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Jutta Wegner

GRÜNE 10.04.2025 Sitzungen 8/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die demografische Entwicklung führt dazu, dass die Zahl der Arbeitskräfte in M-V perspektivisch immer weiter sinkt. Das ist bekannt und dennoch lohnt ein Blick auf ein paar Zahlen, die das eindringlich untermauern. Die Zahl der Lebendgeborenen in M-V ist ausgehend von einem niedrigen Niveau in den letzten Jahren weiter zurückgegangen. 2018 lag sie laut Statistischem Amt noch bei über 13.000, 2023 lag sie nur noch bei 9.671. Die Zahl der Gestorbenen lag im Jahr 2023 hingegen bei 24.000. Laut aktuellem Zensus gab es 2022 in Mecklenburg-Vorpommern rund 65.000 Personen zwischen 15 und 19 Jahren und 64.000 Personen zwischen 20 und 24 Jahren. Demgegenüber waren circa 138.000 Personen zwischen 55 und 59 Jahren alt und 142.000 Personen zwischen 60 und 64 Jahren alt. Da brauche ich keinen Taschenrechner, um zu erkennen, wir haben derzeit und in den nächsten Jahren mehr als doppelt so viele Renteneintritte wie Arbeitsmarkteintritte bei uns im Land. Diese Zahlen zeigen eindeutig, ohne Zuwanderung wird der Mangel an Fach- und Arbeitskräften bei uns im Land besorgniserregende Ausmaße annehmen. In den letzten Jahren haben wir es ausschließlich den zugewanderten Mitmenschen zu verdanken, dass der Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei uns in M-V noch einigermaßen glimpflich ausfällt. Die Landesregierung hat sich auf den Weg gemacht und gemeinsam mit der Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit eine Fachkräfte-Service-Zentrale ins Leben gerufen. Damit soll die Erwerbsmigration aus Drittstaaten einfacher und schneller ermöglicht werden und den Unternehmen der Zugang zu ausländischen Fachkräften erleichtert werden. Das ist absolut zu begrüßen. Unserer Ansicht nach reicht es aber nicht aus, um die Fach- und Arbeitskräftelücke, die das Land selbst auf 59.000 Personen bis 2030 beziffert, zu schließen. Zudem ist gezielte Erwerbsmigration mit hohen Kosten für alle Beteiligten verbunden. Sie ist zeitaufwendig und durchaus auch risikobehaftet, denn die angeworbenen Arbeitskräfte aus Drittstaaten sind in der Regel ungebunden und kehren Mecklenburg-Vorpommern gegebenenfalls schnell wieder den Rücken, wenn sie anderswo bessere Arbeits- oder Lebensbedingungen vorfinden. Deswegen sprechen wir uns dafür aus, das Potenzial der bereits in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Zugewanderten gezielter zu adressieren und zu heben. Viele Zugewanderte leben schon länger in Mecklenburg-Vorpommern, sind deswegen häufig schon vor Ort verwurzelt und wollen gerne arbeiten. Dieses Potenzial für den hiesigen Arbeitsmarkt wird aber nicht voll ausgeschöpft, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) zum einen, weil die Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen kompliziert und langwierig sind, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zum anderen, weil auch Ausgleichsmaßnahmen beziehungsweise Anpassungsqualifizierungen bei fehlender Gleichwertigkeit lange dauern. Insgesamt hindern die komplizierten Verfahren die Zugewanderten oft an einer raschen Arbeitsaufnahme. Ich habe am Mittwoch schon dazu gesprochen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Folge: Viele Zugewanderte arbeiten trotz guter Qualifikation gar nicht oder gehen Tätigkeiten nach, die unterhalb ihrer Qualifikation liegen. Das sorgt nicht nur für Frust bei den Betroffenen, sondern ist aus ökonomischer Sicht auch fatal. Angesichts der sich zuspitzenden Arbeits- und Fachkräftesituation müssen wir das im Land vorhandene Potenzial besser nutzen. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, die Fachkräfte-Service-Zentrale in ihren Aufgaben zu erweitern und künftig zweigleisig aufzustellen. Neben ihrer Funktion als wichtige Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Erwerbsmigration sollte die Fachkräfte-Service-Zentrale auch Anlaufstelle für Zugewanderte sein, die bereits in M-V leben. Durch eine solche zweigleisige Anlaufstelle, die zusätzlich die Unterstützung von Zugewanderten bei der Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse, die Unterstützung bei der Nachqualifizierung sowie bei der Arbeitsaufnahme unter einem Dach bündelt, ergeben sich vielfältige Vorteile. Eine solche zentrale Anlaufstelle kann dazu beitragen, das bereits im Land vorhandene Potenzial an qualifizierten Arbeitskräften besser zu nutzen, die Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen, den Fachkräftemangel in unserer Region zu lindern, die wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns zu fördern, die gesellschaftliche Integration von Zugewanderten zu verbessern. Denn darüber sind wir uns ja auch alle klar, dass das nur und am besten in Arbeit geht. Weiter halten wir es für elementar, die langfristige Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe über das Jahr 2025 hinaus zu sichern, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und nachhaltige Integrationsarbeit zu ermöglichen. Zudem sollte die Landesregierung auf eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren hinwirken und prüfen, welche Barrieren im Rahmen der Ausgleichs- und Qualifizierungsmaßnahmen abgebaut werden können. Ein erster Schritt wurde in dieser Hinsicht mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes M-V gemacht. Weitere Schritte dürfen gerne folgen. Wichtig ist zum Beispiel, dass Ausgleichs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen zeitnah nach erfolgter Feststellung der teilweisen Gleichwertigkeit absolviert werden können. Angesichts der dramatischen demografischen Entwicklung können wir es uns in Mecklenburg-Vorpommern einfach nicht leisten, vorhandene Potenziale auf dem Arbeitsmarkt ungenutzt zu lassen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesem Sinn freue ich mich auf die Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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