Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Ich muss mal so sagen, es ist ein Riesenstrauß an Forderungen hier zusammengefasst, Forderungen an die Landesregierung. Es sind alles große Themen, die man im Einzelnen auch behandeln müsste. Sie sind mit einem Stabstrich versehen. Das ist die GAP, das ist der Küstenschutz, das ist das Düngerecht, das ist der Trinkwasserschutz, das ist der Bodenschutz und, Herr Terpe, Sie haben es, Dr. Terpe, Sie haben es noch mal in Ihrer Einbringung erwähnt, die Verantwortung für die Ostsee. Aber der Reihe nach! Sie fordern die Einführung eines nachhaltigen integrierten Wassermanagements bei der Bewirtschaftung des Grundwassers. Dieses Wassermanagement, das existiert, das wurde hier schon an vielen Stellen gesagt. Nach Paragraf 21 Absatz 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die öffentliche Wasserversorgung einen zentralen Stellenwert für die Gewährleistung der wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge zur vorrangigen Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Die Neubildungsrate wird erfasst – dazu hat der Minister Dr. Backhaus schon einiges gesagt –, sie wird erfasst, um im Prinzip auch über Wasserverteilung sprechen zu können. Überschreitungen der Wasserentnahmen, dafür gibt es kritische Grenzen und es können dann auch Entnahmen untersagt werden oder es werden Verteilungen geregelt. Die Nationale Wasserstrategie hat hierfür die Maßnahme „Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheit“ entwickelt und aufgestellt. Diese wird aktuell prioritär von einer kleinen Gruppe des Rechtsausschusses der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser mit Unterstützung einer projektbegleitenden UBA-Studie umgesetzt. Auch für Oberflächengewässer bestehen beziehungsweise werden aktuell Wassermanagementpläne erstellt. Im März des Jahres 2023 haben sich die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und der Bund zur vorsorgenden Wassermanagementbewirtschaftung im Flusseinzugsgebiet Oder-Havel geeinigt. Die Landesregierung braucht keine Aufforderung zur Novellierung des Landeswassergesetzes. Das ist hier ausführlich diskutiert worden. Wir werden, es wird die zweite Ressortanhörung stattfinden. Danach folgt die Kabinettsbefassung ganz in der Regel oder regelbasiert. Und danach werden wir es auch in diesem Entwurf in den Landtag bekommen und hier diskutieren können. Sie fordern in Ihrem Antrag Maßnahmen gegen schädliche Nährstoffeinträge in unsere Gewässer. Also das ist eine richtige Forderung, aber Sie sind ja auch im Agrarausschuss vertreten und wir haben zur Umsetzung der AVV eine Anhörung gehabt. Wir haben die roten Gebiete, also Gebiete mit landwirtschaftlicher Bewirtschaftungseinschränkung, auf Basis geostatistischer Messverfahren und Bundesgesetzgebung ausgewiesen. Wir haben fast 30 Prozent unserer landwirtschaftlichen Gebiete ausgewiesen als rote Gebiete, wo Einschränkungen bestehen, was die Düngung betrifft. Wir haben die Düngeverordnung in unserem Land, und all diese Maßnahmen tragen zur Reduzierung des Eintrags von Nitrat, Phosphat (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber gucken Sie doch mal auf die Messwerte! Es reicht halt einfach nicht.) und dann vielleicht auch indirekt zur Uranbildung bei. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann man doch belegen, durch Zahlen belegen.) Also es ist hier kein Wasserrecht, sondern es ist hier landwirtschaftliches Recht, und das ist in der Düngeverordnung geregelt. Und vielleicht noch, der Minister hat es hier schon gesagt, wir tun ja nicht nur das, es sind ja nicht nur die Gesetze, es wird ja auch vieles getan. Wir haben die Agrar-, Klima- und Umweltmaßnahmen genau mit dieser Zielstellung auf den Weg gebracht, hier Gewässerrandstreifen zu erweitern, aber auch die Landwirte dafür zu finanzieren, dass sie es aus der Ackerfläche rausnehmen. Wir haben das Naturschutzgrünland, wir haben die Biolandwirtschaft unterstützt, also alles Maßnahmen, die dazu führen, dass in der Fläche mehr Umweltmaßnahmen stattfinden und dass wir natürlich damit auch den Boden und die Gewässer schützen. 