Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende, den Inhalt der Schaltkonferenz, die nach meiner Erinnerung Fachbehörden geführt haben dürften, kann ich hier nicht einschätzen. Dazu habe ich keine Zuarbeit. Ich gehe davon aus, dass das, was ich eben erörtert habe, gleichermaßen dort, denn das fließt ja ein in so eine Zuarbeit, die ich bekomme, wenn auch nicht konkret im Zweifel auf eine Videoschalte oder Telefonschaltkonferenz Bezug nehmend, findet sich darin wieder. Und Sie haben recht, in all diesen Bereichen gäbe es Inzidentprüfungen. Für alle Nichtjuristinnen und -juristen, gemeint ist, ich prüfe quasi innerhalb so eines Verfahrens, dass ich jemandem das Beamtenverhältnis aberkennen will, gibt es eine Mitgliedschaft in einer gesicherten extremistischen Bestrebung. Und da muss ich quasi innerhalb des Verfahrens all das andere auch prüfen. Dafür braucht aber ein Gericht im Zweifel unseren Sachvortrag, und der Sachvortrag wiederum würde sich ja dann in erster Linie zurzeit auf die bundesamtlichen Feststellungen stützen wollen. So war ja Ihr Einstig auch, nämlich genau über diese Feststellung des Bundesamtes. Und zurzeit würde das Bundesamt uns diese Feststellungen nicht an die Hand geben und würde sie so eben gegenüber dem Gericht auch nicht bestätigen. Dass die Inzidentprüfung dann tatsächlich darauf beruhen würde, dass in einem solchen Verfahren umfänglich Dinge zur AfD vorgetragen werden müssten und das Gericht eine sehr tiefe Inzidentprüfung vornehmen müsste, also sehr umfänglich quasi eine komplette Arbeit der anderen Gerichte macht und danach im Übrigen trotzdem dann noch einmal im Einzelfall schauen muss, weil die brauche ich trotzdem, ob bei der einzelnen Beamtin, dem einzelnen Beamten entsprechende weitere Hinweise vorliegen, dass dort neben einer Mitgliedschaft tatsächlich kein Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegt, das halte ich für etwas, was nicht ganz ohne ist. Da würde man zumindest kein Massenverfahren daraus machen. Es gilt aber weiterhin, bei Beamtinnen und Beamten, die diesen Ansatz geben, werden wir weiterhin entsprechende Verfahren anstrengen, wie wir es im Übrigen im Polizeibereich in wenigen Einzelfällen getan haben und wie es Kolleginnen und Kollegen in anderen Bereichen auch tun. – Herzlichen Dank!
