Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verstehe den Wunsch, aber um 09:00 Uhr morgens werden wir noch ein paar Minuten durchhalten. Gestern Abend hat uns in der Tat Ralf Mucha allen einen Gefallen getan, als beim letzten Tagesordnungspunkt um deutlich nach 21:00 Uhr er sich auf die vorhergehenden Rednerinnen und Redner bezogen hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verfügen in den Freiwilligen Feuerwehren über starke Verbände auf allen Ebenen. Der Landesfeuerwehrverband ist ein extrem guter, wichtiger Ansprechpartner und Bündelpunkt der ehrenamtlichen Tätigkeit. Wir haben engagierte und extrem gut organisierte Kreisfeuerwehrverbände und wir haben vor Ort in der Regel extrem engagierte Freiwillige Feuerwehren, die sich gleichermaßen selbst organisieren. Ihnen allen, die sich dort ehrenamtlich engagieren, im Ehrenamt genauso wie in den Strukturen, die wir eben auch brauchen, um das alles zu organisieren, vorantreiben zu können, ihnen allen meinen ganz, ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es bleibt im Übrigen festzuhalten, dass die Freiwilligen Feuerwehren relativ gut durch die Herausforderungen der Pandemie gekommen sind, die für Einsätze, Übungsabende noch einmal deutliche Herausforderungen mehr als in vielen, vielen anderen ehrenamtlichen Bereichen mit sich gebracht hat. Und wir wissen – und zwar jede und jeder Einzelne aus den Wahlkreisen, aus den Besuchen –, die Freiwilligen Feuerwehren sind in nahezu allen kleinen Gemeinden in den Dörfern in der Regel das Rückgrat der Dorfgemeinschaften, das Rückgrat der Dorfgemeinschaften! (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig! – Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: So ist es.) Das bildet sich auch in den Zahlen ab, und wir haben aktuell zwischen 26.000 und 27.000 – noch einmal –, zwischen 26.000 und 27.000 ehrenamtliche und hauptamtliche Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, die sich aktiv und engagiert zeigen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Respekt!) Damit dürften sie die größte Sicherheitsorganisation neben der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern sein. Sie engagieren sich in 918 Freiwilligen Feuerwehren. Sie sehen also, wir haben auch weiterhin mehr Freiwillige Feuerwehren als Gemeinden, weil in nicht wenigen Flächengemeinden durchaus mehr als eine Ortswehr benötigt wird. Und wir haben aber auch sechs Berufsfeuerwehren und einige Werksfeuerwehren, die gemeinsam diese starke Truppe, dieses Rückgrat bilden und dabei auf immer vielfältigere und leider auch häufigere Einsatzlagen blicken. Die Einsatzlagen werden gerade bei den Freiwilligen Feuerwehren mehr. Und zuweilen wird beklagt, sie werden leider auch vielfältiger und dienstleistungsorientierter. Und dann gilt auch der Appell an uns alle auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger, nicht jeder umgefallene Baum, nicht jeder auf der Straße liegende Ast braucht tatsächlich des Nachts den Einsatz einer Freiwilligen Feuerwehr. Wir sind aber extrem dankbar für jedes Mal, wenn die Kameradinnen und Kameraden da sind. Und, meine Damen und Herren, die Gemeinden, die Landkreise, aber auch das Land leisten daran über viele Jahre ihren Beitrag. Und wenn wir in diese Legislatur gucken, dann haben wir gemeinsam die Aufwandsentschädigungsverordnung novelliert – ein langjähriger Wunsch aus den Freiwilligen Feuerwehren. Wir haben dabei nicht nur die maximalen Sätze, die die Kommunen ihren jeweiligen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern in den Freiwilligen Feuerwehren – zum Beispiel den Wehrführerinnen und Wehrführern – gewähren dürfen, erhöht, zeitgemäß angepasst, sondern, und das war wichtig, wir haben das erste Mal auch umfänglicher die ehrenamtlichen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in den Kinder- und Jugendfeuerwehren – ein ganz wesentlicher Teil der Nachwuchsarbeit – erstmalig besonders erwähnt, besonders ausgewiesen, auch als ein Zeichen der Wertschätzung für diese ebenfalls ganz, ganz zentrale Aufgabe, bei der ich mich ebenfalls herzlich