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Dr. Wolfgang Blank

15.05.2025 Sitzungen 8/106

Ich glaube, da könnten wir auch lange Diskussionen dazu führen. Die Frage ist, ob Rückbau denn das Allheilmittel ist und was die Gründe dann auch für den Rückbau waren. Das war am Ende auch eine Reaktion auf Leistungen, die ein kleines Bundesland auch nicht alleine erbringen kann, ich glaube, ein ganz normaler Vorgang, weil wir natürlich ganz andere Finanzierungswege haben und die Verantwortlichkeiten eben nicht wahrgenommen wurden. Also insofern, ich würde jetzt aber ungern vom Thema zu weit abschweifen, sondern wir gehen jetzt auf die aktuellen Themen zurück. Blick nach vorne, bitte! Ja? Danke schön! Das Signal auf Grün setzen: eine flächendeckende Sanierung des Netzes für den Ausbau über zentrale Netzknoten hinaus und somit insbesondere auch für das gleichwertige Anschließen aller und damit auch der eher schwach besiedelten Regionen und natürlich in den Rahmenbedingungen von Haushalten, die wir derzeit haben. Das geplante Infrastruktursondervermögen ist dabei ein notwendiger Schritt, um ergänzend zum Bundeshaushalt die Leistungsfähigkeit der Schiene schrittweise wiederherzustellen und damit die dringend erforderliche Verkehrswende voranzubringen. Hier muss die Bahn, hier müssen wir alle die künftig verfügbaren Mittel klug und zielgerichtet einsetzen. Das heißt, einerseits müssen die angekündigten gebündelten Generalsanierungen das halten, was sie versprechen, und das gilt zum Beispiel auch, das gilt dann auch für die anderen Maßnahmen, auf die ich im zweiten Teil noch eingehen werde. Die Sanierungen betreffen die verfügbare Infrastruktur nach Ende der Großmaßnahmen, aber auch den Umfang und die Verlässlichkeit des Angebots während absehbarer langwieriger Totalsperrungen. Wir erwarten, dass der Bund – wieder der Bund – zu den Absprachen aus dem Vermittlungsausschuss bezüglich der Finanzierung der Ersatzverkehre bei Generalsanierungen steht und somit auch umgeleitete Nahverkehrsleistungen auf der Schiene zu 40 Prozent mitfinanziert. Von der Deutschen Bahn erwartet die Landesregierung nicht nur eine reibungslose Durchführung des mit den Ländern abgestimmten Ersatzpersonennahverkehrs, sondern auch – auch ein Problem –, dass sich die DB Tochter DB Fernverkehr AG ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den Menschen stellt und durch bestmögliche Aufrechterhaltung von Verkehrsangeboten im Personenverkehr über die Ballungsräume hinaus durch Umleitungs- und Ersatzverkehre verpflichtet. Hier sehen wir großen Bedarf. So sind im Rahmen der Generalsanierung Leistungsfähigkeit und Kapazitäten zu erhöhen, das gilt insbesondere auch für die Stationen, Bahnsteige zu verlängern, vollständige Barrierefreiheit herzustellen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Außerhalb der sogenannten Hochleistungskorridore müssen die Sanierung und der Ausbau der Infrastruktur entschlossen vorangetrieben werden. Besonders im Regionalnetz besteht Handlungsbedarf. Auch hier sind Planung und Bauabläufe sowie die proaktive Baukommunikation deutlich zu verbessern. Beispiele: Für Mecklenburg-Vorpommern ist unter anderem der Ausbau der West-Ost-Tangente Lübeck–Güstrow– Stettin von zentraler Bedeutung. Hier konnte die Ausbaustrecke Lübeck–Schwerin, der Bau dazu, erfreulicherweise Ende April beginnen. Für die verbleibenden Abschnitte Bad Kleinen–Rostock laufen die Planungen. Für den Abschnitt Güstrow–Neubrandenburg–Pasewalk–Stettin hingegen sieht der Bund bislang keinen Ausbaubedarf, das muss dringend überdacht werden. Das Land wird erste Planungsgrundlagen durch die Deutsche Bahn erarbeiten lassen. Erfreulicherweise hat sich der Bundeskanzler am 7. Mai 2025 im Rahmen seines Antrittsbesuchs in der Republik Polen klar für den Infrastrukturausbau nach Osten ausgesprochen und dabei explizit auch verbesserte Zugverkehre in der Metropolregion Stettin erwähnt. Damit dies Realität wird, muss die notwendige leistungsfähige Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern erst noch geschaffen werden. Der sofortige Beginn der Planungen sowie die zügige Umsetzung der Vorpommern-Magistrale haben höchste Priorität. Auch der grenzüberschreitende Abschnitt von Pasewalk nach Stettin – ich hatte es schon genannt – sollte in diesem Kontext gleich mitgedacht und ausgebaut werden. Nicht zuletzt muss der Bund die Wiederanbindung vieler Landesteile an die Schienennetze aktiv vorantreiben und finanziell maßgeblich unterstützen. Die Usedomer Südanbindung von Ducherow bei Anklam bis nach Heringsdorf wurde Ende 2023 in den Bundesbedarfsplan Schiene aufgenommen. Die erforderliche volkswirtschaftliche Bewertung steht jedoch noch aus. Die Landesregierung erwartet diese zeitnah. Für die Darßbahn erwarten wir mit der neuen Geschäftsführung der Bahntochter UBB in diesem Jahr endlich den notwendigen Durchbruch bei den Planungen. Hier konnten wir kürzlich ein bemerkenswertes 35. und gutes Jubiläum feiern. Dann können die Voraussetzungen für eine umfassende Bundesfinanzierung, etwa über das Sondervermögen oder das Gemeindefinanzierungsgesetz, geschaffen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, es sind von allen Beteiligten große und zielgerichtete Anstrengungen und Investitionen nötig, um die Bahn zukunftsfähig und attraktiver zu machen. Hier können wir gerne zurückschauen und schauen, wo wir das optimieren können. Aber lassen Sie uns bitte gemeinsam hier nach vorne schauen! Der vorgelegte Antrag greift wesentliche Punkte auf und ist zu begrüßen. Wir müssen gemeinsam die Mobilitätsoffensive vorantreiben und uns, aber vor allem auch die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen in die Pflicht nehmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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