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Christine Klingohr

SPD 25.06.2025 Sitzungen 8/108

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich die Landesregierung weiter auf den Weg macht, die Rahmenbedingungen für die Pflege in unserem Bundesland immer weiter zu verbessern. Um es ganz klar zu machen: Die Landesregierung modernisiert das EQG hin zu dem Wohnformen- und Teilhabegesetz, um Bürokratie abzubauen, neue Wohn- und Pflegeformen zu ermöglichen und die Qualität der Pflege durch gezielte Beratung zu stärken. Insgesamt sollen die gesetzlichen Regelungen praxisnäher ausgestaltet werden. Mit Blick auf Qualität einerseits und Bürokratieabbau andererseits bedeutet das eine Verschiebung von der Regelprüfung hin zur Schwerpunktprüfung, kombiniert mit einer verstärkten Beratung der Pflegeeinrichtungen durch die zuständige Behörde. Zu betonen ist an dieser Stelle die Tatsache, dass in den meisten Einrichtungen eine sehr gute bis gute Qualität der Pflege vorliegt. Das sei ausdrücklich gesagt und erklärt, warum wir ein stärker unterstützendes Gesetz brauchen und ein weniger kontrollierendes Gesetz. Ich möchte diese Grundsätze noch mal konkret am vorliegenden Gesetz festmachen, so, wie es auch meine Vorredner teilweise schon getan haben, aber wir merken, wenn wir heute bei der Ersten Lesung eine Aussprache dazu haben, wollen wir gerne auch die Punkte benennen, die gut und richtig in diesem Gesetz verankert sind. Neu ist der Anspruch auf Erstberatung des Pflegeanbieters durch die zuständige Behörde noch vor Inbetriebnahme einer Wohnform. Dadurch werden Prüfungen im weiteren Verlauf weniger wahrscheinlich nötig sein. Hinzu kommt auch ein jährliches Beratungsgespräch für Heime oder Wohnformen mit Betreuung. Außerdem werden die zuvor jährlichen Prüfungen zu Schwerpunktprüfungen weiterentwickelt, die durch Anlassprüfungen unterstützt werden können. Prüfungen liegen zukünftig stärker im Ermessen der zuständigen Behörde. Dabei sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass die personelle und zeitliche Belastung des Anbieters durch Prüfungen auf das notwendige Maß reduziert werden soll. Um Doppelprüfungen zu vermeiden und die Effizienz der Prüfungen zu erhöhen, sollen die prüfenden Behörden eng mit Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst, den Eingliederungshilfeträgern und den Sozialhilfeträgern zusammenarbeiten. Dabei können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden, die den Austausch der notwendigen Informationen gewährleisten, die Prüftätigkeit koordinieren und die Abstimmung zu Maßnahmen der Qualitätssicherung erleichtern. All diese Maßnahmen sparen Zeit, Geld und Aufwand. Zudem öffnet sich das Gesetz explizit für alternative Pflege- und Wohnkonzepte. Dazu gehören zum Beispiel Pflegewohngemeinschaften und Wohnformen, in denen mehrere pflegebedürftige Menschen gemeinschaftlich leben und von einem ambulanten Dienst betreut werden. Damit werden kleinteilige, gemeinschaftsnahe Lösungen gestärkt, die besonders im ländlichen Raum relevant sind. Es wird ein Rahmen geschaffen, in dem pflegebedürftige Menschen selbstbestimmt und gemeinschaftlich leben können. Effektiv gestärkt wird der Anspruch, dass Pflege wohnortnah, menschlich und flexibel sein soll und die Pflegebedürftigen mit ihren individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, die stetige Arbeit an der Weiterentwicklung unserer Pflegestrukturen geht mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Schritt. Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Arbeit daran im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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