Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der bei einem gesundheitlichen Notfall jede Minute bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes über das Ausmaß von Folgeschäden oder im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden kann. Ganz grundsätzlich überprüfen wir als Land deshalb regelmäßig mit den Akteuren der Notfallrettung, ob wir den Rettungsdienst noch effektiver gestalten können, eine Aufgabe, die in einem dünn besiedelten Flächenland keine leichte ist, aber eine wichtige, damit die Wartezeit möglichst kurz ausfällt. Gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes haben wir als Träger des luftgebundenen Rettungsdienstes deshalb in den vergangenen Jahren auch die Anzahl der Standorte von Rettungswachen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Luftrettungsstationen optimiert, zum Beispiel durch den Neubau von Rettungswachen, durch die verbesserte Vernetzung und Abstimmung der drei Versorgungsbereiche – Notdienst, Notaufnahmen/Krankenhäuser und Rettungsdienste – oder die geplante Einrichtung eines neuen Luftrettungsstandortes in Westmecklenburg. So soll die Hilfsfrist noch weiter verkürzt beziehungsweise besser eingehalten werden können. Ganz wichtig ist auch, dass Ersthelfende im Notfall kompetent telefonisch angeleitet werden. In Mecklenburg-Vorpommern wird bei Notrufen in allen acht Rettungsdienstbereichen strukturiert und standardisiert abgefragt. Das hilft, Zeit zu sparen, und kann Leben retten. Nichtsdestotrotz ist auch der schnellste Hubschrauber nicht innerhalb eines Fingerschnipsens vor Ort und vergeht vom Eintritt des Notfalls bis zum Eintreffen der Rettungsdienste Zeit, die überbrückt werden muss, zum Beispiel durch Ersthelferinnen und Ersthelfer. Ich gebe Ihnen daher recht, dass das Thema „Erste Hilfe“ und hier insbesondere die Laienreanimation für uns alle von allergrößter Bedeutung sein muss und viele von uns zu wenig dafür tun, ihr Wissen, meist datiert auf den Erwerb des Führerscheins, frisch zu halten. Ich glaube aber auch, dass wir einfach mehr machen müssen und nicht eine Landeskonzeption oder Strategie nach der anderen brauchen. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle noch einmal bei all jenen bedanken, die in Mecklenburg-Vorpommern Mitmachaktionen zur Wiederbelebung auf die Beine stellen, sei es der Präventionstag Schwerin oder der Weltrekordversuch in Boizenburg – so schafft man Erste Hilfe zum Anfassen. Darüber hinaus bieten viele im Rettungsdienst tätige Hilfsorganisationen entsprechende Kurse für Interessierte an. Ausdrücklich ermuntern möchte ich auch alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigten regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse anzubieten. Wir machen so etwas zum Beispiel im Ministerium, andere Häuser ebenfalls. Das ist nachahmenswert, vielleicht auch für die Landtagsfraktionen. In Ihrem Antrag sprechen Sie aber auch insbesondere das Schulumfeld an. Dort gibt es seitens des Landes seit vielen Jahren ein umfängliches Maßnahmenpaket im Bereich der Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen. Ich darf auf das Projekt „Retten macht Schule“ hinweisen, das insgesamt 65.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet hat. Und auch hier möchte ich meinen Dank an das Bildungsministerium richten. In der laufenden Legislaturperiode hat die Landesregierung die Erste Hilfe und Selbsthilfe stärker in der Schule verankert. Mit altersgerechten Maßnahmen, der „Erste-Hilfe-Ausbildung“ und der erfahrungsgemäß offenen, unbefangenen Haltung junger Menschen zum Helfen eröffnet sich die Chance, bereits frühzeitig Verantwortungsgefühl und Zivilcourage in Notfallsituationen zu fördern und zu stärken. Zwei Module à 90 Minuten helfen den Klassenstufen 7 und 8 schulübergreifend, altersgerecht sowie im Einklang mit dem Rahmenplan dabei, die Erste Hilfe kennenzulernen. 10 Schulen haben das Konzept erprobt, 29 Schulen haben es in diesem Schuljahr bereits freiwillig eingeführt. Eine Evaluation soll im Anschluss des Modellvorhabens zeigen, inwieweit eine verpflichtende Einführung und langfristige Etablierung der „Erste-Hilfe-Ausbildung“ an den Schulen des Landes realisierbar ist. Ich glaube, das kann sich sehen lassen. Einen Blick nach vorn möchte ich auch beim Thema Ersthelfer-App werfen. Wir brauchen die flächendeckende Einführung von Ersthelfer-Alarmierungsapps über Smartphones. Erste Erfahrungen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald bei dem durchgeführten Pilotprojekt sind durchweg positiv. Wir machen uns deshalb weiterhin für die bundesweite Einführung einer solchen App stark, damit diese bundeslandübergreifend funktioniert und alarmiert werden kann – bei Einheimischen und bei Touristen. Wenn ein ausgebildeter Ersthelfer in der Nähe eines Notfalls alarmiert wird, steigen die Überlebenschancen. Wenn keine bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden kann, werden wir einen landeseigenen Finanzierungsweg finden müssen. Für die Haushaltsberatungen hat mein Ministerium einen solchen Posten auch angemeldet, allerdings – und so ehrlich müssen wir sein – ist die Einführung und Unterhaltung mit hohen Kosten verbunden. Aufgrund der rechtlichen Lage gelten Ersthelfende nicht als Teil der Rettungskette, demnach ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Das ist auch einer der vielen Gründe, warum ich mir eine Wiederaufnahme der Notfallreform auf Bundesebene erhoffe mit dem Ziel, sich gemeinsam auf den Weg zu machen und auch die Finanzierungsfrage zu klären. Sehr geehrte Damen und Herren, die Laienreanimation ist im Tandem mit der Überplanung des Rettungsdienstes und Projekten zur frühen Vermittlung von Fähigkeiten im Schulalter bereits fester Bestandteil im Land. Hierauf können wir weiter aufbauen, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