89 Millionen sind allein in die AUKM gegangen. Und die Zahl des Ökolandbaus, 16 Prozent, das hat der Minister hier auch schon genannt. Der Schutz und die Renaturierung von Gewässern: Die europäische Wasserrahmenrichtlinie ist hier angesprochen worden. Sie existiert seit dem 22.12.2000 und wie in der Präambel steht: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Und es ist schwierig, ich gebe es zu, in einem Punkt ist es wirklich schwierig. Das betrifft das Uran. Wir haben in unseren, ich sage mal, auch Mineralwassern 4,8 Gramm Uran, im Durchschnitt bei Nestlé 4 bis 8 Milligramm Uran im San Pellegrino. Das sind teilweise Abtragungen aus den Gesteinsschichten, natürlich auch durch die Phosphordüngung mit hervorgerufen, gibt es Stoffverbindungen, die dazu führen, dass Uran in diesen sich anreichern kann. Aber da ist im Moment noch kein wirklicher Weg. Das Einzige ist, dass wir Phosphorrückgewinnung, natürlich viel machen für die Phosphorrückgewinnung. Es wird bei uns im Land viel getan für die Renaturierung von Bachläufen, Flussabschnitten. Sie werden in die natürlichen Läufe zurückgebracht, Warnow, Nebel, Peene, das ist hier schon genannt worden. Es ist uns seit Jahren ein Anliegen und ein Anliegen auch des Ministers des Hauses. Es arbeiten, ich sage es mal so, in den StÄLUs und im LUNG Abteilungen daran, dies alles auf den Weg zu bringen, und das seit vielen, vielen Jahren. Und wir haben saubere Seen und wir haben intakte Flusslandschaften. Das haben wir, das schätzen wir und das schützen wir auch seit vielen Jahren. Und vielleicht gibt es auch noch, ich muss mal sagen, Abwägungsverfahren, die notwendig sein müssen. Auf der einen Seite wurde das hier genannt, Frau van Baal hat es hier genannt, diese Probleme mit den Fischtreppen, die wir benötigen, aber dafür benötigen wir genügend Wasser. Wenn wir Wassermangel haben, dann schaffen wir es nicht, diese Fischtreppen entsprechend in Gang zu halten, denn die Moore wollen wir auch nass haben. Also wir müssen immer entscheiden dann auch, was ist uns dann in der Abwägung wichtiger, was können wir leisten, wenn wir Wassermangelsituationen haben, wollen wir die Fläche nass bekommen oder wollen wir eine Fischtreppe zum Beispiel bewirtschaften, weil dafür ist fließendes Wasser notwendig. Das wird noch, das steht uns noch ins Haus, solche Entscheidungen zu treffen. Die Erweiterung der Pufferzonen an den Gewässern: Ich meine, wer die Stellungnahmen gesehen hat und den Entwurf zum Landeswassergesetz, das ist im Landeswassergesetz enthalten, und das ist auch gut und richtig so. Die Prüfung und Anpassung von Wasserschutzgebieten läuft seit der Wende. Dazu braucht es keine zusätzliche gesetzliche Regelung. Die Qualitätssicherung des Rohwassers ist mit dem Rohwassererlass aus dem Jahr 2011 gesichert. Er wurde überarbeitet im Jahr 2024, also im letzten Jahr. Da ist also kein dringender Handlungsbedarf. Die Trinkwasserversorgungskonzeption für Mecklenburg-Vorpommern, also der Grundsatzplan Wasserversorgung 2040, ist bereits fertig. Und der Minister hat es gesagt, wenn er im Kabinett beschlossen ist, wird er auch veröffentlicht. Unter Punkt 5 fordern Sie die Trinkwasserkooperation. Aber dazu ist genug gesagt worden. Die ist bereits entstanden. Sie wurde uns auch schon bei der Anhörung zur AVV angekündigt. Dort haben die Vertreter der Wasserverbände gesessen und die Landwirte haben gesessen und dort wurde eigentlich schon vorbesprochen, dass diese Kooperation auf den Weg gebracht wird. Jetzt ist sie am 11.03. sozusagen unterzeichnet worden, und das ist auch gut so. In den Punkten 6 und 7, diese Forderungen, die wurden zum Teil schon in der Hitzeschutzdebatte am gestrigen Tag diskutiert. Schwammstädte, blau-grüner Umbau der