Dr. Harald Terpe
Im vorliegenden Antrag soll dann unter Punkt I.4 festgestellt werden, dass es verfassungsrechtlich bedenklich wäre, dass der alte Deutsche Bundestag entschieden hat. Wir haben es schon gehört, das ist eine Aussage, die man so lange aufrechterhalten kann, bis dies verfassungsrechtlich geprüft wurde. Und genau das ist passiert. Am 14. März hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt ist. Er darf also insbesondere auch die hier von der AfD kritisierten Beschlüsse fassen. Wenn man nach diesem Urteil weiter von einer verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit spricht, dann ist dies, wie oben ausgeführt, eine Unterstellung, aber sicherlich keine Tatsache, die irgendwie festgestellt werden kann. Der Antrag scheitert bereits beim Versuch der Problembeschreibung. Ohne eine konkrete Problembeschreibung kann man aber auch keine sinnvollen Handlungsempfehlungen ableiten, und das sieht man ja auch an diesem Antrag. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
