Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Weiterentwicklung des Einrichtungenqualitätsgesetzes zu einem modernen Wohn- und Teilhabegesetz ist ein wichtiges Anliegen meines Ministeriums. Deshalb waren wir sehr froh, dass dieses Vorhaben sich auch im Koalitionsvertrag wiedergefunden hat, und wir legen Ihnen nun als Landesregierung nach einem intensiven Dialogprozess in den letzten Monaten mit allen in der Pflege und Eingliederungshilfe tätigen Akteuren diesen Gesetzentwurf vor. Der Gesetzentwurf sieht zum einen die Neufassung des Einrichtungenqualitätsgesetzes vor und zum anderen eine Änderung des Landespflegegesetzes. Dass der Begriff „Dialogprozess“ keine Floskel ist, möchte ich Ihnen kurz skizzieren. Im Zeitraum von Oktober 2023 bis Mai 2024 fanden Gespräche und Workshops unter anderem mit Leistungserbringern, Leistungs- und Kostenträgern, Heimaufsichten, medizinischem Dienst, Nutzerinnen und Nutzern, Landesseniorenbeirat und Fachaufsicht zu den künftigen Eckpunkten des Gesetzes statt. Das EQG und seine Verordnung unterlagen einem Praxischeck: Welche notwendigen Anpassungen werden erwartet? Was hat sich bewährt? Welche Regelungen führten zu Anwendungsproblemen? Auf dieser Basis wurde der nun vorliegende Entwurf erarbeitet und unter Beteiligung der Ressorts und der Verbände weiterentwickelt. Diese Gesetzesnovelle ist dabei bereits der zweite Schritt der Reform des EQGs. Der erste, ebenfalls sehr wichtige Schritt fand bereits Mitte des letzten Jahres statt. Hier haben wir das EQG bereits angepasst und die Fachkraftquote aufgehoben. Die meisten von Ihnen erinnern sich sicherlich daran. Nun erfolgt also der zweite Schritt. Neben einer Vereinfachung und besseren Strukturierung werden in diesem Gesetz folgende Schwerpunkte verfolgt, erstens die Stärkung des Verbraucherschutzes, denn Personen mit einem besonderen Schutzbedürfnis werden durch erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen, beispielsweise WGs oder betreutem Wohnen sowie Gewaltschutzkonzepten, stärker in den Blick genommen, mehr Flexibilität für kommende Entwicklungen durch eine angepasste Erprobungsregel, der Abbau von Bürokratie und Vermeidung von Doppelzuständigkeiten und Prüfungen, zum Beispiel bei der Prüftätigkeit der zuständigen Heimaufsicht, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers, die Stärkung des Beratungsansatzes sowie eine Harmonisierung von Leistungs- und Ordnungsrecht. Wir wollen also die Regelungen moderner und praxisnäher ausgestalten und setzen neue Schwerpunkte bei den ordnungsrechtlichen Instrumenten unseres Heimrechtsgesetzes. Das ist zeitgemäß, denn es ist in Anbetracht der steigenden Anzahl von pflegebedürftigen Menschen, den steigenden Kosten und dem knappen Personal notwendig, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die die bestmögliche pflegerische Versorgung sicherstellen. Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir auf aktuelle gesellschaftliche, demografische und finanzielle Herausforderungen und berücksichtigen die deutlich individueller gewordene Lebensgestaltung sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für pflegebedürftige Menschen. Ziel ist es, Wohnqualität zu sichern und gleichzeitig mehr Spielraum für neue Formen der pflegerischen Versorgung zu schaffen. Die größte Herausforderung war dabei, die Belange von Nutzerinnen und Nutzern, Anbietern und Ordnungsbehörden gleichermaßen zu berücksichtigen. Diese unterschiedlichen Interessen von Anbietern und Ordnungsbehörde zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer zum einen erforderten Kompromisse. Hierfür galt der Grundsatz, so viel Schutz wie nötig, so wenig Regelungen wie möglich, als Leitfaden. Daher wollen wir vor allem die Prüfrhythmen und Inhalte flexibilisieren und den Beratungsansatz der Ordnungsbehörden dahin gehend stärken, dass dieses als erstes ordnungsrechtliches Instrument zu nutzen ist, denn Qualität kann nicht in Wohnformen hineingeprüft werden, hierfür sind Qualitätsdialoge notwendig. Ich sage aber auch ganz klar, die bestehenden ordnungsrechtlichen Instrumente werden nicht eingeschränkt. Da, wo das gemeinsame Gespräch nicht zum Ziel gelangt, stehen den Ordnungsbehörden auch weiterhin alle Sanktionsmechanismen zur Verfügung. Und ich erwarte in solchen Fällen auch eine konsequente Anwendung. Der zuständigen Behörde vor Ort geben wir somit einerseits einen größeren Ermessensspielraum und mehr Flexibilität, andererseits werden die Anforderungen an die Anbieter von Wohnformen konkretisiert und auf das notwendige Maß angepasst. Aufgrund der detaillierten und umfassenden Stellungnahmen im Rahmen der Ressort- und Verbandsanhörung wurde der Entwurf noch mal optimiert. Auch das bedeutet für mich gelebte Partizipation. Dadurch hat der Gesetzentwurf an Nutzerfreundlichkeit, Klarheit und Nachvollziehbarkeit gewonnen und damit auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Akteuren herzlich bedanken, die geholfen haben, ein modernes Verbraucherschutzgesetz auf den Weg zu bringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Anspruch unserer Gesetzesinitiative ist es, die Pflege und Eingliederungshilfe zukunftsfester und nachhaltiger aufzustellen und die Teilhabe der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken, indem die Anbieter von Wohnformen zukünftig gehalten sind, Mitwirkungsrechte noch besser zu gewährleisten. In diesem Sinne hoffe ich auf die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse und dort auf gute, zielführende Beratungen und Hinweise, damit wir das Gesetz bald hier verabschieden können. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
