Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme an, der Kugelschreiber ist noch Ihrer. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das passiert mir häufiger.) Ich lasse den einfach auf der Seite liegen. Bring ihn gleich, bring den gleich mit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man der Rede aufmerksam zugehört hat, kann man den Eindruck gewinnen, es habe keine Bundestagswahl gegeben. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Ja.) Und umgekehrt, man kann den Eindruck gewinnen, die Alternative, die ist schon zwei Jahre her und man bewertet jetzt nach so einer halben Legislatur und sagt, wie viel aus dem Muspott gekommen sind die Beteiligten eigentlich. Erstens. Es hat eine Bundestagswahl gegeben mit einem Koalitionsvertrag, der zumindest innerhalb der SPD durchaus Knirschen und kritische Stimmen aufgebracht hat. Es hat auf der anderen Seite eine neue Bundesregierung gegeben, die jetzt wenige Tage im Amt ist. Da kann man sagen, das Zurückweisen am gestrigen Tage von fünf afghanischen Schutzsuchenden sei zu wenig. Noch mal, nach zwei Jahren würde ich eine andere Diskussion führen ... (Der Saaldienst reicht ein Glas Wasser.) Herzlichen Dank! ... als nach 48 Stunden oder 72, nageln Sie mich nicht fest, mögen auch 96 Stunden sein. Also ich glaube, dass wir ein wenig auf das schauen sollten, was da eher als Programm vorgenommen ist. Und wenn Sie dann in Ihren Antrag hineinschauen, könnte man fast glauben, Sie haben den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD abgeschrieben. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Funktioniert ja nicht.) Und ich versuche mal die Überschriften nur herauszuziehen, und die sind in der Tat an manchen Stellen Neuerungen, an anderen Stellen sind sie konsequente Fortschreibung dessen, was die vorherige Bundesregierung als Kurs ebenfalls schon begonnen hatte. Schauen wir einmal rein, was wird in dieser Bundesregierungszeit als Programm umgesetzt werden: Es werden freiwillige Aufnahmeprogramme beendet – ich glaube, eine Diskussion, die wir heute geführt haben. Sie werden meine leise Kritik kennen. Das ist ein relativ kleiner Teil des Gesamtaufkommens, gleichwohl als Signalwirkung vor allen Dingen an die kommunalen Beteiligten, die am Ende Integration und Aufnahme realisieren müssen, wichtig. Ein wesentlicherer Punkt – auch der braucht dann eine gesetzgeberische Umsetzung –: den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre auszusetzen. Auch da gehört zur Ehrlichkeit dazu, es sind relativ kleine Zahlen, aber der alte Satz „Kleinvieh macht auch Mist“, also viele kleine Zahlen zusammengerechnet können durchaus auch erhebliche Herausforderungen mit sich bringen, gilt auch hier. Es gibt das klare Bekenntnis, deutlich Migrationsabkommen verstärkt abschließen zu wollen, und es gibt dazu das klare Bekenntnis, dass alle Ressorts der Bundesregierung ihre Möglichkeiten zusammentun. Das ist die Hoffnung, dass, wenn man Visapolitik, die verschiedenen Facetten der Entwicklungshilfezusammenarbeit, die verschiedenen Handelsabkommen gemeinsam betrachtet, dann auch mit den Gesprächspartnern leichter zu einem Ergebnis kommt, was auf die wirklich wichtigen Migrationsabkommen bezogen als Verhandlungsmasse eingebracht werden kann. Und jetzt zum zentralen Punkt, Begrenzung der Migration. In Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn werden wir Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen. Wir werden die Grenzkontrollen zu allen deutschen Grenzen fortsetzen. Erstens. Diese Grenzkontrollen gibt es schon länger. Zweitens. Sie spiegeln sich in Zahlen wider. Drittens. Man wird noch einmal die Schraube ein wenig weiterdrehen. Und ja, eine der Maßgaben, die der SPD extrem wichtig sind: in Kooperation, in Gesprächen mit unseren europäischen Nachbarn. Wir sind nicht mit dem Vorhaben angetreten – das gilt für alle drei