Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sollte vielleicht zu Anfang darauf hinweisen, dass das alte Einrichtungenqualitätsgesetz abgelöst wird durch das neue Wohnformteilhabegesetz. Das ist vielleicht noch nicht bei allen angekommen, aber es ist natürlich richtig, dass die bewährten, nach Aussage auf jeden Fall auch desjenigen, der das Gesetz jetzt vorgeschlagen hat, dass die alten bewährten Sachen aus dem EQG mit aufgegangen sind in diesem neuen Gesetzentwurf. Bekanntermaßen wird die Hauptverantwortung für Betreuung und Pflege von den Angehörigen, seien es Partner/-innen, den Familien oder Freunden, getragen, und das tagaus und tagein. Natürlich haben wir solidarische Unterstützungsleistungen für Pflege und Betreuung etabliert im Lande, aber die decken häufig auch das Portfolio nicht ganz ab. Dazu kommt, die Bedürftigen selbst wollen in der überwiegenden Mehrzahl in der eigenen Häuslichkeit verbleiben, und das sogar, wenn es vielleicht nicht oder nicht mehr die beste oder angemessenste Wohn- und Betreuungsform ist. Unter Umständen, also weise ich darauf hin, unter Umständen bedeutet das auch viele Stunden Alleinsein in der eigenen Häuslichkeit. Insofern haben sich in der Praxis verschiedene ambulante und stationäre Betreuungs- und Pflegeangebote entwickelt, die den Bedürftigkeiten und Wünschen der Betroffenen gerecht, man kann auch konstatieren, besser gerecht werden können. Hier setzt die vorgelegte Gesetzesnovelle meines Erachtens an, die die variablen Wohnformen mit Betreuungs- und Pflegedienstleistungen definiert und unter dem Blickwinkel der Schutzbedürftigkeit, Stichwort „diskriminierungsfrei“, der Qualität des Leistungsangebotes, der Beratung, der Investitionsfinanzierung und der Bürokratiebewältigung formuliert. Ich verbinde mit der Gesetzesnovelle die Hoffnung, dass insbesondere auch die im Gesetz verankerte Beratung für Wohnformen und Stärkung der Teilhabe Impulse setzen kann für eine weitere Ausdifferenzierung des Betreuungs- und Pflegesystems. Gerade bei steigendem Pflegebedarf in der Zukunft, Stichwort „demografischer Wandel“, werden maßgeschneiderte Angebote weiter an Bedeutung gewinnen. Und ich glaube auch, sie können zur personellen und finanziellen Entlastung beitragen. In den Ausschussbefassungen werden wir die Kontroll- und Berichtspflichten und auch die Veränderung der Umlagefähigkeit der Investitionsaufwendungen, Stichwort „Aufhebung der Kappungsgrenzen“, thematisieren. Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD)