bedanke. Diese Kinder und Jugendlichen sind die Feuerwehrkameraden von morgen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das Land hat den bereits in der letzten Legislatur zwischen Ministerpräsident und Finanzminister, Innenminister verabredeten Neubauprozess der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz weiter vorangetrieben. Wir sind leider noch lange nicht dort, wo wir sein wollten, der Grundstückskauf hat für sich bereits einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch genommen als gedacht. Viel schwieriger wiegt aber, dass das Grundstück, das wir erworben haben, erheblich kontaminiert ist, und die Grundstückssanierung wird jetzt vorbereitet und, so hoffe ich, im kommenden Jahr beginnen können, um dann darauf aufsetzend diese Fläche künftig zu nutzen. Wir bleiben im Übrigen in Malchow – allen Unkenrufen zum Trotz –, dort, wo die LSBK seit vielen Jahren zu Hause ist, bleibt sie, wenn auch auf einem neuen Grundstück. (Beifall Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Und ich danke der Vizepräsidentin auch bei der Vermittlung im Übrigen im Grundstückskaufprozess. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Patrick Dahlemann, SPD: Gute Frau!) Aktuell bemüht sich der SBL um eine Überplanung der bisherigen Planungen. Warum? Weil wir die LSBK, die Landesbrandschule, zu einem autarken Gebäudekomplex machen wollen – eine Lehre aus der Gasmangellage, die im Übrigen vielfältig auch die Freiwilligen Feuerwehren herausgefordert hat, die uns auch in dieser Phase 2022 zentrale Hilfe waren. Mit dem Nachtragshaushalt 2022 hat dieser Landtag deshalb dankenswerterweise auch Mittel bereitgestellt, um beispielsweise die Autarkie vieler kleiner Freiwilliger-Feuerwehr-Gebäude sicherzustellen, die im Zweifel, wenn mal eine Schneekatastrophe uns heimsucht, der Leuchtturm – so haben wir es genannt – in den jeweiligen Gemeinden bleibt, der Ort also, wo ich aus dem Dorf hingehen kann und weiß, im Zweifel kann von dort wenigstens ein Rettungswagen oder die Polizei gerufen werden, wenn es darauf ankommt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, entgegen allen Unkenrufen, das ist mir wichtig, haben die Kommunen die Möglichkeiten, ihre Feuerwehren zu begleiten. Entgegen allen Unkenrufen, dass bei Haushaltsnotlagen auch die Freiwillige Feuerwehr einem Streichkonzert unterliegen würde, betone ich gerne ganz ausdrücklich, Freiwillige Feuerwehr ist die originärste aller kommunalen Pflichtaufgaben in eigener Verantwortung, die es gibt. Und diese Pflichtaufgabe begründet eben auch, dass im Zweifel sogar unter Inkaufnahme von Darlehensaufnahmen die notwendigen Investitionen getätigt werden können. Freiwillige Feuerwehr ist die oberste prioritärste Pflichtaufgabe in jeder Kommune, und das hat auch Folgerungen gegebenenfalls in den jeweiligen Haushaltslagen. Und wir wissen, dass viele Gemeinden eine 5.000- oder 10.000-Euro-Investition in ihren Freiwilligen Feuerwehren durchaus gut leisten können und wollen. Wir wissen aber, dass sie bei 350.000 oder 500.000 Euro eben nicht mehr die Möglichkeiten besitzen. Und deshalb hilft das Land seit Langem und im Übrigen in den letzten Jahren auch zunehmend mit größeren Ausgabebestandteilen. Noch mal, nicht bei den 5.000 Euro, die alle in der Regel selbst hinbekommen, wenn sie wollen und priorisieren, sondern bei den 500.000 Euro, bei denen sie in der Regel keine eigene Chance haben. Und das ist angesprochen worden, bereits in der letzten Legislatur in der gemeinsamen Koalition ist das 50-Millionen-Euro-Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ für Fahrzeuge aufgelegt worden mit den eben angesprochenen 310 Fahrzeugen – das letzte vor wenigen Wochen in Sternberg in Dienst gestellt. Vor allen Dingen darin, die 265 TSF-W, die sich an kleine und kleinste Feuerwehren wenden und heute in einer unglaublichen Breite im Land verfügbar sind. Ich erinnere, 918 Freiwillige Feuerwehren, 265-mal ist das TSF-W in die Fläche gekommen, also statistisch jede vierte Feuerwehr ist mit einem solchen neuwertigen Fahrzeug, das Wasser führen kann, erreicht