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Falko Beitz

SPD 16.05.2025 Sitzungen 8/107

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bringe heute einen Antrag ein, der für viele Menschen im Land und besonders auf meiner Heimatinsel Usedom von entscheidender Bedeutung ist und zugleich der Prüfstein für die Handlungsfähigkeit Deutschlands in Zeiten maroder Infrastruktur ist. Ich bin auf dem Festland geboren und schon in meiner ersten Lebenswoche fuhren mich meine Eltern im Trabant über die Zecheriner Brücke nach Hause auf die Insel Usedom. Natürlich kann ich mich nicht daran erinnern, aber diese Geschichte zeigt, wie tief diese Brücke im Leben vieler Menschen verwurzelt ist, auch meinem eigenen Leben. Bis 2004 fuhr ich als Beifahrer, seit dem Erwerb meiner Fahrerlaubnis fahre ich selbst fast nahezu täglich über diese Brücke. Die Zecheriner Brücke war für mich nie nur ein Bauwerk. Sie steht für Heimat, für Erreichbarkeit, für den Weg zwischen Alltag und Ankommen, zwischen Insel und Festland. Und genau diese Verbindung – die Zecheriner Brücke – ist akut gefährdet. Die Brücke ist heute knapp hundert Jahre alt. Sie verbindet die Insel Usedom im Süden mit dem Festland bei Anklam. Täglich fahren zwischen 8.000 und 10.000 Fahrzeuge darüber, darunter Berufspendler, Versorgungsverkehr, Touristen, Rettungsdienste. Doch der Zahn der Zeit nagt. Die Fundamente und die Klappe stammen aus dem Jahr 1931. Sie wurden bei der Sanierung in den Jahren 1999 und 2000 nicht erneuert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit musste 2023 auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert werden, und nach Einschätzung des Straßenbauamtes wird die Brücke 2033 ihr Lebensende erreicht haben, trotz aller Bemühungen der Instandhaltung. Der Ersatzneubau, meine Damen und Herren, ist also keine Option – er ist Notwendigkeit, und zwar eine zeitkritische. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zwar wurden erste Planungen bereits angestoßen, es finden derzeit Kartierungen und Voruntersuchungen statt. Die Raumwirkungskarte soll 2026 vorliegen. Aber selbst bei einem optimalen Verlauf der Planung droht eine gefährliche zeitliche Lücke. Wenn der Neubau nicht rechtzeitig fertig wird, stehen wir vor einem Szenario, in dem der gesamte Insel-Süden von dem deutschen Festland abgehängt wäre. Eine Umleitung über Wolgast oder gar das polnische Wollin ist für viele Bewohnerinnen und Bewohner, für Betriebe und Gäste weder zumutbar noch tragfähig. Deshalb fordern wir in unserem Antrag: erstens, die Landesregierung soll sich bei der neuen Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Ersatzneubau der Zecheriner Brücke deutlich beschleunigt wird, mit dem Ziel, ihn vor 2033 fertigzustellen. Zweitens, die bestehende Brücke muss während der Bauzeit weiter nutzbar bleiben. Eine jahrelange Sperrung mit Umleitung über die ganze, über die ganze Insel wäre ein ökonomischer und ökologischer Blindflug. Die Planungen für die Südanbindung per Bahn über die Karniner Brücke dürfen durch den Neubau der Straßenbrücke bei Zecherin weder verzögert und schon gar nicht verhindert werden, das ist der dritte Punkt. Und unser Änderungsantrag dazu soll dem eventuellen Missverständnis vorbeugen, die beiden Projekte kombinieren zu wollen. Meine Damen und Herren, wir stehen dabei nicht mit leeren Händen da. Die neue Bundesregierung aus CDU und CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag genau für solche Fälle eine Infrastrukturoffensive vereinbart. Diese Offensive verspricht uns Hebel für deren schnelle Umsetzung, die wir geschlossen, egal ob CDU, LINKE, GRÜNE oder SPD, gemeinsam mit unserer Landesregierung in Berlin vortragen müssen. Ich möchte Ihnen einige dieser in Aussicht gestellten Neuerungen kurz vorstellen: Erstens. Für Ersatzneubauten, also für Bauwerke, die an gleicher Stelle bestehende Infrastruktur vollständig oder teilweise ersetzen, soll künftig kein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein, stattdessen wird die Plangenehmigung zum Regelfall. Das bedeutet weniger formalisierte Stufen und schnellere Verfahren – ein Schritt in Richtung Zeitgewinn bei dringlichen Infrastrukturvorhaben wie bei der Zecheriner Brücke. Zweitens. Der Bund will ein einheitliches Verfahrensrecht nach dem Prinzip „One for Many“ schaffen. Das heißt, das gesamte Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsrecht soll entschlackt werden, formalisierte Verfahren sollen flexibilisiert, Verfahrensstufen reduziert und Doppelprüfungen vermieden werden. