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Stefanie Drese

25.06.2025 Sitzungen 8/108

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik war schon mehrfach Gegenstand von Befassungen im Landtag. Die ZLS ist eine eigenständige, von allen Ländern seit 1993 gemeinsam getragene und finanzierte Einrichtung. Ihr obliegen Aufgaben im Rahmen der Anerkennung von Prüfstellen, der Befugniserteilung, Benennung und Überwachung zugelassener Überwachungsstellen. Darüber hinaus nimmt sie bestimmte Marktüberwachungsaufgaben für die Länder wahr. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die ZLS derartige Aufgaben wesentlich effizienter und kostengünstiger wahrnehmen kann, als dies bei einer Aufgabenwahrnehmung durch jedes einzelne Land der Fall wäre. Vor diesem Hintergrund haben sich die Länder erneut dafür ausgesprochen, der ZLS weitere Aufgaben per Staatsvertrag zu übertragen. Gemäß der Verfassung unseres Landes bedürfen Staatsverträge der Zustimmung des Landtags in Form eines Gesetzes, und Ziel des Gesetzes ist vornehmlich die Erweiterung der Aufgaben der ZLS. Das mittlerweile durch alle Länder unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Abkommens über die ZLS sieht konkret folgende wesentliche Änderungen vor: 1. die Übertragung der Marktüberwachungsaufgaben im Bereich des Sprengstoffrechts, 2. die formale Anpassung des Abkommens an die aktuelle Rechtslage und Bereinigung des Vertragstextes und 3. die Übertragung der Verantwortung für die Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen nach dem Gefahrgutrecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz zur Ratifizierung des Änderungsabkommens bringt insbesondere folgende Vorteile mit sich, zum einen die Bündelung der Kompetenzen bei der ZLS, bundesweit verbindliche Qualitätsstandards, bundesweit einheitliche Anerkennungs- und Überwachungsverfahren für die überregional tätigen Prüfstellen ohne lokale Sonderwege und vor allem eine Entlastung der Länder durch den Wegfall der Notwendigkeit, 16-fach eigene Ressourcen für die Anerkennung und Überwachung der Prüfstellen sowie für die übertragene Marktüberwachungsaufgabe vorhalten zu müssen. Das spart insbesondere Personal- und Sachkosten für die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Ich denke, Sie konnten anhand der von mir in aller gebotenen Kürze soeben vorgetragenen und den Ausführungen der Drucksache nachvollziehen, dass dieses Gesetz im Interesse unseres Landes und von Vorteil ist. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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