Barbara Becker-Hornickel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Einrichtungenqualitätsgesetzes und zur Änderung weiterer Regelungen aus unserer Sicht einen durchaus sinnvollen Schritt in Richtung Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in der Pflege gemacht. Deswegen werde ich es auch hier kurzhalten. Die Unterbringung ist ein absolut zentrales Element in der Sicherstellung einer hohen Betreuungsqualität für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige. Wir sehen die Ergebnisse des vorangegangenen Dialogprozesses aller Beteiligten, die sich intensiv mit den nötigen Verbesserungsmöglichkeiten des Einrichtungenqualitätsgesetzes befasst haben, durchaus positiv. Man hat sich der veralteten Begrifflichkeit der Einrichtung angenommen und den Anwendungsbereich neu geordnet. Das Tageshospiz, die anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft einschließlich der Intensivpflegewohngemeinschaft und das anbieterverantwortete alternative Wohnen sind jetzt inbegriffen. Auch die Verbesserung des Investitionsumfeldes begrüßen wir. Die Streichung der Kappungsgrenzen im Landespflegegesetz aufgrund der dynamischen Baukostenentwicklung verbessert nach erster Kenntnis die Rahmenbedingungen für bauliche Investitionen. Und Doppelzuständigkeiten im Bereich der Pflege und der Eingliederungshilfe wurden beseitigt. Das stärkt das Konzept der Qualitätsverantwortung. Insofern passt der Gesetzentwurf zu den Entwicklungen auf Bundesebene mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Aber kritisch prüfen wir die bürokratischen Abläufe und Hürden, die auch in diesem Gesetz mit Sicherheit noch zu entdecken sind und durchaus verbesserungswürdig. (Beifall René Domke, FDP) Und wir schauen, wie passt es mit den Änderungen im SGB XI und im SGB IX zusammen. Ich freue mich auch auf die weitere Diskussion und Behandlung des Gesetzes im Sozialausschuss. – Vielen Dank! (Beifall René Domke, FDP)
