Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der drei fraktionslosen Abgeordneten der FDP auf Anerkennung als Parlamentarische Gruppe und die Gewährung umfangreicher parlamentarischer Rechte verlangt eine sorgfältige Prüfung. Wir respektieren das Bedürfnis, sich gemeinsam zu organisieren. Mir ist auch wichtig vorwegzunehmen, dass wir nicht hier sind, um zu bewerten, warum es die FDP-Fraktion nicht mehr gibt. Und persönlich verstehen wir die Enttäuschung der verbliebenen Mitglieder der ehemaligen Fraktion und auch die Situation, in der sich die Mitarbeitenden gerade befinden. Die Grenzen dessen aber, was dieser Landtag an Rechten und Ressourcen hier vergeben sollte, sind aber nicht beliebig. Wir stehen für faire Mitwirkungsrechte aller Abgeordneten, aber auch für die Verlässlichkeit unserer demokratischen Spielregeln. Die FDP hat keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Gruppenstatus. Das ist schon erwähnt. Und es wäre falsch, geltende Regeln kurzfristig zu verändern, weil wir subjektiv das Gefühl haben, der FDP helfen zu wollen. Dass es keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Anerkennung als Parlamentarische Gruppe gibt, hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt. Nur wenn ein Zusammenschluss fraktionsloser Abgeordneter nach dem Proportionalverfahren Anspruch auf mindestens einen Ausschusssitz hat, kann daraus ein Anspruch auf Gruppenanerkennung erwachsen. Das ist hier nicht der Fall. Die drei Abgeordneten der FDP erreichen nach Hare/Niemeyer knapp vier Prozent. Das reicht nicht für einen Ausschusssitz als objektive Grundlage für eine Anerkennung. Zweitens. Der vorliegende Antrag fordert in Teilen faktisch eine Gleichstellung mit einer Fraktion, obwohl die notwendige Mindeststärke nicht mehr erreicht wird. De facto wird durch die Kombination aus Sachleistungen, Redezeitbündelung, Ausschusspräsenz und so weiter ein Zustand geschaffen, der einer Fraktion sehr ähnlich ist und der öffentlich auch so wirkt. Drittens. Die bestehenden Regeln sichern fraktionslosen Abgeordneten bereits umfangreiche Mitwirkungsrechte. Viertens. Einen Gruppenstatus einzuführen, setzt als Präzedenzfall Maßstäbe mit weitreichenden Folgen – Herr Ehlers hat es gerade schon skizziert –, hinter denen man im Wiederholungsfall in der Zukunft nicht wird zurückbleiben können. Wir halten das nicht für richtig, deshalb lehnen wir den Antrag ab. Der kurzfristig vorgelegte Änderungsantrag, der unter anderem Zusatzentschädigungen eigentlich für Vorsitzende von Fraktionen und eine Gleichstellung in der Rechtsstellung mit Fraktionen vorsieht, geht aus unserer Sicht deutlich zu weit und zeigt auch, wie weit die Abgrenzung hier gerade verschwimmt (René Domke, fraktionslos: Frau Wegner, das stimmt ja nicht.) und warum klare Regelungen so wichtig sind, (Zuruf von René Domke, fraktionslos) und wir unterstützen die Anpassung der Drucksache 8/5011 der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
