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Marc Reinhardt

CDU 15.05.2025 Sitzungen 8/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die AfD hier vorlegt, ist keine haushaltspolitische Analyse und auch kein ernst gemeinter Vorschlag, es ist eine Verdummung der Wählerinnen und Wähler, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer Investitionen in unsere Sicherheit, unsere digitale Infrastruktur, unsere Verteidigung und Zukunftsfähigkeit pauschal als Massenverschuldung abtut, der ignoriert nicht nur die Realität vor unserer Haustür, (Enrico Schult, AfD: Das hat aber Herr Merz auch gefordert, jedenfalls vor der Wahl.) sondern hat offenbar ganz bewusst kein Interesse an der nationalen Handlungsfähigkeit unseres Landes. Immer der Vorwurf an dieser Stelle, wenn Sie immer den Vorwurf an Herrn Merz bringen, (Enrico Schult, AfD: Ja.) auch er – Sie können mal in der Rede von Tilo Gundlack nachlesen – hat bereits vor der Wahl gesagt, dass auch er grundsätzlich eine Reform der Schuldenbremse nicht ausschließt. Insofern würde ich da nicht immer alles glauben, was Sie so selbst im Bund verbreiten. Ein Sondervermögen ist kein geheimes Schuldenkonto und auch kein Trick zur Täuschung der Öffentlichkeit. Es ist ein verfassungsrechtlich zulässiges Instrument, das in diesem Fall durch ein Zweidrittelvotum im Bundestag und Bundesrat eingerichtet wurde, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Durch einen Trick.) also mit maximaler demokratischer Legitimation. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Mit einem abgewählten Bundestag.) Gleiches gilt für die Änderung der Schuldenbremse bezüglich der Landesverteidigung. Die Legitimation dafür hat der 20. Deutsche Bundestag auch noch vor dem Zusammentreten des 21. Bundestages. Sie wollten es vor dem Bundesverfassungsgericht verhindern. Wie Sie sicherlich wissen, wollte das Ihre Bundestagsfraktion. Das Gericht hat Ihre Klagen verworfen, denn es gibt nun mal unter dem Grundgesetz keine parlamentslose Zeit. Gewöhnen Sie sich daran, dass das Verfassungsgericht sich am Grundgesetz orientiert und nicht an den politischen Wünschen und Vorstellungen der AfD! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Was bleibt, ist die Tatsache, dass der gesamte Feststellungsteil Ihres Antrages obsolet ist. Meine werten Abgeordneten der AfD, vielleicht haben Sie die beschlossene Grundgesetzänderung nicht richtig verstanden, denn eine Aufstockung des Sondervermögens der Bundeswehr gibt es nicht. Beschlossen wurde, dass Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit, die über ein Prozent des BIPs hinausgehen, nicht auf die Schuldenobergrenze des Artikels 109 Absatz 3 Satz 4 Grundgesetz angerechnet werden. Auch bezüglich der Forderung nach einem Defizitverfahren der EU-Kommission scheinen Sie hinter dem Mond zu leben und nicht mitbekommen zu haben, dass auf dem EU-Sondergipfel am 6. März beschlossen wurde, Ausgaben für Rüstung nicht mehr auf die nationale Verschuldung im Hinblick auf die Regelung des EU-Stabilitätspakts anzurechnen. Sie sehen also, der AfD Antrag ist inhaltlich ohne jede Grundlage. Insofern werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Rainer Albrecht, SPD)

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