Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, werfen wir einen Blick in unsere Landesverfassung Artikel 25: „Eine Vereinigung von mindestens vier Mitgliedern des Landtages bildet eine Fraktion. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.“ Von einer Gruppe oder einem Sonderstatus für drei Abgeordnete steht in unserer Landesverfassung nichts drin und somit auch nichts in unserer Geschäftsordnung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Absatz 2 dieser Landesverfassung: „Fraktionen sind selbstständige und unabhängige Gliederungen des Landtages.“ Und zur Frage der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit komme ich gleich noch. Eins ist sicherlich unstreitbar, wir haben hier drei Mitglieder des Landtages, die entgegen der eben ausgeführten Ausführungen der Landesverfassung und unserer Geschäftsordnung Sonderrechte für sich beantragen. Herr Wulff hat es eben ausgeführt. Und, Herr Wulff, Sie haben sicherlich korrekt dargestellt, dass Sie alle drei über die Landesliste der FDP hier in diesen Landtag gewählt worden sind, zu fünft. Da muss man sich die Frage stellen, wieso sitzen Sie nur noch zu dritt hier und wieso beantragen Sie Sonderrechte, wenn Sie es offenbar nicht geschafft haben, Ihren Laden zusammenzuhalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und, Herr Wulff, was Sie bei Ihren Ausführungen vergessen haben zu erwähnen, mit Ihren Vergleichen Rheinland-Pfalz und Bundestag, ist, dass es zwar unstrittig ist, dass Sie gemeinsam über eine FDP-Liste hineingewählt worden sind, dass allerdings auch in den entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ganz klar ausgeführt worden ist, dass der Gruppenstatus nur dann zuerkannt werden muss, wenn die Stärke der verbliebenen Mitglieder eine Berücksichtigung findet bei der Ausschussbesetzung. Es ist eben hier auch nicht der Fall, das haben Sie vergessen zu erwähnen. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Somit kommen wir hier eigentlich zum Schluss, dass es zwar eine Kannregelung sein darf, aber keine Mussregelung. Und die Frage, ob Sie hier heute als Gruppe anerkannt werden, die obliegt hier dem Landtag und ist rechtlich nicht herzuleiten. Und ganz offenbar, denn ansonsten wäre dieser Antrag ja nicht gestellt worden, haben Sie sich im Vorfeld mit den tonangebenden Regierungsfraktionen geeinigt. Und die Frage, zu welchem Preis diese Einigung zustande kam, die können nur Sie selber beantworten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Jedenfalls – das ist zumindest meine persönliche Einschätzung – maßt es doch sehr skurril an, dass wir demnächst hier eine Oppositionsgruppe von Herrn Barlens Gnaden sitzen haben im Landtag. (Julian Barlen, SPD: Was für ein Quatsch! Das ist Ihre Weltsicht.) Aber so wirklich ernst genommen haben Sie es ja bei Ihren regelmäßigen Anbiederungsversuchen an die Regierungskoalitionen sowieso nicht mit der Oppositionsrolle. (Thomas Krüger, SPD: Das ist mir aber entgangen. – Zuruf von René Domke, fraktionslos) Man wollte gefallen, man wollte dabei sein, auf der richtigen Seite stehen, (Enrico Schult, AfD: Deshalb sind sie ja auch nur noch drei. – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) das war ja die Politik der FDP der vergangenen vier Jahre hier. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Nun, lieber Herr Domke, haben Sie und Ihr Restgrüppchen Ihren Platz zu Füßen von Rot-Rot gefunden. Herzlichen Glückwunsch! (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!) Und der Zerfall Ihrer Fraktion kommt ja nicht von ungefähr, (Julian Barlen, SPD: Ist übrigens auch eine Missachtung des Landtages, was Sie da vom Stapel lassen!) dieses Trauerspiel reiht sich ein in den Niedergang der Liberalen in Mecklenburg-Vorpommern, deren Totengräber Sie als Landesvorsitzender selber sind. Immerhin ist Ihnen damit auch ein Platz in der Geschichte der Partei in diesem Land sicher. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und falls Sie sich jetzt hier zu hart angefasst fühlen – Sie gucken mich ja etwas entsetzt an – und der Ansicht sind, dass wir als AfD keinen Sinn für ein kollegiales Miteinander oder parlamentarische Fairness haben, dann lassen Sie mich mal Folgendes in Erinnerung rufen: Am 26.10.2021 fand die Wahl der Landtagspräsidenten statt (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau!) und Sie erinnern sich sicherlich noch an die Wahlgänge zum Ersten und Zweiten Vizepräsidenten. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Freie Wahlen, freie Wahlen!) Zweimal wurde entgegen dem parlamentarischen Brauch, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemand ist dazu verpflichtet, einen AfD-Landtagspräsidenten zu wählen.) entgegen dem parlamentarischen Brauch die Kandidatin der AfD nicht gewählt, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und auch die FDP hat hier entgegen tradierter parlamentarischer Gepflogenheiten gestimmt. (Julian Barlen, SPD: Denken Sie mal drüber nach, vielleicht kommen Sie drauf! – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist Demokratie! – Glocke der Präsidentin) Weiterhin, am 16. Dezember 2021, als die Wahl der G 10-Kommission und der Parlamentarischen Kontrollkommission anstand, (Zurufe von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, fraktionslos) mit den Stimmen der FDP wurde auch hier entgegen der bisherigen Praxis die stärkste Oppositionsfraktion (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Eingeschnappte Leberwurst!) aus diesen wichtigen Kontrollgremien herausgehalten. (Enrico Schult, AfD: So ist es. – Zuruf von René Domke, fraktionslos) Und da werden Sie sicherlich Verständnis haben, dass meine Fraktion keinerlei Bereitschaft hat, Ihnen und Ihrem Ansinnen heute auch nur ein kleines Stückchen entgegenzukommen. Und wir freuen uns auf den Herbst 2026, wenn die FDP diesen Landtag verlässt. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, fraktionslos)
