abgewogen. Sie setzt nicht zu früh ein, sie stigmatisiert nicht schon beim Prüffall, aber bei der gesichert extremistischen Bestrebung, beim gesicherten Kämpfer gegen die Demokratie wird die Öffentlichkeit gewarnt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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