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Dr. Monique Wölk

SPD 15.05.2025 Sitzungen 8/106

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Wegner, Sie haben mit Ihrem Antrag zur Gestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung ein sehr wichtiges Thema auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Und wir haben jetzt schon einige sehr interessante wichtige Punkte diskutiert, besprochen. Ich frage mich allerdings, Herr Schult, ob Sie verstanden haben, was der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung überhaupt bedeutet. (Enrico Schult, AfD: Natürlich! – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Es ist sicherlich mehr als das, was Sie uns hier weismachen wollen, dass mit einem Ganztagsanspruch auf Förderung, auf Betreuung, auf Unterricht und Begleitung mehr Einengung einhergeht, als tatsächlich eine freie Entfaltung möglich wäre. Aber kommen wir erst einmal dazu, was das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes denn tatsächlich möchte. Wir haben das gehört, ab dem 1. August 2026 gilt das Gesetz, an fünf Tagen in der Woche über acht Stunden, auch in den Ferien, haben Kinder damit das Recht, ganztägig betreut und gefördert zu werden, ab 2026 erst einmal die Schülerinnen und Schüler der 1. Schulklasse, dann von 2027 bis 2029 aufsteigend nach und nach auch alle weiteren Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 4. Wir haben auch gehört, in unserem Land gibt es ganztägig arbeitende Grundschulen, 158 an der Zahl. Es gibt weitere Ganztagsmodelle in Kooperation mit einer nachmittäglichen Betreuung im Hort. So weit, so gut. Auf diesen Angeboten kann die ausgeweitete Ganztagsförderung ab 2026 aufbauen. Nichtsdestotrotz muss das Angebot ausgeweitet werden, um auch den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Und dazu ist es zunächst einmal wichtig, dass wir die Erfahrungen aus den bisher bestehenden Angeboten aus den Ganztagsmodellen aufbereiten und auswerten und dann eben für die weitere gute Umsetzung zur Gestaltung des Ganztagsförderungsanspruchs auch nutzen. Liebe Frau Wegner, Ihrem Vorstoß, jetzt einen Runden Tisch zu dieser Thematik einzurichten, haben wir hier im Parlament sehr gerne zugestimmt. Die beabsichtigte Zielsetzung, eine gemeinsame ganzheitliche Strategie zu dieser Umsetzung zu entwickeln, halten auch wir für sehr wichtig. Aber Sie wollen jetzt einen weiteren Beschluss erwirken, dass wir nämlich die Rundtischergebnisse in einem weiteren Gremium einordnen, weiterentwickeln und dann noch einmal mit Qualitätsstandards untersetzen lassen. Aus unserer Sicht machen Sie damit aber den zweiten Schritt vor dem ersten, denn wir haben im Bildungsausschuss überhaupt noch nicht über die Ergebnisse des Runden Tisches diskutiert. Und ich kann Ihre Ungeduld sehr gut verstehen. Die Zeit drängt, da haben Sie recht. Und trotzdem möchte ich zunächst einmal über die Ergebnisse des Runden Tisches informiert werden, ich möchte auch über die Ergebnisse der Verbandsanhörung informiert werden, über die mittlerweile zusätzlich geführten Gespräche durch das Bildungsministerium mit Grundschulen und anderen Akteuren der Ganztagsgestaltung, bevor ich einen weiteren Beschluss fasse, für den ich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keine Grundlage habe. Deshalb lassen Sie uns bei einem geordneten Verfahren bleiben und die bestehenden Fragen und Probleme zunächst einmal auf den Tisch legen und miteinander besprechen. Der Knackpunkt bei der Ausgestaltung der Ganztagsförderung liegt darin, dass wir eben diese beiden Rechtskreise miteinander gut verzahnen müssen, denn wir haben einmal das SGB VIII und wir haben das Schulgesetz. Wir müssen grundsätzlich klären, wie die Grundschulen, die beim Land und den Schulämtern angesiedelt