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Christian Pegel

15.05.2025 Sitzungen 8/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter, zunächst weise ich darauf hin, wir wären für die Genehmigungsaufhebung zuständig. Die Frage, die Sie mir gestellt haben, beruhte nicht auf den möglichen Gedanken einer Genehmigungsaufhebung, sondern – so habe ich es verstanden – auf den einer Reparatur oder einer dann erfolgenden Inbetriebnahme oder einer Zertifizierung. So war Ihre erste Frage formuliert. Sie haben auf Medienberichterstattungen Bezug genommen. Sofern jemand über die Genehmigungsaufhebung nachdenkt, mag dann in der Tat ein hiesiges Amt zuständig sein. Auch dazu habe ich aber keinerlei Zuarbeiten bekommen, dass es entsprechende Kontakte zu Verwaltungsbehörden gibt, die in diese Richtung zielen. Zweitens, im Falle einer Insolvenz, die – auch nur wieder Medienberichterstattungen entnommen – zurzeit offenbar nicht ansteht: Ich habe verstanden, dass das Schweizer Gericht in irgendeiner Weise so eine Art Zwischenverfahren, was wir vielleicht im deutschen Recht in dieser Intensität oder dieser Ausprägung nicht kennen, fortsetzt. Ich habe keine ausreichende Kenntnis von den entsprechenden insolvenzrechtlichen Bestimmungen dort, nehme aber wahr, dass das so ein Leben zwischen „ein bisschen insolvent, aber noch kein Verfahren eröffnet“ zu sein scheint. In der Situation, wo die Insolvenz einträte, bleibt es gleichwohl dabei, dass sie ja die eigentliche Verbindungsleitung mit einer Genehmigung versehen haben. Und die Frage, ob sich aus der Insolvenz automatisch ergibt, dass die Verbindungsleitung, also, ich sag mal, ein Stück weit der Planfeststellungsbeschluss für eine Autobahn entfällt, das würde mir, ohne das vertieft geprüft zu haben – natürlich keine Zuarbeit, deswegen ist das jetzt ein bisschen meine eigene Wahrnehmung –, würde mich das nicht überzeugen. Bei der Zertifizierung, die ja eben nicht erteilt worden ist, die im Übrigen auch nicht das Land erteilt, sondern die Bundesbehörde, da wäre die Diskussion sehr naheliegend, weil die Zertifizierung eben nicht auf eine konkrete Trasse erfolgt, eine Planfeststellung einer Trasse ist, sondern die erfolgt auf ein Unternehmen, dem man dann die Zertifizierung erteilt, so eine Trasse zu betreiben. Und da gehts dann um Zuverlässigkeitsfragen. Aber noch mal, erstens ist das eine Entscheidung der Bundesnetzagentur ausschließlich des Bundes, zum Zweiten die Zertifizierung gerade ausgesetzt – Sie hatten das Zitat der Ministerpräsidentin angegeben. Und dort wird eine Insolvenz mit Sicherheit eine Rolle spielen. Im Bereich der Planfeststellung für das Objekt würde mich das nicht sofort überzeugen.

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