Innenstädte, Wasserrückhalt, Regenwassermanagement, das sind wichtige Themen, das sind tatsächlich wichtige Zukunftsthemen. Da müsste man sich mal nur mit diesem Bereich befassen, weil es ist einfach viel zu wichtig, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau, müsste man mal.) als das hier so nebenbei zu machen. (Zurufe von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier sind die Kommunen ... (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir laden Sie doch ein mit dem Antrag!) Aber ich muss auch noch mal sortieren. Hier sind die Kommunen und Städte und Betriebe gefragt. Die Potenziale von Brauchwasser, von Regenwasser (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das haben Sie ja gestern weggelassen bei den Schutzplänen.) und von Prozesswasser, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat bei den Hitzeschutzplänen keine Rolle gespielt.) die können nur Betriebe, Kommunen oder Einzelpersonen heben. Das ist nicht möglich, dass die Landesregierung in dieser Richtung agieren kann. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach so!) Also der Adressat ist in dem Fall falsch gewählt. Aber wie gesagt, kommunales Thema, betriebliches Thema, auch Thema von Einzelpersonen in jedem Fall. Wichtig ist, also was wir hier aber unterstützen können in diesem Bereich, wenn es um Wasserrückhalt geht, das ist natürlich – und da sind wir auch als Parlament wieder gefordert –, wir haben 2 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Unterstützung der Wasser- und Bodenverbände drin und wir haben aus den Moorprojekten noch mal 3,6 Millionen Euro drin im Moment für die Umsetzung von Projekten. Weil wenn wir Wasserstandsregulierung machen wollen, brauchen wir intakte Stauwehre, und das ist teuer, das kostet Geld und das muss dann auch finanziert werden. Und dazu brauchen die Wasser- und Bodenverbände für die verrohrten Gewässer und auch für diese Investitionen Geld. Die Gemeinsame europäische Agrarpolitik haben Sie auch mit einem Stabstrich erwähnt. Das ist genauso ein Thema. Aber wir haben dazu ja in der letzten Sitzung im März ausführlich diskutiert, deswegen würde ich das hier kurzhalten. Wir wollen eine starke erste Säule zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und damit auch für die Ernährungssicherung. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir wollen eine starke zweite Säule, die alle Umweltmaßnahmen zielführend, aber auch einkommenswirksam für die Betriebe bündelt. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umweltmaßnahmen zielführend und einkommenswirksam, ich glaube, das ist das große Ziel. Sie müssen auch den Landwirtschaftsbetrieben Einkommen ermöglichen, ansonsten werden wir sie nicht abholen können, ansonsten wird es sehr schwierig werden für die Betriebe, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ich muss es mal so sagen, die sowieso an der Grenze dessen sind, wenn wir die Einkommen mal vergleichen, Industrie und Landwirtschaft, was dort erzielt wird und was die Industrie erzielt, da ist die Landwirtschaft am Ende dieser Kette, und das ist eigentlich auf Dauer auch nicht einzusehen. 600.000 Hektar, der Minister hat es gesagt, sind in den Umweltmaßnahmen drin, also GLÖZ, Ökoregelungen, AUKM, 320 Millionen Euro werden dafür jährlich ausgegeben, es ist viel Geld, aber auch für gute Projekte. Generalplan Küste, das wurde hier auch schon erwähnt, den gibt es nicht. Das ist das Regelwerk Küstenschutz. Das ist dann auch im Landeswassergesetz enthalten. Damit werden wir uns beschäftigen. Bodenschutz und Reduzierung von Flächenversiegelung: Diese Ihre Einschätzung dazu, die teile ich uneingeschränkt. Das ist ein ganz, ganz großes Thema. Es ist in allen Gesetzen ausführlich besprochen. Oh, ich habe die rote Lampe. Es ist gesetzlich geregelt, aber es muss in die Köpfe. Also gesetzlich geregelt ist es an vielen Stellen, das möchte ich jetzt hier nicht aufzählen, aber es muss in die Köpfe der Menschen.
