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Thore Stein

AfD 15.05.2025 Sitzungen 8/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Die Frage wird Ihnen bekannt vorkommen, ich habe sie nämlich schon einmal gestellt, war allerdings mit der Antwort nicht gerade sehr zufrieden, um es mal freundlich auszudrücken. Ich stelle sie deswegen noch mal in der Hoffnung, heute eine konkrete Antwort zu bekommen. Die Region zwischen Goldberg, Lübz und Plau am See ist bereits heute überproportional geprägt von Windkraftanlagen. Die durch das Wind-an-Land-Gesetz vorgegebenen zwei Prozent der Landesfläche, welche für die Windkraft vorzuhalten sind, sind bereits heute in dieser Region deutlich überschritten. Sie können sich da gerne mal ein Bild vor Ort machen. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich rund 50 weitere Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren, teilweise innerhalb der durch die Regionalplanung vorgesehenen Vorranggebiete, teilweise aber auch außerhalb dieser Gebiete. Und sollten diese Anlagen genehmigt und in der Folge auch errichtet werden, wird diese bereits heute durch Windkraft stark geprägte Region ihr Antlitz für immer oder zumindest für viele Jahrzehnte deutlich verändern, mit allen Konsequenzen für die Menschen, die dort leben, und eben den Naturhaushalt. Und deswegen meine Frage an Sie: Wie beurteilen Sie als zuständiger Minister diese überproportionale Belastung der genannten Regionen vor dem Hintergrund der Schutzgüter Artenschutz und Mensch?

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