Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat hat der Dienstherr gegenüber all seinen Beamtinnen und Beamten eine Fürsorgepflicht, die umfasst, dass wir mit solchen Sachverhalten, wenn es uns möglich ist, umgehen. In der Sache selbst, aus dem Zitat – Sie haben ja dankenswerterweise vollständig zitiert – gehen eben gerade keine Gewaltaufrufe hervor, sondern es geht der Aufruf an die eigene Szene hervor, ausschließlich an die eigene Szene, mit unseren Beamtinnen und Beamten keinen Kontakt zu pflegen. In der Sache sehen wir gleichwohl mit Besorgnis – im Übrigen gilt das für alle Beteiligten, egal, in welchem extremistischen Bereich die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei tätig sind –, mit Sorge, wenn solche Bilder ausgetauscht werden. Wir müssen befürchten, das ist zumindest ja die Androhung dieser Seite, dass weitere Bildbestände bestehen. An den Stellen, wo die Kolleginnen und Kollegen den Eindruck gewinnen, dass sie in Situationen – das gilt aber losgelöst davon, ob sie mit Bildern abgebildet sind oder nicht – nicht mehr sicher ihre Tätigkeit wahrnehmen können, sind sie geschult, genau in der Situation sich zurückzuziehen oder damit umzugehen. Was uns nicht gelingen wird, so leid es mir für die Beteiligten tut, ist, herauszufinden, welche Bilder dort noch jeweils im Hintergrund stehen, weil wir eben keinen direkten Zugang zu den Beteiligten haben. In der Sache selbst würde immer dann, wenn Straftaten vorliegen, die Polizei entsprechend vorgehen. Solange keine Straftaten vorliegen, geht es vor allen Dingen darum, die Kolleginnen und Kollegen zu informieren darüber, dass sie abgebildet werden, damit sie selbst mit einer höheren Eigensicherung in die entsprechenden Einsatzsituationen gehen können.
