Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Jetzt ist die Latte natürlich relativ hoch gelegt, muss man gleich vorwegsagen. Ich bin geboren in einer sozialen Marktwirtschaft, ich bin aufgewachsen in einer sozialen Marktwirtschaft – zunächst im westlichen Teil, lebe seit vielen Jahren hier im östlichen Teil –, ich lebe und arbeite hier in einer sozialen Marktwirtschaft, ich reise in einer sozialen Marktwirtschaft. Und ich habe auch den Eindruck, dass ich vor zwei oder drei Wochen bei 15 weiteren oder mit 15 weiteren Wirtschaftsministern aus den Bundesländern gesprochen habe, die das Gleiche fühlen und auch leben und meinen, wir sind in einer sozialen Marktwirtschaft. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Michael Noetzel, DIE LINKE, und René Domke, FDP) Am 3., ich will etwas konkreter werden, am 3. Oktober 1990, im Zuge der deutschen Wiedervereinigung neu gegründet, feiern wir dieses Jahr den 35. Geburtstag unseres wunderschönen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Es hat sich prächtig entwickelt. Unser BIP liegt heute bei 61,2 Milliarden Euro, gegenüber dem Jahr 1992 eine mehr als Vervierfachung, exakt 4,3-fach. Das BIP pro Erwerbstätigen lag Ende 2024 bei 77.700 Euro, das ist weniger als im Westen, ja, aber es ist etwa viereinhalbmal so viel wie im Jahr 1991. Während die Arbeitslosigkeit Anfang der 90er-Jahre bei 19 bis 20 Prozent lag, ist sie heute auf etwa 7,9 Prozent gesunken. 1992 lag der Außenhandel Mecklenburg-Vorpommerns bei 4,7 Milliarden D-Mark, 2024 lag das Außenhandelsvolumen bei 18,3 Milliarden Euro, das ist immerhin das 7,6-fache. Diese Zahlen ließen sich fortsetzen. Die Branchenstruktur unserer Heimat hat sich zum Positiven und über verschiedenste Wege und Krisen hinweg weiterentwickelt. Nach Vereinigungsschmerzen, Werftenkrise, Internetblase, Finanzkrise, Flüchtlingskrise, Corona-Epidemie, Ukrainekrieg sowie der schmerzhaften Veränderung der globalen Lieferketten sind wir heute gut aufgestellt: mit einer resilienten Landwirtschaft und Ernährungsindustrie, einer stabilen Werftenlandschaft und maritimen Industrie, einem Tourismussektor mit Spitzenwerten, einer leistungsfähigen Zulieferindustrie in verschiedensten Bereichen, einem hochmodernen Energiesektor sowie zahlreichen Erfolgsgeschichten von Gründerinnen und Gründern in modernen Technologien, Biomedizintechnik, Anlagenbau, Digitalisierung und auch weiteren technologieorientierten Bereichen. Gründer aus Greifswald haben ein Fusion-Start-up in München gegründet, auch das gehört zur heutigen Zeit. All das haben die Menschen in unserem Bundesland mit gemeinsamer Anstrengung und vereinter Kraft geschafft. Dafür sollten wir allen sehr dankbar sein, vor allem den Generationen der Wendezeit gegenüber, die diesen Übergang gestaltet und, zugegeben, auch teilweise erlitten und es, gelinde gesagt, nicht einfach hatten. Aber sie haben die Grundlagen für diese Entwicklung gelegt, aber auch genauso der nächsten Generation, die diese Geschichten fortgeschrieben haben, seien sie aus dem Bundesland oder auch von außerhalb. Sie haben diese Leistung gebracht in einem bekannten gesetzlichen Rahmen. Ab dem Jahr 91 arbeitete eine Verfassungskommission mehrere Jahre am Text unserer Landesverfassung, die schließlich 94 in Kraft trat. In Artikel 1 ist festgeschrieben, dass Mecklenburg-Vorpommern Teil der Bundesrepublik ist. In Artikel 17 steht unter Satz 1 Absatz 1: „Das Land trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Es sichert im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts einen hohen Beschäftigungsstand.