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung finden künftig nur noch einmal statt. Das beschleunigt nicht nur den Ablauf, sondern reduziert auch die Fehleranfälligkeit. Drittens. Für zentrale Infrastrukturvorhaben mit überregionaler Bedeutung wird ein, wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur im laufenden Verfahren ausdrücklich ermöglicht. Das bedeutet, wichtige vorbereitende Baumaßnahmen können bereits anlaufen, während Genehmigungen noch finalisiert werden, unter dessen Voraussetzung natürlich das überragende öffentliche Interesse, das wir aber bei der Sicherung der Brücke als zweifelsfrei gegeben sehen. Viertens. Das gesamte Verfahren soll künftig vollständig digitalisiert werden. Von der Antragstellung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bis zur öffentlichen Auslegung – alle Schritte sollen digital laufen. Das spart nicht nur Papier, sondern vor allem Wochen und Monate in der Kommunikation und Dokumentation. Fünftens. Naturschutzrechtliche Fragen sollen neu und effizienter geregelt werden durch ein Naturflächenbedarfsgesetz mit vereinfachter Ausweisung von Ausgleichsflächen sowie durch die bundeseinheitliche Anwendung des Populationsansatzes beim Artenschutz. Auch das hilft, wichtige Vorhaben wie den Brückenersatz schneller und rechtssicher umzusetzen. Und, meine Damen und Herren, sechstens soll ein novelliertes Planungs…, Vergaberecht – Entschuldigung – eine schnellere Umsetzung ermöglichen, indem Klagen gegen die Vergabekammern künftig keine aufschiebende Wirkung für die Projektumsetzung haben sollen, wodurch natürlich langwierige Projektstillstände durch laufende Gerichtsverfahren verhindert werden. Meine Damen und Herren, das ist aber noch nicht alles. All diese Maßnahmen greifen natürlich umso besser, wenn auch die Finanzierung gesichert ist. Und auch dafür hat die Bundesregierung einen mutigen Schritt getan. Es wurde ein Sondervermögen „Infrastruktur“ in Höhe von 500 Milliarden Euro eingerichtet. 300 Milliarden Euro davon sind ausdrücklich dafür vorgesehen, den Zustand der Infrastruktur des Bundes zu verbessern, einschließlich der Sanierung und des Ersatzes maroder Brücken, genau dafür, für Projekte wie den Neubau der Zecheriner Brücke. Aber schon, während dieses Sondervermögen damals noch der alte Bundestag beschlossen hat, gab es mahnende Worte, dass das Geld wirkungslos verpuffen würde, wenn nicht auch gleichzeitig unsere Gesetze zur Planung und zum Bau der Infrastruktur entbürokratisiert wird, entbürokratisiert werden. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Es gibt also keinen Grund, meine Damen und Herren, für Aufschub. Es gibt keine Ausrede für Verzögerung. Wir haben die Dringlichkeit, wir haben die Mittel, was uns jetzt noch fehlt, sind die Werkzeuge. Was wir jetzt brauchen, ist der politische Wille, die Versprechen im Koalitionsvertrag auch umzusetzen. Der Bund muss der Landesregierung die im Koalitionsvertrag versprochenen, dringend benötigten Werkzeuge zur Planungs- und Baubeschleunigung jetzt so schnell wie möglich an die Hand geben, Gesetze und Verordnungen schnell erlassen. Wenn wir wollen, dass die Menschen auf Usedom auch 2033 noch sicher und zuverlässig über den Peenestrom zum Festland gelangen, dann müssen wir jetzt handeln. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Das ist so.) Ich bitte Sie, ich bitte Sie also herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag, nicht für mich, sondern für die Menschen auf Usedom, für ihre Mobilität, für ihre Versorgung und für ihre Zukunft. Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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