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Falko Beitz

SPD 16.05.2025 Sitzungen 8/107

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Energiewende ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit, und klar ist, wenn wir den Klimawandel ernsthaft bekämpfen wollen, brauchen wir den entschlossenen Ausbau der erneuerbaren Energien, auch und gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU – Marc Reinhardt, CDU: Wolfgang, hinsetzen!) Deshalb handeln wir auch als SPD-Fraktion seit Jahren. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und genauso klar ist, die Akzeptanz für diese Veränderung steigt – das ist schon angeklungen –, wenn die Bürgerinnen und Bürger direkt davon profitieren. Und deshalb möchte ich eingangs festhalten, die Idee, Bürgerenergieprojekte zu unterstützen und Menschen stärker in die Energiewende einzubinden, ist grundsätzlich richtig. Was die GRÜNEN mit ihrem Antrag vorschlagen, ein eigenes Landesförderprogramm, zusätzliche Beratungsstellen bei der LEKA, die bevorzugte Vergabe landeseigener Flächen, das klingt zunächst nach einem umfassenden Plan zur Stärkung der Bürgerenergie, aber, meine Damen und Herren, gute Ideen allein reichen nicht aus, wir müssen auch ehrlich und realistisch einschätzen, ob diese Maßnahmen zum gegenwärtigen Zeitraum sich auch haushaltspolitisch als tragfähig und zielführend erweisen. Ein neues Landesförderprogramm mit Rückzahlungsoptionen für Machbarkeitsstudien und Gutachten klingt unterstützenswert, doch diese Maßnahmen sind finanziell derzeit nicht abbildbar. Die Forderung nach einem Bürgerenergiefonds geht an der aktuellen Haushaltsrealität vorbei. Neue Programme, zusätzliche Stellen bei der LEKA, Mindereinnahmen durch verbilligte Flächen, Verpachtung – all das zum jetzigen Zeitpunkt ist schlicht nicht zu finanzieren. Und es ist fraglich, ob es bei uns im Bundesland überhaupt ausreichend Potenzial für großflächige Bürgerenergiegesellschaften gibt. Eine Beteiligung fordert oft mehrere Tausend Euro an Risikokapital, Kapital, das viele Menschen in unserem Land gegenwärtig nicht zur Verfügung haben. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Die Realität in Mecklenburg-Vorpommern ist eine andere als in wohlhabenderen Regionen Deutschlands. Daran ändert auch ein neues Förderprogramm nichts. Wenn wir über Bürgerenergieprojekte sprechen, meine Damen und Herren, dann sollten wir uns anschauen, wo solche Projekte heute bereits erfolgreich funktionieren und was wir daraus dann am Ende lernen können. Ich nenne das Beispiel Neuenkirchen. Neunkirchen war gestern im „Nordmagazin“. Die Bürgerenergie-Genossenschaft „Wir-in-Neuenkirchen“ hat es geschafft, eine Solaranlage für Schule und Kita zu finanzieren, ein kleines Projekt mit großem lokalem Nutzen realisiert (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit viel ehrenamtlichen Engagement, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) fachlicher Unterstützung durch die LEKA und ohne ein eigenes Landesförderprogramm. Erlauben Sie es mir, an dieser Stelle einen persönlichen Bezug zu nehmen. Ich selbst durfte im Jahr 2013 an der Gründung der Inselwerke eG auf Usedom mitwirken, einer Genossenschaft, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) die seitdem mit großem Engagement die Energiewende vor Ort vorantreibt. Heute ist die Genossenschaft Dienstleister mit Auszeichnung im Bereich Ladeinfrastruktur für Elektroautos sowie in der Planung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Und auch hier zeigt sich, Bürgerenergie funktioniert dann besonders gut, wenn sie nah bei den Menschen ist, an den Kommunen und sich an konkreten Projekten orientiert. Solche Beispiele zeigen, was möglich ist, aber sie zeigen auch, dass es vor allem engagierte Menschen braucht, gute Beratung und tragfähige Rahmenbedingungen. Ein zusätzliches Förderprogramm auf Landesebene ist dafür nicht zwingend erforderlich. Der Bund fördert bereits heute mit dem EEG 2023 Bürgerenergiegesellschaften auch in der Planungs- und Genehmigungsphase. Diese Programme stehen zur Verfügung. Sie bieten ausreichend Unterstützung. In einigen Bundesländern mag es sinnvoll sein, ergänzend landeseigene Programme aufzulegen, dort, wo die wirtschaftlichen Voraussetzungen und das private Kapital in Gänze vorhanden sind. Wir in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, setzen hingegen auf einen anderen Weg, auf einen aus unserer Sicht sozial gerechteren Weg. Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz schaffen wir einen wirkungsvollen Hebel, der alle Menschen mitnimmt, auch jene mit kleinem Geldbeutel. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden finanziell am Ausbau von Wind- und Solarparks in einem Umkreis von 2,5 Kilometern beteiligt werden, ganz ohne eigenes Kapital investieren zu müssen. Es stärkt die Akzeptanz der Energiewende, es sorgt für regionale Wertschöpfung und es ermöglicht Teilhabe unabhängig vom Kontostand. Zugleich besteht natürlich auch Raum für genossenschaftliche Beteiligung, dort, wo Menschen bereit und in der Lage sind, gemeinsam zu investieren. So entsteht ein flexibles System, das sowohl soziale als auch wirtschaftliche Realitäten im Land berücksichtigt. Ich möchte abschließend sagen, dass wir die Idee, Bürgerinnen und Bürger stärker in die Energiewende einzubinden, unterstützen, wir unterstützen die Beratung durch die LEKA, aber wir müssen realistisch bleiben. Ein neuer Fördertopf auf Landesebene ist derzeit nicht finanzierbar und auch nicht notwendig. Deshalb lehnen wir den Antrag der GRÜNEN in der vorliegenden Form ab. Wir setzen weiter auf eine zielgerichtete Unterstützung, auf vorhandene Bundesprogramme und auf das novellierte Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in unserem Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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