“ Im Grundgesetz der Bundesrepublik findet sich ebenso wenig wie in unserer Landesverfassung eine Festlegung beziehungsweise Vorschrift für eine bestimmte Wirtschaftsordnung. Das Grundgesetz ist also grundsätzlich wirtschaftspolitisch neutral. Entscheidend ist, dass zentrale Grundwerte wie Freiheit, Demokratie, Sozialstaatlichkeit gewahrt bleiben. Diese Werte setzen dem Gesetzgeber zugleich den Rahmen für seine wirtschaftspolitischen Entscheidungen. Das ist gut so und auch ausreichend. Freier Wettbewerb, private Eigentumsrechte, soziale Absicherung, etwa durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung, sowie andere staatliche Leistungen gehören dazu. Der Staat hat den Auftrag, wirtschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen, von dem alle Bürger profitieren. Wie er das konkret umsetzt, entscheidet sich in demokratischen Prozessen, also letztlich durch die Wählerinnen und Wähler. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die soziale Marktwirtschaft als Staatsziel in die Verfassung des Landes aufgenommen werden. Zur Begründung wird angeführt, werden angebliche Wettbewerbsverzerrungen angeführt, die jedoch auf Entscheidungen der Bundesrepublik beruhen. Eine landesverfassungsrechtliche Festlegung würde daran auch juristisch nichts ändern. Es stellt sich daher die Frage: Was soll dieser Antrag eigentlich bezwecken? Mecklenburg-Vorpommern ist mit dem Zusammenwirken von Landesverfassung, Grundgesetz und seinen Organen hervorragend aufgestellt. Das gilt für die Stärkung der Wirtschaft und ihrer Wettbewerbsfähigkeit ebenso wie für die langfristige Sicherung, gerade auch des sozialen Ausgleichs. So hart der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel nach der Wiedervereinigung auch war, wir haben ihn gut bewältigt. Bruttolöhne sind je Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 11.169 Euro auf 38.599 Euro im Schnitt gestiegen, ein Anstieg um immerhin das Dreieinhalbfache. Auch die verfügbaren Einkommen und Vermögensgewinne im Land haben sich erhöht. Es werden zunehmend auch mehr Unternehmens- und Vermögenseinkommen im Land erzielt. Sie kennen mein Wort, genug ist nicht genug, aber, kurz gesagt, der steigende Wohlstand kommt immer mehr Menschen in unserem Land zugute, so, wie es das Grundgesetz und die Landesverfassung auch vorsieht. Natürlich bestehen hier noch Unterschiede bei einzelnen Pro-Kopf-Kennziffern, aber das ändert nichts an der grundsätzlichen positiven Entwicklung. Dabei ist nicht von der Hand zu weisen, dass die aktuelle Lage angespannt und das aktuelle wirtschaftliche Umfeld mit seinen auch gesetzlichen Rahmenbedingungen inklusive der Energiethematik herausfordernd sind. Gleichwohl zeigt sich unsere Wirtschaft erfreulich robust und ist 2023 und 2024 entgegen dem Bundestrend sogar gewachsen. Das ist die Folge ihrer vor allem klein- und mittelständischen Struktur und das Ergebnis der Anstrengungen unserer Unternehmen und Beschäftigten, unterstützt durch die Wirtschaftspolitik der Landesregierung, die der sozialen Marktwirtschaft verbunden ist. Deshalb ist es auch nicht notwendig, diese Wirtschaftsform als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Meine Damen und Herren, die von der Fraktion der AfD geforderte Verankerung der sozialen Marktwirtschaft als Staatsziel halten wir für nicht erforderlich, rechtlich unbegründet und politisch überflüssig. Damit ist der Gesetzesantrag aus unserer Sicht nicht zielführend und sollte abgelehnt werden. – Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