worden. Und wie wesentlich das ist, haben wir im Übrigen bei den Waldbrandlagen vor zwei Jahren sowohl in Hagenow, Lübtheen als auch zuvor bereits im Göldenitzer Moor im Landkreis Rostock gesehen. Und wer dort zu Gast war, wird festgestellt haben, der TSF-W ist auch in den Einsätzen angekommen. Wenn mehrere Wehren zusammenziehen, finden sie auch eine Reihe dieser neuen TSF-W, mit dem großen Vorteil, jede und jeder weiß, wo was liegt, weil er das gleiche Fahrzeug hat. Auch durch die gleichen Beschaffungen erleichtern wir Ausbildung und Einsatzlagen, wenn verschiedene Wehren zusammenarbeiten. Und, meine Damen und Herren, das war im Übrigen auch die Geburtsstunde der Rahmenverträge, also des Umstandes, dass das Land mehrere Fahrzeuge bestellt und die Gemeinden aus so einem Rahmenvertrag abnehmen können. Warum? Weil wir bei den Massenbestellungen schlicht bessere Preise erzielen. Lange verpönt, die Landesseite wollte nicht richtig ran, viele Feuerwehren hatten Sorge, das Land bestellt nur Plaste und Elaste. Ich glaube, wir haben mit dem TSF-W bewiesen, dass hohe Qualität zu einem deutlich besseren Preis bestellt und beschafft worden ist, als es bei Einzelbeschaffungen möglich gewesen wäre. Die gemeinsame Beschaffung mit Brandenburg ist beinahe noch legendär im Nachhallen. 960.000 Euro ist in der Regel bei einer Einzelbeschaffung der Preis einer solchen Drehleiter, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben in der Rahmenbeschaffung von knapp 40 Stück gemeinsam einen Preis von etwas über 700.000 Euro erreicht. Bisschen salopp übersetzt, jede fünfte Drehleiter war also kostenfrei, aber sie war vor allen Dingen dann für jede Gemeinde deutlich leichter zu bezahlen, als das bei Einzelbeschaffung der Fall gewesen wäre. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Genau das setzen wir fort, meine Damen und Herren! Wir haben es aber bei dem einen 50-Millionen-Euro-Paket nicht bewenden lassen, sondern einen weiteren Haushaltsüberschuss vor anderthalb Jahren ganz deutlich fixiert, und zwar für ein zweites Feuerwehrprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“, in diesem Fall für Feuerwehrgerätehäuser. 15 Millionen Euro davon werden in Sanierung, Umbauten und Ähnliches als Unterstützung gegeben, 35 Millionen stehen für die Mustergerätehausbestellung bereit, die jetzt in die Fortsetzung bei der Vergabe geht und deren Ziel bleibt, zum Jahresende muss klar sein, welches Musterfeuerwehrgerätehaus wir bekommen, um dann im kommenden Jahr investieren zu können. Während der ersten Jahreshälfte werden wir also dann auch die Entscheidung treffen, wer von den vielen Bewerbungen – gibt eine Menge Interesse an diesem Musterfeuerwehrgerätehaus –, wer dabei zum Zuge kommen kann. Und auch hier werden wir im Übrigen mehr Häuser in einem Rahmenvertrag binden, als wir aus dem eigenen Programm bezahlen können, wieder verbunden mit dem Angebot an die Gemeinden, wer noch auch aus diesem dann vermutlich besseren Preis ein solches Musterfeuerwehrgerätehaus ordern will, ohne selbst gefördert zu sein, kann das dann ebenfalls aus diesem Rahmenvertrag tun. Auch hier lernen wir, Rahmenverträge des Landes helfen, vor Ort günstiger, schneller und einfacher beschaffen zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben darüber hinaus die Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes diese Legislatur noch vor der Brust. Herr Mucha hat es dankenswerterweise angesprochen. Wir haben in einem längeren Prozess in den letzten zehn Monaten mit allen Protagonisten diese Punkte eingesammelt, die dabei relevant sind. Wir haben insbesondere mit den eigenen Kolleginnen und Kollegen und den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern aus den Kreisfeuerwehrverbänden und aus dem Landesfeuerwehrverband mehrfach intensiv und im Übrigen mit viel Herzblut diskutiert. Wir werden Ihnen einen Gesetzentwurf präsentieren können, der in der ehrenamtlichen Freiwilligen-Feuerwehr-Familie weitgehend geeint ist. Wir werden mit vielen Praxisproblemen auf Sie zukommen in der zweiten Jahreshälfte. Und ich freue mich, dass wir dafür