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Simone Oldenburg

15.05.2025 Sitzungen 8/106

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In 15 Monaten setzen wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung um, zuerst in der Klasse 1 und dann nach und nach in den weiteren Jahrgangsstufen, sodass zum Schuljahr 2029/2030 im gesamten Primarbereich der Ganztagsanspruch umgesetzt ist. Und die Planungen unseres Bundeslandes sind bereits sehr weit vorangeschritten. Auch dank der Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde bei uns rechtzeitig ein Runder Tisch ins Leben gerufen, der in mehreren Unterarbeitsgruppen die unterschiedlichen Schwerpunkte der Umsetzung der Expertinnen und Experten diskutierte. Durch diesen wirklich sehr guten Vorschlag, den wir gemeinsam umgesetzt haben, sind wir fast auf der Zielgeraden, aber eben nur fast. Die Erkenntnisse und Anregungen der Unterarbeitsgruppe, die inzwischen 30-mal getagt hat, sind in den Ergebnisbericht eingeflossen. Und dieser Ergebnisbericht hat die Verbandsanhörung durchlaufen und wird noch in diesem Monat ins Kabinett kommen und anschließend in den Bildungsausschuss. Diesen Prozess gilt es abzuwarten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Und es ist eindeutig richtig, dass die Umsetzung der Ergebnisse des Runden Tisches dringend begleitet und auch evaluiert werden müssen. Aber das sollte erst nach den eben beschriebenen Schritten erfolgen, zumal sich die Arbeit des Runden Tisches auf die vorhandene Bildungs- und Betreuungsstruktur von Grundschule und Hort fokussiert hat und damit einige im Antrag benannte Themen berücksichtigt, aber andere eben auch ganz bewusst nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung müssen zwei verschiedene Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden und sie dürfen auch nicht miteinander vermengt werden. So ist der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung im VIII. Sozialgesetzbuch geregelt und richtet sich auf die Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Hort ist gemäß KiföG eben eine dieser Kindertageseinrichtungen. Damit sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür verantwortlich, dass der Rechtsanspruch an fünf Tagen der Woche über acht Stunden hinweg nach Abzug der Unterrichtszeit umgesetzt werden kann. Das bedeutet, dass der Hort gegebenenfalls zusammen mit externen Kooperationspartnern die Unterrichtszeit ergänzt, so eben auch ein Ergebnis des Runden Tisches. Über den Rechtsanspruch von acht Stunden hinaus kann in unserem Bundesland die Betreuung und Förderung von bis zu zehn Stunden insgesamt pro Tag selbstverständlich auch weiterhin gewährleistet werden, wenn der Bedarf nachgewiesen wird. Auch ist die Bildungskonzeption bereits seit vielen Jahren die Grundlage für die individuelle Förderung der Kinder auch im Hort. In dieser Konzeption sind die Qualitätskriterien, die im Antrag gefordert werden, abgebildet und der Runde Tisch sieht als eines seiner Ergebnisse ebenfalls die Fortschreibung dieser Konzeption richtigerweise vor. Die andere Rechtsgrundlage, nämlich die, die die Arbeit in der Grundschule regelt, ist das Schulgesetz, das auch schon seit Jahren die Aufgabe der Grundschulen beschreibt. Somit ist also eine standardisierte und qualitative Bildung und Betreuung bereits gewährleistet und durch die Stundentafelverordnung ist ebenfalls eine Förderung in der Grundschule möglich. Sehr geehrte Damen und Herren, von den 270 Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten derzeit 158 ganztägig. Das bedeutet, dass sie den Kindern bereits an drei Tagen in der Woche zusätzliche schulische Angebote unterbreiten. Auch diese Schulen und ihre Konzepte müssen unbedingt in die Umsetzung des Rechtsanspruches einbezogen werden. Zudem wurde sich auch darüber geeinigt, dass beide Institutionen, also Schule und Hort, ihre Zusammenarbeit durch Kooperationsvereinbarungen regeln. Auch dadurch begegnen sich Schule und Hort auf Augenhöhe. Durch diese Kooperationen wird noch einmal deutlich, dass diesen Prozess nicht allein die Grundschule umsetzt, sondern ein Kooperationsverbund aus Schule, Hort und externen Partnern. Die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort, die die Grundlage der Umsetzung des Rechtsanspruches ist, ermöglicht den Kindern also einen fließenden Übergang zwischen Unterrichts-, Angebots- und Hortzeit. Dabei sind die Angebote der externen Partner und des Hortes integraler Bestandteil der ganztägigen pädagogischen Arbeit. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag „Gute Schule für alle“ enthält zum einen Forderungen, die bereits gesetzlich geregelt sind, und zum anderen werden Gremien gefordert, die es ebenfalls schon gibt, die aber keine Entscheidung für die Landkreise und kreisfreien Städte oder für Hortträger treffen können. Wir brauchen richtigerweise ein Begleitgremium, in dem aber auch die Entscheidungsträger mitwirken. Und das sieht der Antrag nicht vor. Damit meine ich genau einige der Personen, die auch jetzt in den Arbeitsgruppen des Runden Tisches aktiv waren und maßgeblich an der Erstellung des Ergebnisberichts beteiligt waren, so zum Beispiel die Vertreter des Städte- und Gemeindetages oder der LIGA, des Landkreistages, aber eben auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte. Unterstützt werden kann dann das neu einzusetzende Gremium – und da bin ich voll an Ihrer Seite, ein neues Gremium, aber mit Entscheidungsträgern, ansonsten, ich möchte ja nicht, dass jemand über andere Leute entscheidet und die dann umzusetzen haben, was andere entschieden haben, die darauf gar keinen Einfluss haben, ob es umgesetzt wird, (Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hä?) also dass ein neues Gremium tatsächlich eingesetzt werden muss, das begleitet, das evaluiert –, und unterstützt werden kann dann dieses neue Gremium von den bereits existierenden Gruppen und Arbeitskreisen. Da möchte ich gern auf den Expertenrat Kita/Schule/Hort, der monatlich zusammenkommt, verweisen, aber auch auf den Bildungsrat, in dem alle Schulleitungsverbände, die Gewerkschaften, der Landeselternrat, der Landesschülerrat, der Landesschulbeirat, der ja dann auch noch mal eine Vertretung aller ist, mitarbeiten. Darüber hinaus ist auch das 2019 gegründete „Bündnis für gute Schule“ ein ganz wichtiger Partner bei der Begleitung der Umsetzung des Rechtsanspruches. Und wenn der Bericht im Bildungsausschuss beraten wird, können wir die weiteren Maßnahmen erarbeiten und ein Gremium ins Leben rufen, um erfolgreich und zielführend den Ganztagsprozess umzusetzen, zu begleiten und auch zu evaluieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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