Barbara Becker-Hornickel
Ich hoffe, Sie beantworten mir die noch. Inwieweit trifft das alles, was Sie vorgetragen haben, auf Erwachsene zu, die ja nicht vom Glücksspiel ausgeschlossen sind? Da habe ich nicht ganz begriffen, wie, also wie weit greift dort Ihr Antrag – zum völligen Verbot oder geht es um Jugendschutz für, also um Schutz für Jugendliche?
