Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stimme mit Ihnen überein, dass es in der Tat eine besondere Lebenslage ist, in die im Übrigen beide Elternteile im Zweifel bei Fehlgeburten in einem späteren Wochenstadium geraten, und da ist insbesondere momentan eine nach der Fehlgeburt eintretende Freistellung von Beruf nur durch Krankschreibung möglich. Das kann eine schwierige Situation ergeben. Von daher ist diese Fortentwicklung eine kluge, die der Bundesgesetzgeber wählt, und noch einmal, wir werden die übernehmen. Die Theatralik, mit der Sie jetzt hier vortragen und quasi zum Vorwurf machen, dass sie nicht seit 30 Jahren im Gesetz ist, will ich zumindest an die letzten drei Jahre erinnern. Von Ihnen war bisher auch kein Antrag, der ja dieses Land auch losgelöst von seinem Beamtenrecht hätte längst gehen können, der Fall. Ich stimme Ihnen aber zu, dass wir in der Tat aufpassen müssen, dass wir nicht zu sehr in Fehltritt zeitlich kommen zu dem, was der Bundesgesetzgeber umsetzt. Die Vorschläge, die Sie machen, sind dazu leider aus verschiedenen Instrumentarien heraus schwergängig, unmöglich. Eine Mutterschutzverordnung ändern Sie – da können Sie sagen, ist aber ärgerlich, wir sind zu langsam, das kann man alles diskutieren –, ändern Sie in keinem Bundesland und auch in der Bundesverwaltung nicht innerhalb von vier Wochen. Und wir haben uns selbst vorgegebene Regelungen, wen wir alles in den Verfahrenszügen beteiligen, deshalb sind wir im Übrigen weder im Januar noch im März auf die Mutterschutzverordnung gegangen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es macht keinen Sinn, eine mehrmonatige Änderung der Mutterschutzverordnung anzugehen, die Sie anregen, um dann parallel, und das ist ja die Idee, mit einem Bundesland, mit einem Landesgesetz diese gesamte Mutterschutzverordnung beiseitezutun. Diese Parallelität macht einfach keinen Sinn mehr, eigene Landesregelungen machen an der Stelle keinen Sinn, sondern mit der von Ihnen auch zitierten dynamischen Verweisung ohne Zwischenschritte immer direkt die bundesweit geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen zu übernehmen. Wir sind in der Tat in der Hoffnung gewesen, im Landesbeamtengesetz ein wenig schneller zu sein. Ganz so einfach sind die Regelungen nicht. Wir haben eine Vielzahl von Interessenträgern, Interessenträgern, weil wir eben nicht nur die eine Passage ändern, sondern umfänglicher, die uns ein bisschen länger in der zeitlichen Inanspruchnahme beschäftigt hat als gedacht. Von daher, ja, wir werden mit dem Gesetz, so hoffe ich, in den kommenden Wochen im Kabinett gewesen sein und Ihnen dann überstellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum so lange?) Und ja, dadurch wird die Änderung des Landesbeamtengesetzes zum 01.06. auf jeden Fall nicht gelingen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie können sie aber auch nicht nachträglich freistellen. Das ist doch albern, das wissen Sie doch.) Da haben Sie vollkommen recht, Sie können nicht nachträglich, aber manchmal lohnt es sich, bis zum Ende zuzuhören. Ich weiß, dass Ihnen das immer ganz schwer fällt, aber manchmal lohnt es sich, bis zum Ende zuzuhören. In der Sache selbst können Sie nicht nachträglich freistellen, das stimmt. Sie können aber auch nicht mal eben ein Gesetz innerhalb von einem Zyklus durchziehen. Das hat bisher außerordentlich selten geklappt und wenn, immer mit allen Beteiligten hinterher Schwierigkeiten gegeben, schon gar nicht beim Landesbeamtengesetz, dafür