ganz viel Zeit geschenkt bekommen haben, denn die Kreisbrandmeister und der Landesbrandmeister haben diese Zeit, zwei volle Tage, uns neben ihren sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten geschenkt, um genau diese Diskussion zu führen. Deswegen auch an dieser Stelle ganz, ganz herzlichen Dank an diese Führungskräfte, die uns da helfen, eben auch unser Gesetz gemeinsam besser zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Und weil immer mal die Diskussion aufploppt – ich kann mich erinnern, wir haben es auch im Innenausschuss einmal diskutiert –, es gab zwischendurch Diskussionen, ob die ehrenamtlichen Kreisbrandmeister in diesem Zusammenhang hauptamtlich werden sollen. Ja, es hat entsprechende Initiativen aus einzelnen kommunalen Körperschaften heraus gegeben. Ich persönlich halte den ehrenamtlichen Kreisbrandmeister für ein extrem wichtiges Bindeglied zwischen der hauptamtlichen Kreisverwaltung und den vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern. Ich plädiere deshalb sehr deutlich für die Beibehaltung des Ehrenamtes. Das wird im Übrigen zwischenzeitlich auch von allen Landkreisen und kreisfreien Städten so mitgetragen, sodass wir Ihnen an dieser Stelle den Vorschlag machen werden, es bleibt genauso, wie es ist, es bleibt dabei, dass wir ein perfektes Bindeglied haben zwischen Hauptamt und den vielen ehrenamtlich Engagierten, meine Damen und Herren. Wir werden, wenn Sie draufschauen, auch mit der Sonderbedarfszuweisung weiterhin helfen. Um Ihnen ein Gefühl zu geben, zuweilen wird ja auch gefragt, sind 100 Millionen eigentlich genug: Erstens, wenn ich in die Polizei hineinhöre, in andere Bereiche, würden viele diese 100 Millionen Euro sofort nehmen. Aber um Ihnen ein weiteres Gefühl zu geben – wir haben mal gerechnet –, allein zwischen 2021 und 2024 sind neben diesen 100 Millionen Euro Sonderprogrammen über 54 Millionen Euro allein aus Sonderbedarfszuweisungen für die Unterstützung von Feuerwehrfahrzeugen, für die Unterstützung bei Feuerwehrgerätehäusern, in summa also über 150 Millionen Euro in den letzten fünf Jahren in die Freiwilligen Feuerwehren gegangen. Ich glaube, dass man da keinen Vorwurf erheben kann, das Land stünde nicht mit ganzem Herzen und ganzer Begeisterung an der Seite der ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und genau das beabsichtigen wir fortzusetzen. Ich will deutlich sagen, ich weiß, dass Stahl und Beton alleine keine einzige Hilfe leistet. Deswegen ist das immer nur Zeichen unserer gemeinsamen Wertschätzung mit der kommunalen Familie, des Dankesagens für dieses tägliche Ehrenamt. Das Mindeste, was wir versuchen können, ist, denen, die sich dort 365 Tage im Jahr, sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag im Zweifel im Ehrenamt auch für uns alle in schwierige Situationen bereit sind zu bringen, uns aus schwierigen Situationen zu retten, dass denen dann wenigstens Material an die Hand gegeben wird, was sie möglichst optimal auf dem Weg und in den Einsätzen schützt und begleitet. Mein Dank gilt all denen, die sich in den Freiwilligen Feuerwehren engagieren, insbesondere auch deren Familien, weil es eines der wenigen Ehrenämter ist, was du nicht alleine entscheidest, sondern nur gemeinsam bereit sein kannst, es zu gehen. Herzlichen Dank an alle, die sich hier engagieren, insbesondere die, die zusätzlich in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind! Das sind die Kameradinnen und Kameraden, die morgen auf den Fahrzeugen sitzen und übermorgen die Freiwilligen Feuerwehren leiten, führen und lenken. Ich erlebe bei meinen Besuchen, dass die meisten Nachwuchskameradinnen und -kameraden genau aus den früheren Tätigkeiten in Freiwilligen Feuerwehren kommen. Noch einmal ganz, ganz herzlichen Dank all denen, die ganz viel Kraft, Liebe und Herzblut in dieses Ehrenamt stecken! All der Stahl und der Beton wäre nichts wert, wenn es Sie nicht gäbe, kommen Sie bitte allzeit wohlbehalten zurück! – Vielen Dank, viel Erfolg in der Diskussion! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, DIE LINKE und René Domke, FDP)