sind und eben über das Schulgesetz gesteuert werden, mit den Horten und anderen Einrichtungen und externen Trägern in der Nachmittagsbetreuung zusammengebracht werden, die nämlich über die örtlichen Träger der Jugendhilfe und über das SGB VIII gesteuert werden. Und dann kommen ja auch noch die anderen Fragen dazu, die möglicherweise an jedem unterschiedlichen Schulstandort oder Hortstandort oder Standort der Nachmittagsbetreuung auch unterschiedlich geregelt werden könnten, zumindest wenn es um die Beförderung geht. Und da haben wir ganz praktische Probleme: Wie gelangen die Schülerinnen und Schüler von der einen in die andere Einrichtung? Wer ist dafür verantwortlich, dass kein Kind verloren geht? Was machen wir, wenn die Räumlichkeiten hier begrenzt sind und eben sowohl in der Stadt wie auch auf dem Land diese Beförderung notwendig wird? Was machen wir, wenn es mehrere Horte oder externe Partner als Kooperationspartner gibt? Auch das ist eine Frage, die im ländlichen Raum genauso auftritt wie in den größeren Orten. Ein anderer Punkt sind die Hausaufgaben. Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass ihre Erledigung kontrolliert wird? (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ist aber auch die Richtigkeit und die Qualität zu kontrollieren? Wer ist eigentlich für die Beantwortung von Fragen zuständig, die bei den Hausaufgaben auftreten könnten? Wie wird denn diese Verknüpfung zwischen Hort und Schule hergestellt? Und es zeigt sich, das eigentliche A und O ist genau das, worüber wir bisher noch nicht gesprochen haben: Es ist das Schnittstellenmanagement, das ganz banale organisatorische Schnittstellenmanagement mit der aber durchaus wichtigen Frage, wer trägt denn wo die Verantwortung, und dann natürlich die Frage, wie schaffen wir es, dass die Kinder im Ganztag auch tatsächlich individuell entsprechend ihrer eigenen Bedürfnisse und Lernstände umfassend gefördert werden. Und hier hat sich die Kultusministerkonferenz doch sehr eindeutig positioniert. Mit ihrem Beschluss zur Weiterentwicklung der Ganztagsförderung macht die Kultusministerkonferenz deutlich, dass die Ganztagsförderung mehr umfasst als die reine Betreuung der Kinder. Die Ganztagsbetreuung soll unterschiedliche Lerninhalte über den ganzen Tag hinweg in verschiedensten Lernumgebungen durch unterschiedliche Lernformen und Angebote vermitteln. Und dabei geht es darum, formelles und informelles Lernen und fachliche Inhalte miteinander zu verknüpfen, und es geht um die Verbindung in einem pädagogisch durchdachten Lernumfeld, und das Ganze mit der Verknüpfung mit individuellen Förderangeboten. Das Ganze ist also eine durchaus komplexe Angelegenheit. (Thore Stein, AfD: Und mitreißende Lehrer sind auch sehr wichtig.) Und deshalb betone ich es noch einmal, das Schnittstellenmanagement, das ist die Frage, um die es hier geht. Und damit wir genau dieses diskutieren können, brauchen wir zunächst einmal ein Konzept, das auf dem Tisch liegt, über das wir dann sprechen können. Wir brauchen langfristige Kooperationsstrukturen mit verschiedenen Professionen, mit verschiedenen Bildungspartnern, und wir brauchen auch die unterschiedlichen Bildungsinhalte – Sport, Theater, Musik, Kochen, handwerkliche, gestalterische oder auch ganz einfache Feuerwehrangebote. (Rainer Albrecht, SPD: Sport.) Das wollen wir zusammendenken. Und deshalb brauchen wir diese Kooperation auf Leitungsebene und auf der Ebene der pädagogischen Praxis. Ich wiederhole es deshalb noch einmal, ich möchte die Ergebnisse des Runden Tisches haben, und über diese Ergebnisse möchte ich dann gerne ins weitere Gespräch einsteigen. Und auf dieser Grundlage sollten wir dann weiter miteinander reden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Dr. Monique Wölk Protokoll ↗