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Stefanie Drese

10.04.2025 Sitzungen 8/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Arbeitszeit ist zentraler Bestandteil unseres Tagesablaufs und bestimmt zugleich, wie viel Zeit uns zur Erholung und für Privatleben zur Verfügung steht. Naturgemäß existiert die Arbeitszeit deshalb in einem Spannungsfeld zwischen den Bedarfen der Arbeitgeber, die sich vielfach einem steigenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt sehen und mehr zeitliche Beweglichkeit ihrer Mitarbeiter fordern, und den Bedarfen der Arbeitnehmer, die flexible Arbeitszeitmodelle und eine gute Vereinbarkeit mit dem Privatleben wünschen. Es stellt sich also stets die uralte Frage, wie beide Seiten zusammengebracht werden und wie wir die Waagschale halten können, wie wir unsere Unternehmen wettbewerbsfähig ausstatten und den Arbeitnehmerschutz insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht gewährleisten. Nun ist diese Abwägungsfrage alles andere als neu. Was sich aber ändert, sind unsere externen Faktoren, denn unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Neue Berufe entstehen, der Fachkräftemangel stellt uns vor neue Herausforderungen, Unternehmen müssen sich noch mehr als zuvor darum bemühen, gutes Personal zu bekommen und zu halten. In diesem Zuge gewinnt auch eine gewisse Flexibilität an Bedeutung, um insbesondere gut ausgebildete jüngere Fachkräfte anzusprechen, die besonders viel Wert darauf legen, Beruf, Familie und Privatleben gut unter einen Hut zu bekommen. Schaffen Unternehmen also entsprechende Regelungen wie weniger Wochenarbeitsstunden oder Gleitzeitmodelle, werden sie attraktiver, und davon haben auch die älteren Beschäftigten etwas. Flexibilität ist dabei aber nicht gleich Flexibilität. Liegt sie in den Händen der Arbeitnehmer, so wirkt sich das positiv auf die Zufriedenheit und auch auf die Gesundheit aus. Entscheidet hingegen allein der Arbeitgeber über die Flexibilität der Arbeitszeit, kann das für Beschäftigte durchaus eine Belastung bedeuten. Wie gehen wir also sicher, dass Beschäftigte ausreichend geschützt werden? Das Arbeitszeitgesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert, gibt hierfür den Rahmen vor. Es enthält zum Beispiel Mindestschutzvorschriften, die nicht unterschritten, aber auch durchaus nach Willen der EU-Länder für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer noch positiver ausgelegt werden können. Demnach darf zum Beispiel die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten, zehn Stunden sind möglich, sofern in sechs Monaten der Schnitt von acht Stunden gehalten wird, und auch für Saisonarbeitende gibt es entsprechende Lösungen. Darüber hinaus ermöglicht das Arbeitszeitgesetz schon jetzt branchenbezogene Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe, insbesondere für die Landwirtschaft, Krankenhäuser, Hotels und Gaststätten, Verkehrsbetriebe, oder Flexibilisierungen durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Grund der heute angemeldeten Aussprache liegt vermutlich in den Verhandlungen zur Koalitionsbildung auf Bundesebene. Ein Ergebnis der gestern vorgestellten Koalitionsvereinbarung ist die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Demnach wäre dann in einem 7-Tage-Zeitraum 48 Stunden inklusive Überstunden möglich, wie dies auch jetzt bereits der Fall ist, aber die Begrenzung auf 8 Stunden pro Tag würde entfallen. Im Grundsatz bedeutet dies mehr Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Damit diese Flexibilisierung auch wirklich im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirkt, ist ein Dialog mit den Sozialpartnern zur konkreten Ausgestaltung notwendig und laut Koa-Vereinbarung auch zugesagt. Wichtig finde ich zudem, der Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum bliebe nach Koa-Vereinbarung ebenfalls erhalten, um den Schutz der Beschäftigten zu wahren. Ebenso muss aus meiner Sicht die 8-Stunden-Regelung für Tätigkeitsbereiche mit überproportional hoher Unfallgefahr weiter Bestand haben, denn das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz. Das darf sich auch bei mehr Flexibilisierung nicht ändern. Außerdem hält der Koalitionsvertrag fest, dass niemand gegen seinen Willen zu einer höheren Arbeitszeit gezwungen werden kann. Sehr geehrte Damen und Herren, entscheidend ist für mich jedoch, egal, ob wir von einer täglichen oder wöchentlichen Höchstarbeitszeit reden, dass Arbeitnehmer das Recht auf ein gesundes, auf ein sicheres und gut angepasstes Arbeitsumfeld haben, denn um erfolgreich sein zu können, brauchen Arbeitnehmer angemessene Pausen und Freizeit und Unternehmen brauchen wiederum gesunde Arbeitnehmer. Daher plädiere ich dafür, vor Ort in den Unternehmen oder aber zwischen den Tarifvertragsparteien gemeinsam die für alle Seiten beste Lösung für die Beschäftigten oder auch für die jeweilige Branche zu entwickeln, denn wie eingangs gesagt handelt es sich um einen Balanceakt, dessen Waagschalen naturgemäß nicht in jedem Bereich gleich ausfallen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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