Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein guter Anlass, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) all jene Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu würdigen, die Verantwortung übernehmen, die sich tatkräftig engagieren und die letztlich auch die Energiewende mit persönlichem Einsatz vorantreiben. In Bürgerenergiegesellschaften steckt großes persönliches Engagement, es steckt eine große Vielfalt an Akteuren dahinter, und diese verankern Wirtschafts- und Klimaschutzprojekte, vor allem in der Region. Sie stärken die lokale Wertschöpfung und erhöhen in der Tat die Akzeptanz der Menschen vor Ort für die Energiewende und für die Regionen. Werte Antragsteller, auch Ihrer Feststellung, dass die Energiewende die umfangreiche Mobilisierung von Kapital erfordert und Bürgerenergiegesellschaften dabei einen Teil beitragen, kann man nur zustimmen. Aus diesen Gründen gibt es aber bereits ein Förderprogramm. Es gibt Förderprogramme des Bundes. Als Beispiel möchte ich das über die BAFA administrierte Programm des BMWK beziehungsweise nun auch BMWE zu Bürgerenergiegesellschaften nennen, das im letzten Jahr, auch was die Fördersummen anbetrifft, noch mal erhöht wurde. Da bereits auch kleinere Windenergieprojekte sehr kapitalintensiv sind, können diese Bürgerenergiegesellschaften, die Windenergieanlagen an Land errichten wollen, eine Unterstützung durch den Bund bekommen. Für Planungs- und Genehmigungskosten erhalten sie bis zu 300.000 Euro. Das waren mal 200.000 Euro. Das Problem ist erkannt. Dazu zählen unter anderem Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten zur Bauleitplanung sowie Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit dem Projekt. Diese Mittel müssen – und das ist auch gut – nur zurückgezahlt werden, wenn eine bestandskräftige Anlagengenehmigung vorliegt, also dann, wenn das Projekt tatsächlich umgesetzt wird. Nur im Nichterfolg, beispielsweise wenn das Projekt nicht genehmigungsfähig ist, dann – und das ist das Gute – entfällt die Rückzahlungspflicht. Wächst eine Bürgerenergiegesellschaft und kommen mehr stimmberechtigte Mitglieder hinzu, kann sie für den vor Ort produzierten Strom eine Vergütung erhalten, ohne an den EEG-Ausschreibungen teilnehmen zu müssen – wahrlich eine Erhöhung der Akzeptanz. Was die Bürgerenergie und die Nutzung der Bürgerenergie in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Einkommens- und Vermögensstruktur anbetrifft, bin ich nicht ganz Ihrer Meinung. Ich glaube, es hat sich in den letzten Jahren hier einiges getan. Wir sind hier nicht auf dem Niveau natürlich in Westländern, und natürlich können die Bürgerenergiegesellschaften bei großen Projekten nicht kompetitiv sein, aber wir haben Informationsangebote dazu. Da möchte ich Sie auf das Angebot der LEKA auch im Weiteren noch einmal hinweisen. Ihre genannten zusätzlichen Fördermaßnahmen ähneln den bestehenden. Zusätzliche Fördertöpfe mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen sehen in der derzeitigen Situation eher nach mehr Belastung, nach mehr Bürokratie als nach mehr Beteiligung und einem höheren Anteil an Bürgerenergiegesellschaften aus. Lassen Sie uns daher die bestehenden Angebote besser nutzen! Und es kommt dazu, der Erfolg von Bürgerenergiegesellschaften ist eben nicht allein von finanzieller Förderung abhängig, sondern vom persönlichen Engagement der Menschen vor Ort. Wir müssen die positiven Beispiele auch klar darstellen, aber es muss sich auch jemand buchstäblich in den Fahrersitz setzen und ein Projekt umsetzen wollen, beziehungsweise es sollten mehrere Personen sein. In Mecklenburg-Vorpommern steht die Landesenergie- und Klimaschutzagentur, die LEKA, den Akteuren mittlerweile seit zehn Jahren sehr erfolgreich und sehr nachhaltig zur Seite. Die Resonanz auf die Beratungsleistungen ist generell gut. Auch Ihre weiteren Vorschläge sind ernst zu nehmen und beinhalten Fragestellungen, die zu klären sind. Ein bevorzugter Zugriff auf öffentliche Flächen ist genannt worden. Er würde aber bei gleichzeitig festgelegter Pachtobergrenze den Gemeinden auch Wertschöpfungschancen nehmen und nicht immer nur zum Nachteil oder nur zum Vorteil der Großen, sondern auch zum Vorteil der Gemeinde. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was müssen denn die Bürger/-innen bezahlen?) Denn auch über einen fair verhandelten Pachtzins können vor Ort neue Wertschöpfung und finanzielle Teilhabe erzielt werden. Unklar bleibt auch ein verwaltungstechnisches Thema, wie die Landesregierung ein Flächenpooling anstreben soll. Flächenpooling beruht auf dem Gestaltungswillen der Beteiligten, der jeweiligen Gemeinde und freiwilligen Prozesse vor Ort. Ein verpflichtender Eingriff seitens des Landes wäre ein Eingriff in die Handlungsfreiheit vor Ort und damit vermutlich kontraproduktiv, zudem auch nicht ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umzusetzen. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Die Forderungen des Antrags sind nachvollziehbar und zu begrüßen, was die Intention anbetrifft, aber bei näherer Betrachtung aus unserer Sicht nicht zielführend. Statt neue Fördertöpfe zu schaffen und Bürokratie aufzubauen, sollten wir auf das Engagement im Land vertrauen, dieses würdigen. Ihr wichtiges Engagement wird durch die bestehenden Förder- und Beratungsstrukturen bereits unterstützt. – Ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
