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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 15.05.2025 Sitzungen 8/106

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Spielen ist menschlich, erfüllt eine wichtige Funktion in der Persönlichkeitsentwicklung und fördert Geselligkeit und Spaß für Jung und Alt. Das ist immer schon so gewesen und wird auch in Zukunft so sein, dafür sind wir ja Menschen. Spielsucht hingegen ist eine anerkannte Suchterkrankung, führt in die soziale Isolation und nicht selten in den finanziellen Ruin. Eine solche Erkrankung gilt es zu verhindern. Im anerkanntermaßen komplexen Ursachengefüge spielen individuelle Faktoren, nämlich das Verhalten, ebenso eine Rolle wie externe Faktoren, also die Verhältnisse und Bedingungen, denen der Spieler ausgesetzt ist oder die Spielerin. Aus der Verhaltensforschung wissen wir, dass die Suchtentstehung durch Belohnungsmechanismen, beispielsweise über Aktivierung von Neurotransmittern, ausgelöste Glückserfahrungen und Gefühle getriggert wird. Dass Geld zum Belohnungssystem bei Glücksspielen gehört, überrascht nicht. Für die Suchtentstehung ist das aber gar nicht so entscheidend, sondern da sind eher Schnelligkeit, Häufigkeit der Gewinnrealisierung, also Vorteilsrealisierung und damit auch Glücksrealisierung relevant, insbesondere, wenn das finanzielle Risiko intransparent ist oder verschleiert wird. Mit der rasanten Entwicklung internetbasierter Videospiele hat sich der unregulierte Zugang zu Angeboten mit dem Glücksspiel vergleichbaren Elementen gerade auch für Kinder und Jugendliche stark erhöht. Ausdruck dieser Entwicklung sind zum Beispiel durch Geld erwerbbare sogenannte Lootboxen – wir haben dazu vom Kollegen sehr viel Interessantes auch noch zusätzlich gehört –, (Petra Federau, AfD: Der erzählt das Gleiche wieder noch mal.) diese Lootboxen, die den Nutzer im Spiel voranbringen, deren letztlich negative finanzielle Bilanz aber verschleiert wird. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt auch keine Wundertütensteuern.) Auf dieses Spielrisiko hinsichtlich der Förderung von exzessivem Spielverhalten, finanziellem Kontrollverlust und kognitiven Verzerrungen bezüglich der Gewinnchancen wird im Antrag unter I.6 hingewiesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage besteht also darin: Besteht Handlungsbedarf? Ich denke, dass Punkt I.8 a) bis d) auf den Regulierungsbedarf, auf die Regulierungsdefizite im Jugendschutzgesetz, im Jugendmedien-Staatsvertrag und im Glücksspielstaatsvertrag hinweist – dazu ist auch schon ein bisschen gesagt worden –, und zwar Handlungsbedarfe bezüglich der Monetarisierungssysteme, des Nutzungsrisikos gerade bei exzessivem Spielverhalten sowie bezüglich der Mikrotransaktionen, fiktiven Währungen und manipulativen Pay-to-win-Mechanismen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten die im Antrag entwickelten Forderungen II.1 bis 5 für sehr geeignet im Sinne der Verhältnisprävention, der Entstehung von Spielsucht und dem finanziellen Risiko bei Kindern und Jugendlichen vorzubeugen und die Spielenden und ihre Eltern zu unterstützen, die Kontrolle über Sucht und Angaben und Ausgaben zu behalten beziehungsweise zurückzugewinnen. Lassen Sie mich zum Schluss – ich habe ja ein bisschen länger Zeit wegen der verlängerten Redezeit – auch noch mal darauf hinweisen, dass dieses Problem im Glücksspiel nicht sozusagen ganz neu ist, denn wir hatten auch, und darauf ist ja auch schon mal hingewiesen worden, auf Einarmige Banditen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da wollten die das nicht.) Da war ja auch die Frage, müssen wir das regulieren. Und ich kann mich noch gut erinnern, wie lange die Glücksspielbranche das hat zu verhindern versucht. Und da war es nämlich so, das muss man sich vorstellen, dass 17 Milliarden Umsatz gemacht worden sind, und zwar bei den Spielenden dieser Automaten, und die waren zu 80 Prozent spielsüchtig. Und das ist das Problem auch, dass praktisch die Suchtfolgen bei der Gesellschaft abgeladen werden. Und deswegen ist es sehr vernünftig, auch dort die Prävention durch so einen Cent zum Beispiel zu fördern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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