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Jens-Holger Schneider

AfD 15.05.2025 Sitzungen 8/106

Okay! Unsere Städte und Dörfer, das sind die Orte, an denen wir Bürger leben und arbeiten, unsere Kinder großziehen und meist unseren Lebensabend verbringen. Die Bereitstellung guter Infrastruktur und öffentlicher Dienstleistungen durch die Kommunen ist entscheidend für die Lebensqualität unserer Bürger. Zur Aufgabenerfüllung brauchen die Kommunen ausreichend Geld und Personal. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion trägt der Bedeutung der Kommunen Rechnung. Er enthält einige zutreffende Problembeschreibungen und einige sinnvolle Lösungsvorschläge. Die AfD-Fraktion wird dem Antrag aus den Gründen zustimmen. Auf die Widersprüche und Unklarheiten komme ich jetzt im Folgenden zu sprechen. Problematisch an dem Antrag ist seine völlige inhaltliche Überdehnung, von B wie „Bundesteilhabegesetz“ bis V wie „Vergaberecht“ ist alles dabei. Sie machen alles, aber nichts wirklich richtig. Das zeigt sich an Ihren teilweise unbestimmten und widersprüchlichen Forderungen. Sie fordern, dass die Landesregierung Einzelförderungen zugunsten von FAG-Zuweisungen verringert. Sie nennen keine einzige Einzelförderung, die Sie abschaffen wollen, denn damit würde man Widerspruch, würden Sie Widerspruch riskieren. Das wäre anstrengend und würde auch Mut erfordern. Das ist nichts für die CDU, wie wir kurz vorher bei unserem Antrag zum Thema Migration wieder eindrucksvoll erleben durften. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Gleichzeitig fordern Sie ein Förderprogramm zur Stärkung von Kleinstädten, ein Schulbauprogramm sowie nicht näher bezeichnete Anreizmodelle zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Ja, was denn jetzt – mehr Schlüsselmasse oder wieder mehr Fördertöpfchen? Sie fordern, dass Bund und EU bei der Mittelvergabe strukturelle Herausforderungen und konkreten Bedarf vor Ort sowie Demografie, Fläche, Infrastrukturausstattung, Wirtschaftskraft und Daseinsvorsorge berücksichtigen. Das sind sieben teilweise völlig unbestimmte Kriterien. Gleichzeitig fordern Sie, der Bund solle bürokratiearm und über pauschale Zuweisungen Geld, in Anführungszeichen, rüberwachsen lassen. Wie passt das zusammen? Sie haben zutreffend die Kostenbelastung der Kommunen in der Kindertagesbetreuung thematisiert. Aber ist es das einzige Problemthema im Bereich Jugend? Schauen wir dazu einmal auf meine Heimat, meinen wunderschönen Landkreis Nordwestmecklenburg. Ich zitiere aus den Ausführungen zum Teilhaushalt 11, Fachdienst Jugend, im Nachtragshaushalt 2024 des Landkreises. Zitat: „Im Teilhaushalt 11 des Fachdienstes Jugend zeichnen sich hohe Mehrbedarfe für die Hilfen zur Erziehung, zur Hilfe für junge Volljährige und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ab. Als Kostentreiber zeigten sich stark gestiegene Kostensätze der Träger und stetig steigende Fallzahlen. Diesen Mehrbedarfen stehen keine Erstattungen gegenüber. Ein weiterer Anstieg der Zuweisung unbegleiteter minderjähriger Ausländer führt ebenfalls zu Mehrbedarfen. Diese werden durch Erstattungen des Landes zu 100 Prozent gegenfinanziert.“ Zitatende. Schauen wir einmal näher auf das Thema „unbegleitete minderjährige Ausländer“, die sogenannten UMAs. Auch bei 100 Prozent Kostentragung durch das Land ergeben sich aus den UMAs und der Unterbringung erhebliche mittelbare finanzielle Belastungen für die Kommunen. Zum einen sind da die sogenannten Opportunitätskosten. Jeder Euro, den das Land für UMAs ausgibt, diesen Euro kann es nicht für Bürger und Kommunen ausgeben, zum Beispiel für eine höhere Infrastrukturpauschale. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das sind alles Menschen, das wissen Sie, ja?!) Bei den Ausgaben für UMAs sind wir mittlerweile in durchaus relevanten Größenordnungen. Und unsere Bürger vor Ort sind auch Menschen (Torsten Koplin, DIE LINKE: Menschen, ja. Menschen, alles Menschen.) und die haben genauso ein Recht darauf. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie unterscheiden. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bei den Ausgaben für UMAs sind wir mittlerweile in durchaus relevanten Größenordnungen. Der Einsatz dafür im Haushalt des Landes stieg von rund 13 Millionen Euro im Jahr 2021 auf rund 23 Millionen Euro im Jahr 2025. Das ist ein Zuwachs von 77 Prozent in vier Jahren. Zum anderen werden die Kommunen durch steigende Preise für Hilfen zur Erziehung belastet. Die zusätzliche Nachfrage durch die UMAs trifft auf ein begrenztes Angebot. Die Träger können höhere Preise durchsetzen. Das treibt dann auch die Kosten der Nicht-UMA-Fälle, für die die Kommunen keine 100 Prozent Erstattung bekommen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Zu Kapazitätsauslastungen, Preissetzungsmacht und Profitabilität im Geschäft mit den UMAs kann vielleicht die Branchenkennerin Frau Klingohr von der SPD-Fraktion später noch ausführen. Es wäre schön, wenn die CDU-Fraktion zu diesem akuten, für die kommunale Ebene hoch relevanten Problem etwas zu sagen hätte. Hat sie aber nicht. Deshalb mache ich das jetzt für die AfD-Fraktion. Wir fordern die Landesregierung auf, zur mittelbaren Entlastung der Kommunen für den Abbau von Standards bei der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern einzutreten. Und jetzt kommts, diese Forderung ist übrigens ursprünglich gar nicht von uns. Sie findet sich in den „Forderungen des Deutschen Landkreistages“ wieder zur „Begrenzung und Steuerung der Fluchtmigration“ vom 4. Juli 2023 – für jeden nachlesbar. Es steht Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, frei, sich diese Forderungen durch Anpassung Ihres Antrags zu eigen zu machen. Natürlich nur, wenn Sie den Mut dazu finden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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