Koalitionspartner –, nicht mit dem Vorhaben angetreten, dabei die Europäische Union zu sprengen. Es gibt ein gemeinsames Bekenntnis, das bereits vorvergangenes Jahr beschlossene Gemeinsame Europäische Asylsystem in diesem laufenden Jahr 2025 in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehört unter anderem ja die Absicht der Europäischen Union, an den EU-Außengrenzen für gewisse wenig erfolgversprechende Bevölkerungsgruppen, die mit Asylgesuchen in die Europäische Union einreisen wollen, dort bereits die Verfahren durchzuführen. Und – und jetzt kommt ein zentraler Punkt – da ist aber ein deutlicher Unterschied zu dem, was Sie in den Formulierungen andeuten, dann aber, ich nehme an, immer im Angesicht der ja zwischenzeitlich sehr kritischen Betrachtungsweise durch Nachrichtendienste und Verfassungsrechtler, also nicht mehr mit der deutlichen Formulierung, es gibt ein klares Kapitel, wer den Aufenthalt in Deutschland missbraucht, indem er nicht unerheblich straffällig wird, dessen Aufenthalt muss beendet werden. Bei schweren Straftaten führt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung. Aber da ist die deutlich andere Akzentuierung – und ich weiß, dass Sie jetzt wieder in lautes Gebrüll ausbrechen, da können wir beide mit umgehen –, (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Er brüllt ja nie.) dieser Koalitionsvertrag, SPD, CDU, CSU gehen eben vom einzelnen Straftäter aus und sagen, natürlich gibt es, egal welche Religion, egal welches Geschlecht, egal welche Herkunft, leider immer Menschen, die die strafrechtlichen Grenzen nicht einhalten. Und dann gibt es das klare Bekenntnis, noch einmal nachzuschärfen, (Horst Förster, AfD: In manchen Gruppen sind statistisch auffällig viele.) dass wir dort zu Zurückweisungen kommen. Was nicht gelingt, ist in der Tat, Herr Förster, einer Gruppe zu sagen, ihr seid sozusagen mit einer größeren Straftatgeneigtheit kraft DNA, kraft Kultur, was auch immer, versehen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und deshalb gehen wir schon davon aus, und das ist im Übrigen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) das ist im Übrigen der Anknüpfungspunkt für viele Ihrer Zitate, der in einem zwischenzeitlich ja geleakten, und dann darf ich zumindest auf das geleakte Dokument Bezug nehmen, der dort Berücksichtigung findet. Der sagt, mit der Menschenwürde nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über Jahrzehnte ist unvereinbar, so zu tun, als ob gewisse Menschengruppen per se straffälliger wären als andere. Dafür gibt es keinen nachweisbaren Bezug. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb guckt dieser Koalitionsvertrag auf die Einzelfälle und sagt, und jeden Einzelfall wollen wir deutlich konsequenter anpacken. Aber es gibt keine Vorabverurteilung zu sagen, wer aus einem gewissen Land kommt, ist sozusagen deutlich geneigterer Straftäter als Menschen aus einem anderen Land. Und weil Sie es ansprachen, die Liste derer, Herr Tadsen, die wir in diesem Lande als Opfer dann im Übrigen mit deutscher Herkunft herrührender Straftäterinnen und Straftäter haben, ist mindestens genauso bedauerlich und es gibt bei mir keinen Zynismus gegenüber den einen oder anderen. Jedes Opfer einer Straftat und jeder Angehörige einer Straftat verdient unsere vollste Unterstützung. Wir differenzieren dabei aber nicht, weder nach Opfern noch nach Tätern, von Geschlecht, Nationalität, Religion oder anderen Merkmalen. Straftatopfer brauchen unsere Hilfe und Straftäterinnen und Straftäter brauchen unsere Verurteilung (Horst Förster, AfD: Männer begehen mehr Straftaten als Frauen zum Beispiel.) und im Zweifel die konsequente Verfolgung, (Zuruf von Horst Förster, AfD) meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und damit verbunden ist die im Koalitionsvertrag gleichermaßen verankerte Rückführungsoffensive, die sehr klar sagt, kohärenter