Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die neue Kleine Koalition hat in Berlin einen Koalitionsvertrag verhandelt. Seit gestern kennen wir das Ergebnis. Beispielsweise soll es Änderungen am Arbeitszeitgesetz geben, die sich zunächst eher harmlos anhören. Statt einer Tageshöchstzeit soll es zukünftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben. Ausnahmen für einzelne Berufsgruppen gab es auch aktuell schon im Arbeitszeitgesetz. Sie sind auf besondere Beschäftigtengruppen beschränkt und es gibt nachvollziehbare Gründe für solche Ausnahmen. Ansonsten haben wir aber auch in Paragraf 5 Arbeitszeitgesetz schon Regelungen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Bevor wir deshalb generell die Hand an diese Regelung legen, müssen wir kurz innehalten. Das Arbeitsrecht ist in weiten Teilen dem Verhandlungsgeschick der vertragsschließenden Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen überlassenes Rechtsgebiet. Das entspricht der Privatautonomie, und das ist auch gut so. Allerdings hat der Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen Mindestanforderungen festgelegt, auch bei der Arbeitszeit. Und ich frage mich wirklich, warum eine Höchstarbeitszeit von 60 Stunden die Woche nicht flexibel genug ist, die nur innerhalb von sechs Monaten auf durchschnittlich 48 Stunden ausgeglichen werden müsste. Jeder Tarifvertrag enthält günstigere Regelungen, und das ist auch gut so. Aber Sie machen sich mit dem Koalitionsvertrag ja auf den Weg, die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden zu schleifen. Ich weiß nicht, welchen Produktivitätsgewinn Sie sich davon erwarten. Fakt ist, überlange Arbeitszeiten schaden der Gesundheit. Das kann nicht oft genug betont werden. Und Henning Foerster hat es ja auch schon angesprochen. Und, meine Damen und Herren, ich stelle auch infrage, ob das volkswirtschaftlich wirklich ein sinnvoller Vorschlag ist, denn bei regelmäßigen 10-, 12- oder 14-Stunden-Tagen darf die Frage nach der Produktivität gestellt werden. In diesen Sphären nimmt die Produktivität mit jeder zusätzlichen Stunde Arbeitszeit rapide ab. Allerorts wird geklagt über den hohen Krankenstand in den Belegschaften. Jetzt die tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen und damit Tür und Tor für weitere gesundheitliche Belastungen zu öffnen, ist möglicherweise nicht besonders klug. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich gebe außerdem zu bedenken, dass der Fach- und Arbeitskräftemangel vielfach zu unbesetzten Stellen führt. Die Tätigkeiten, die der freien Stelle zuzuordnen sind, werden häufig durch die vorhandenen Belegschaften notdürftig ausgeglichen, (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) was aber natürlich nur durch Mehrarbeit oder Arbeitsverdichtung funktioniert, will sagen, eine gestiegene Arbeitsbelastung ist doch vielfach schon Alltag. Tageshöchstarbeitszeiten abzuschaffen, ist an dieser Stelle eher kontraproduktiv. Auch die steuerfreien Überstunden halte ich für keine gute Regelung. Dies erhöht den Anreiz, Arbeit so umzuverteilen, dass mehr Überstunden anfallen. Das führt zu Mehrbelastungen und langfristig zu mehr gesundheitlichen Problemen und zu mehr Zugängen in Erwerbsminderungsrenten und damit auch zu mehr Sozialkosten. Und es führt zu mehr unproduktiver Arbeitszeit, denn nach acht Stunden Arbeit noch eine neunte dranzuhängen, weil sie steuerfrei ist, ist steuerlich nicht sinnvoll, volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Diese zusätzliche Stunde sollte eher von Teilzeitkräften geleistet werden, die ihre Arbeitszeit erhöhen wollen, sprich den Wunsch haben, mehr Stunden pro Woche zu arbeiten. Umfragen zeigen schon lange, dass Beschäftigte in Teilzeit – sehr oft sind das Frauen – gerne mehr Wochenstunden arbeiten wollen, als sie das tatsächlich tun, während Vollzeitbeschäftigte lieber etwas reduzieren wollen. Wenn also Frauen in Teilzeitbeschäftigung mehr arbeiten, dann ist das volkswirtschaftlich wesentlich sinnvoller, als wenn Vollzeitkräfte steuerfreie Überstunden machen. Im Übrigen sorgt das auch für mehr Steuereinnahmen, die Sie in bessere Kitaplätze oder Pflegeeinrichtungen investieren können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn wenn hier die Angebote besser werden, erhöhen Beschäftigte in Teilzeit viel eher ihre Arbeitszeit. Die positiven Effekte für das Arbeitsvolumen sind also durch Ausbau der Betreuungskapazitäten deutlich vielversprechender als die zu erwartenden Effekte von mehr Überstunden. Von steuerfreien Überstunden sollen im Übrigen nur Vollzeitkräfte profitieren, also vornehmlich Männer, während Frauen, die vielfach in Teilzeit arbeiten, von vornherein viel weniger Chancen haben, von dieser Maßnahme finanziell zu profitieren. Oder kurz gesagt, Frauen werden de facto benachteiligt. Auch an dieser Stelle ist der Vorschlag von CDU und SPD also nicht zu Ende gedacht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist im Grundsatz richtig, zusätzliche Arbeitsreserven zu mobilisieren, doch die Vorschläge von CDU und SPD zur Arbeitszeitflexibilisierung und längeren Arbeitszeiten von Vollzeitbeschäftigten sind arbeitsmarkt- und sozialpolitisch eindeutig der falsche Weg. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
