Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße Sie zur 107. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Anne Shepley zur Schriftführerin. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag, … Herr Dahlemann, es dauert jetzt aber noch ein bisschen. Ich muss noch einiges vortragen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war eine Ansage, sich wieder hinzusetzen.) … Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 8/4805, in Verbindung mit b) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks, Drucksache 8/4806. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erste Lesung) – Drucksache 8/4805 – Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Erste Lesung) – Drucksache 8/4806 – Das Wort zur Einbringung der Gesetzentwürfe hat der Parlamentarische Staatssekretär Herr Dahlemann. Parlamentarischer Staatssekretär Patrick Dahlemann: Einen wunderschönen guten Morgen! Herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, dass wir so einen pragmatischen Umgang gefunden haben und die beiden Staatsvertragsthemen heute Morgen debattieren können! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Sechsten und Siebten Medienänderungsstaatsvertrag vor. Beide bringen wichtige Änderungen unserer Medienlandschaft mit sich. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag treten neue Regelungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag und im Medienstaatsvertrag in Kraft, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet dienen. Und ich sage Ihnen das auch als Papa: Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag muss an die heutige Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen angepasst werden. Das Internet – können wir ja leidenschaftlich hier bei jeder Landtagssitzung auch gut verfolgen –, ob über Smartphone-Nutzung, Tablet oder Computer, gehört inzwischen zum Alltag der Menschen, gehört aber auch in unserem Land zum Alltag der meisten Kinder. Kinder hören Musik, organisieren ihren Schulalltag, recherchieren für ihre Hausaufgaben, spielen oder nutzen Social Media mit allen Chancen, aber auch mit den damit verbundenen Risiken. 85 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren verbringen im Schnitt gut zwei Stunden täglich am Smartphone, zumeist in Apps. Und an dieser Stelle kann ja jeder mal bei sich selbst schauen, wie eigentlich so die Bildschirmzeit in einer solchen Woche ist. Marcel Falk hat mir verraten, 5 Stunden 35 pro Tag. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh!) Ich habe bei mir geluschert: 9 Stunden 48. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Und ich glaube nicht, dass wir in Apps rumspielen, sondern es für die Kommunikation nutzen. Wie können wir dafür sorgen, dass sich aber unsere Kinder vor allem in der digitalen Welt besser bewegen? Im Moment ist es im besten Falle kompliziert, teuer und teilweise unmöglich für uns Eltern, auf Handys oder Tablets vernünftige und sichere, vor allem aber einfach zu handelnde Einschränkungen für Kinder und Jugendliche einzurichten, und das, obwohl die technischen Möglichkeiten doch längst gegeben sind. Das ändern wir mit dem heute vorliegenden Entwurf. Wer Betriebssysteme auf Endgeräten anbietet, die häufig von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, muss nun integrierte Jugendschutzfunktionen anbieten. Und das passt auch zur Lootbox-Debatte, die wir in dieser Woche hier im Landtag geführt haben. Diese sollen künftig ganz einfach zu aktivieren sein, anzupassen und zu deaktivieren, vor allem aber zentral über das Einstellungsapp eines jeden Handys. Das ist eine gute Nachricht für alle Eltern, die sich um die Mediennutzung ihrer Kinder sorgen. Das macht den Jugendmedienschutz pragmatisch, einfach, leistbarer und effektiv. Und deswegen ist das ein ganz, ganz wichtiges Vorhaben, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Außerdem nehmen wir eine Anpassung bei den Alterskennzeichnungen und Hinweispflichten vor. Anbieter müssen bei Filmen, Serien und Spielen deutlich auf die Altersfreigaben hinweisen und auch die wesentlichen Gründe für die Alterseinstufung transparent machen, unabhängig davon, ob diese jetzt online oder analog erworben werden. Damit diese und bestehende Vorgaben zum Jugendschutz besser umgesetzt werden können, werden die Kompetenzen der Landesmedienanstalten bei der Durchsetzung von Aufsichtsmaßnahmen erweitert. Wir haben hier im Landtag über dieses sensible Thema am Parlamentarischen Abend diskutiert. Und ich möchte an dieser Stelle mich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen in Deutschland, die in den Medienanstalten arbeiten und zum Teil extrem schwieriges Material sichten, entscheiden müssen, wo sie vorgeben, bedanken für diese schwierige, aber so wichtige Arbeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, fraktionslos) Ich habe großen Respekt davor. Der Entwurf enthält deshalb auch Regelungen, die die Rechtsdurchsetzung gegen Anbieter mit Sitz im Ausland verbessern. Globale Plattformen sind verpflichtet, einen offiziellen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen, damit die Verstöße rechtswirksam ermittelt werden können. Sperrverfügungen gelten nun auch für sogenannte Mirror-Domains. Das sind Seiten, die nach Sperrung durch einfache Änderungen im Namen eine solche Sperrung umgehen. Alles das sind Rechtszustände, wo wir nicht zugucken können, wo wir einen handlungsfähigen Rechtsstaat brauchen. Und dafür braucht es diese konkrete Änderung. Außerdem, und das ist das schärfste Schwert im Kampf für mehr Jugendschutz, erhalten die Medienanstalten auch die Möglichkeit, Zahlungsströme zu Angeboten ganz einfach zu kappen. Nicht mehr nur hingehen, nicht mehr nur hingucken, nicht nur sehen, wo ein Verstoß vorliegt, sondern auch konsequent handeln können, das macht unsere Medienanstalten an der Stelle stärker und ist auch richtig. Wir nutzen hier die Erfahrungen des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität mit dem Glücksspielstaatsvertrag. Der „Follow the Money“- Ansatz hat sich im Kampf gegen illegale Glücksspielanbieter aus dem europäischen Ausland als erfolgreich erwiesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag, der so trocken wirkt und manchmal den Anschein erweckt, er hätte mit unserem Leben da draußen nicht allzu viel zu tun, ist für Eltern, Kinder und Jugendliche ein ganz, ganz wichtiges Paket. Und da bitte ich schon mal an dieser Stelle um Ihre Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, und wir haben gleich zwei wichtige Medienänderungsstaatsverträge. Wir brauchen unabhängige, seriöse, gut arbeitende und vor allem zeitgemäß aufgestellte öffentlich-rechtliche Medien. Da sind wir uns einig. Menschen unabhängig zu informieren und ihnen zu ermöglichen, sich eine Meinung zu bilden, das ist das Ziel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und es ist eine der Stärken der Bundesrepublik Deutschland, davon bin ich zutiefst überzeugt. Öffentlich-rechtliche Medien schaffen einen Raum, in dem unsere Gesellschaft kommuniziert, Debatten angestoßen werden, diskutiert werden, unabhängig von Quoten. Dazu gehört auch immer die lokale Perspektive, und dazu gehört die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Das sind große Aufgaben. Das ist der Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unser Land und für unsere Demokratie. Und mit dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag stellen wir sicher, dass dieser auch in Zukunft seine gesellschaftliche Rolle erfüllen kann. Er ist das umfassendste Reformpaket für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den letzten Jahren. Der Reformstaatsvertrag enthält vier zentrale Reformsäulen mit umfangreichen Anpassungen: – dem Medienänderungsstaatsvertrag – Säule 1, – dem ARD-Staatsvertrag – Säule 2, – dem ZDF-Staatsvertrag – Säule 3, und – dem Deutschlandradio-Staatsvertrag – Säule 4. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag macht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker, digitaler, moderner und nachhaltiger. Um seine Aufgaben zu erfüllen, bekommt der öffentlichrechtliche Rundfunk über die Rundfunkbeiträge – ein Thema, das immer sensible Wallungsdiskussionen auslöst, wenn es um die Höhe geht –, er bekommt damit Geld von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Und deshalb sind die Ansprüche hier auch sehr, sehr hoch, nicht nur im Hinblick auf das Programm – da mögen sich die Geister scheiden und man kann über Geschmack bekanntlich streiten –, sondern auch im Hinblick darauf, wie mit diesen Geldern umgegangen wird. Die Verpflichtung zu mehr Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gehört deshalb auch zu den Änderungen des Entwurfs. Doppelstrukturen werden abgebaut, es gilt mehr Klasse statt Masse. Die aktuell 70 Hörfunkwellen sollen auf 53 reduziert werden. Die Spartenprogramme, wie ZDFneo und tagesschau24 werden neu organisiert und quantitativ begrenzt. Auch hier gibt es Synergien und gemeinsame Ansätze. Womöglich sollen diese genutzt werden, um eben mehr Qualität erzeugen zu können. 3sat und ARTE sollen auf lange Sicht zu einer europäischen Kulturplattform entwickelt werden, welche die Vielfalt aller europäischen öffentlich-rechtlichen Medien abbildet. Ziel insgesamt ist die Konsolidierung der bisherigen Angebotspalette. Inhalte bleiben erhalten – das will ich unterstreichen –, der Fokus wird aber auf den Kernauftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks stärker gelenkt, und das ist auch richtig so. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir sorgen dafür, dass diese Synergieeffekte besser genutzt werden, zum Beispiel durch die Entwicklung der Onlineangebote der Anstalten hin zu einer gemeinsamen digitalen Plattform. Die Nutzer sollen dort abgeholt werden, wo sie sind. Die digitalen Angebote müssen verbessert werden, so, wie es den Nutzungsgewohnheiten der Zuschauerinnen und Zuschauer entspricht. Dabei ist es selbstverständlich dem NDR auch weiter möglich, die Eilmeldungen in den sozialen Medien kommunizieren zu können. Es ist aber auch gleichzeitig ein pragmatischerer Umgang von Bewegtbildern auch mit unseren Tageszeitungen möglich. Ich glaube, wir müssen an dieser Stelle doch auch mehr dem aktuellen Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger entgegenkommen. Die Kommunikation der Sender mit ihren Nutzern wird dadurch verbessert. Sie wird digitaler und das sorgt dafür, dass es einen verpflichtenden Publikumsdialog geben wird. Wir stärken außerdem Transparenz und Compliance, zum Beispiel durch die Einsetzung unabhängiger Compliance-Beauftragter und im Übrigen auch mehr Transparenz bei den Gehältern von Führungskräften. Die Gehälter der Führungskräfte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben sich in Zukunft an den Gehältern des öffentlichen Sektors zu orientieren. Ich sage Ihnen, das ist entscheidend für die Akzeptanz. Wir können nicht die guten Vergütungen aus dem Wirtschaftsleben herauspicken und gleichzeitig die Absicherungssysteme im Vergleich des öffentlichen Dienstes. Wir brauchen hier einen besseren Querschnitt. Und deswegen ist die Orientierungsdebatte an der Besoldung beispielsweise von Ministerpräsidenten und den Intendanzen ein richtiger Schritt. Auch hier werbe ich sehr aktiv um Ihre Zustimmung. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Sechsten Medienstaatsvertrag verbessern wir den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen im Netz. Da können wir heute einen sehr konkreten Anteil dazu leisten. Und mit dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag stellen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Zukunft so fit auf, dass auch weiter jede spannende Landtagsdebatte von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land regional und runtergebrochen auch auf die Regionalstudios verfolgt werden kann. Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