Ansatz der Bundesregierung bei der Verhandlung von entsprechenden Rückführungsabkommen, die aber auch sehr klar sagt – und im Übrigen, da finden Sie sich dann mit Ihren Antragkontexten wieder, noch mal, man könnte fast glauben, Sie haben den Koa-Vertrag gelesen und übernommen –, es gibt eine klare Verabredung der Koalitionspartner, dass die Bundespolizei künftig die Kompetenz erhalten soll, für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam selbstständig, also nicht über die jeweilige Ausländerbehörde, sondern selbstständig beantragen zu können, um damit Abschiebungen, die dann nachfolgen sollen, sicherzustellen. Gleichermaßen finden Sie darin die Möglichkeit für einen dauerhaften Ausreisearrest als Prüfauftrag für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach der entsprechenden Haftverbüßung. Zu guter Letzt – auch ein Punkt, der uns hier immer mal wieder umgetrieben hat –, der Bund soll stärker in die Pflicht. Es gibt eine Selbstverpflichtung der Bundeskoalitionspartner, genau das zu tun, sowohl bei der Beschaffung der entsprechenden Papiere, die man benötigt, aber auch bei Zentralisierung von Rückführungen und bei einer Teilübernahme dieser Aufgaben durch den Bund. Mein Werbeblock: Geben Sie der Bundesregierung wenigstens zwölf Monate, das auch umzusetzen und zu realisieren. Das hat hier und da gesetzgeberische Maßnahmen zur Folge. Wir werden in einem Jahr eine deutlich andere Gesetzeslage finden, die dann im Übrigen einen Vollzug braucht. Und auch der Vollzug braucht wiederum Partnerinnen und Partner, und auch deshalb ist es richtig, mit den Nachbarländern sich nicht zu überwerfen, sondern innerhalb des europäischen Kontextes bei den Zurückweisungen mit denen im Gespräch zu bleiben. Aber es gibt hier einen sehr klaren Fahrplan, der im Übrigen anknüpfen kann – und auch da würde ich dann gerne immer auf den Versuch, besonders dramatische Situationen zu beschreiben, zurückkommen –, im Jahr 2025, am Ende der 19. Kalenderwoche, verglichen mit den letzten vier Vorjahren: Dieses Jahr hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern Ende 19. Kalenderwoche 871 Zugänge von Menschen mit Flucht- und Asylgründen, ausgenommen ukrainische Vertriebene. Warum? Weil ich die mit 2021 nicht vergleichen kann, damals gab es die Situation nicht. Wir sind damit circa auf dem Niveau des Jahres 2021, einem – bisher zumindest – unbestritten verhältnismäßig ruhigen Jahr im Bereich von Flucht und Migration. (Horst Förster, AfD: Aber das liegt doch nicht an uns.) Wir sind bei circa der Hälfte der Zugänge am Ende der 19. Kalenderwoche vom Vorjahr, (Zuruf von Horst Förster, AfD) bei der Hälfte der Zugänge des Vorjahres und bei weniger als 40 Prozent der Zugänge des zweifelsfrei sehr hoch aktiven Jahres 2023. Es sind längst deutliche Beruhigungen, die spüren Sie auch in den jeweiligen Einrichtungen. Und hier wird noch einmal konsequent an der Stelle weitergearbeitet, und vor allen Dingen ist hinten raus bei dann nicht bestehenden Aufenthaltsrechten eine deutlich konsequentere Umsetzung, vor allen Dingen für Straftäterinnen und Straftäter, durch die Bundesregierung vorgesehen. Und wir werden das als Land dann sehr gerne sehr konsequent begleiten. Wir werden aber die gesetzgeberischen Maßgaben brauchen und vor allen Dingen für Syrien und Afghanistan brauchen wir die außenpolitischen Bemühungen der Bundesregierung, damit entsprechende Rückführungskanäle wieder geöffnet werden. Aber auch da ist die Bundesregierung mittendrin. Nach wenigen Tagen klare Ziele, aber wenn Sie klagen, noch nicht ausreichend Ergebnisse, das ist innerhalb von einer Woche außerordentlich schwer. Wir sehen aber, wie stark die Grenzkontrollen des letzten Jahres wirken. Die Zahlen habe ich eben genannt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche eine erfolgreiche Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
