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Thomas Diener

CDU 11.04.2025 Sitzungen 8/104

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss sich ja tatsächlich noch wundern auf einem Freitagnachmittag, welche Verbindungen über das Wasser geschlagen werden können, in jeden Themenbereich hinein. Wie ernst es der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist mit dem vorliegenden Antrag, wird bereits im Feststellungsteil deutlich. Da versteift man sich zu der Aussage, und ich zitiere: „Die Versäumnisse der Landesregierung gefährden nicht nur die Wasserqualität und damit die Gesundheit der Menschen, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage von Fischerei, Tourismus und Landwirtschaft ...“ Es wäre schlimm, wenn es so wäre. Man hätte vielleicht besser, wenn man schon diese Variante wählt, den Antrag überschreiben sollen mit „Wasser muss nass“, dann wäre der Antrag auch mehrheitsfähig gewesen. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Im weiteren Verlauf des Antrages wird von einer „besorgniserregenden“ Situation vieler Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern berichtet und dringender Handlungsbedarf vorgegeben. Kein Wort über die Erfolge der vergangenen 35 Jahre im Bereich des Gewässerschutzes. Ich hätte nicht gedacht, also fast nicht im Traum, dass ich hier mal als Oppositionsmitglied oder Abgeordneter die Landesregierung loben muss und ihr zur Seite springen muss. Da stellt sich schon die Frage, wie man einen solchen Antrag ernst nehmen kann und ihm auch zustimmen kann, wenn man also nicht nur die letzten 14 Tage beguckt, sondern wie gesagt die letzten 35 Jahre. Da hat sich ja nun einiges getan. (Enrico Schult, AfD: Hört, hört!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich feststellen, dass die Versorgung mit Trinkwasser in ausreichender Menge und ausreichender Qualität in unserem Bundesland gewährleistet ist und auch in Zukunft gewährleistet sein wird. Besorgniserregende Zustände der Gewässer sind in unserem Land nicht zu verzeichnen. Allein die zurückliegende Diskussion über die Nitratrichtlinie und die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes zeigen, dass unterschiedliche Perspektiven durchaus unterschiedliche Positionen ergeben, die hier berücksichtigt werden müssen. Aber auch hier haben sich ja deutliche Verbesserungen, und wir wissen alle, wie wir hier in diesem Bereich über Düngeverordnung zum Beispiel gesprochen haben und Wasserqualitäten, was sich dort auch verbessert hat. Angesprochen wurde auch das Abschaffen zum Beispiel der Stoffstrombilanz. Aktuell arbeitet die Landesregierung an der Novellierung des Landeswassergesetzes. Auch das klang hier mehrheitlich schon an. Die Vorgaben der Europäischen Union hinsichtlich der Wasserrahmenrichtlinie oder der Nitratrichtlinie wurden seitens des Bundes und des Landes umgesetzt. Sie sind nicht fakultativ, sondern gemäß Ziffer 5 Ihres Antrags könnte man denken, schon geltendes Recht. Während überall von Deregulierung und Entbürokratisierung gesprochen wird, fordern Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unter Punkt 6 Ihres Antrags die Erstellung kommunaler Wassermanagement- und Klimaanpassungsprojekte, diese durch Kommunen, die sich gerade mit durch die Ampel festgelegten Wärmekonzepten befassen. Entschuldigung, wie die Kommunen das umsetzen sollen, die sich jetzt gerade mit festgelegten Wärmekonzepten befassen, personell oder auch finanziell, das bleibt offen. Unter Punkt 7 fordern Sie die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes, die nach meiner Kenntnis – und das wurde eben auch genannt – bereits Bestandteil des Entwurfs des Landeswassergesetzes ist. Man kann sich hier natürlich trefflich auch über die Höhe streiten, aber auf alle Fälle wird es sozusagen an der Stelle nicht teurer werden. Diese Verteuerung führt also unmittelbar zum höheren Preis des wichtigsten Lebensmittels, dem Trinkwasser. Es wird aber auch zu weiteren Belastungen der Bürgerinnen und Bürger des Landes führen, also insbesondere derjenigen, die zum Beispiel im Rahmen der Bewässerung hier Wasser auch entnehmen. Aber das ist eine andere Baustelle letzten Endes. Es geht also weniger um die Qualität, sondern mehr um Wirtschaftlichkeit und Preise. Seit vielen Jahren werden seitens des Bundes und des Landes Maßnahmen ergriffen, um die Versiegelung von Flächen zu minimieren. Leider ist es bis heute nicht gelungen, dies umzusetzen. Das ist auch ein klassischer Zielkonflikt: Auf der einen Seite mehr Wirtschaftskraft, mehr Infrastruktur und dann weniger Versiegelung, das geht also gleichzeitig schwierig. Aber auch hier sind Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, schon mit dem Beitrag zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und den dazugehörigen Ausgleichsmaßnahmen für den Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen mitverantwortlich. Und so ist es natürlich schwierig, dann zu unterscheiden auf der einen Seite zwischen einem guten Verbrauch von Boden, der dann für regenerative Energien ist, und einem schlechten Verbrauch von Boden, wenn es zum Beispiel um die B 96 oder Straßen oder andere Infrastrukturmaßnahmen geht. Das ist auch sehr schwer auszuhalten. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insgesamt ist festzuhalten, dass der vorliegende Antrag ein Schaufensterantrag mit zahlreichen Forderungen ist, die sich bereits in Bearbeitung oder Umsetzung befinden. Hier gibt es zumindest aus unserer Sicht also kaum oder gar kein Vollzugsdefizit und noch weiteren Handlungsbedarf. Jo, un nu is Fridagmiddag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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