ist es zu komplex. Was wir tun werden – und dann bin ich gespannt, ob hinterher jemand nörgelt und meckert und mault –, wir werden, sobald es im Kabinett durch ist, aber noch einmal, das sind die Voraussetzungen, das tun, was wir an anderen Stellen zuweilen auch schon gewählt haben, nicht immer ganz unkritisiert, aber gewählt haben. Wir haben in der Regel durch Erlasslage, und zwar bei den Besoldungsgesetzen, in der Regel durch Erlasslage festgesetzt, dass ab dem Moment, wo es Ihnen als Landtag zugestellt ist, wir im Vorgriff und in der Erwartungshaltung, dass dieser Punkt durchläuft, die entsprechende Behandlung vornehmen, ohne aber die Mutterschutzverordnung anzufassen, sondern in der Erwartungshaltung, dass das Landesbeamtengesetz von Ihnen dann ja zu einem gewissen Zeitpunkt abgeändert wird und wir dann eben auf die Art und Weise doch in eine faktische Rückwirkung zugunsten der Kolleginnen und Kollegen kommen. Aber … (Zuruf von Horst Förster, AfD) Nein, da haben wir auch in der Tat lange gekaut, ob wir uns das trauen an der Stelle, weil der Unter…, (Zuruf von Horst Förster, AfD) weil der Unterschied zur Besoldungssituation, der theoretische Unterschied, Herr Förster, ist, dass Sie das Geld zurückholen könnten, wenn Sie hinterher im Landtag anders entscheiden. Ja, das kann ich bei der einmal erfolgten Freistellung nicht. Wir gehen aber davon aus, dass es breite Übereinstimmung gibt, diese Hilfe zu gewähren, und wir von daher eine relativ geringe Sorge haben müssen, dass wir im Zweifel mit einer anderen Endung, zumindest an dieser Stelle, aus dieser Landesbeamtengesetznovellierung herausgehen, als wir hineingehen. Aber ja, in der Tat, das ist die Erweiterung, mit der wir uns jetzt vor trauen, weil die Gewerkschaft in der Tat, und nicht nur diese eine Gewerkschaft, das anspricht, wir auf die Art und Weise aber die nicht überbrückbaren zeitlichen Schwierigkeiten der Gesetzgebung umgehen und umgekehrt gleichwohl helfen. Und mal bei allem Respekt für das, was angesprochen ist, wir gehen davon aus, dass wir hoffentlich keinen und maximal ein oder zwei Fälle in dieser Übergangszeit haben werden. Auch wenn Fehlgeburten leider immer mal wieder auftreten, ist die Zahl der Fälle, die in den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen auftritt, zum Glück sehr überschaubar. Ich drücke auch immer allen die Daumen. Und umgekehrt, wir wollen gleichwohl diese sonst entstehende Lücke möglichst schließen. Ich gehe davon aus, wenn heute keiner aufsteht und sich laut beklagt, dass wir an der Stelle ein gemeinsames Verständnis zumindest haben – mehr können wir auf der Landesregierungsseite selbstverständlich von Ihnen nicht erhoffen –, aber ein gemeinsames Verständnis, dass an dieser Stelle auch Ihre Vorausschau dazu führen wird, dass dieser Landesbeamtengesetzgebungsprozess an der Stelle zu dem gewünschten Ergebnis führt. Wir gehen also noch mal an das Landesbeamtengesetz in dem Moment, aber erst dann, wenn wir durch das Kabinett sind, werden wir mit der Erlasslage ergänzen. Und auf die Art und Weise bin ich guter Dinge, dass wir zum 1. Juni durch Erlasslage, sollte ein Fall auftreten, eine Kollegin in diese Situation geraten, und zwar losgelöst von Polizeibereich, gilt für alle Beamtinnen, die dann in unserem Landesdienst tätig sind, werden wir gleichwohl helfen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Debatte zu diesem sehr ernsten Thema. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Daniel Seiffert, DIE LINKE)
