Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir stehen vor wichtigen Entscheidungen für das deutsche Gesundheitswesen, deshalb passt die Debatte zu den beiden vorliegenden Anträgen sehr gut in die Zeit. Und bei allen Diskussionen über die Krankenhausreform ist es wichtig, auch wie heute den ambulanten Bereich in den Blick zu nehmen. Wir sind uns weitgehend in der Analyse einig. Unser Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen, Reformen an vielen Stellen sind notwendig – ja, manchmal überfällig –, um die ärztliche Versorgung zukunftssicher zu gestalten. Leider ist durch das vorzeitige Ampel-Aus einiges liegen geblieben. So konnte nur ein stark abgespecktes Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen werden. Gerade für unser dünn besiedeltes Flächenland sind dabei wichtige Punkte wie die Primärversorgungszentren oder die Gesundheitsregionen mit der Etablierung eines passgenauen Netzwerks aus Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern in einer Region auf der Strecke geblieben. Ich hoffe hier stark auf die nächste Bundesregierung und komme auf wesentliche Maßnahmen im Verlauf meiner Rede zurück. Beginnen möchte ich heute mit einem anderen Blick auf unser Gesundheitssystem, und hier gibt es dann auch bereits den ersten deutlichen Unterschied zum AfD-Antrag, der hier eigentlich zu jedem Thema unserer Gesellschaft die Situation in düsteren Worten beschreibt. Richtig ist nämlich, dass jedes Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 13 Millionen Behandlungsfälle allein im ambulanten Bereich ärztlich versorgt werden,13 Millionen Behandlungsfälle im ambulanten Bereich. Und Behandlungsfälle bedeuten Patienten je Quartal, unabhängig davon, wie oft im Quartal der Patient dann zu seiner Ärztin oder seinem Arzt geht. Insgesamt sprechen wir also von acht Behandlungsfällen je Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr. Damit liegen die Ärztinnen und Ärzte in unserem Land bundesweit ganz oben, im europäischen Vergleich sowieso. Und bei dieser Fülle von Behandlungsfällen sind Wartezeiten selbstverständlich Ausdruck begrenzter Kapazitäten. Wir haben also keine schlechte Versorgung, sondern ein Steuerungsdefizit, und das auf mehreren Ebenen. Hier müssen wir ansetzen, und einige Vorschläge, insbesondere im CDU-Antrag, gehen in diese Richtung. Aber andere finde ich dann doch den falschen Weg – gleich dazu mehr. Steuern geht aber auch viel einfacher, und jede und jeder kann dazu beitragen. Denn um auf die Wartezeiten zurückzukommen, was wir unbedingt unterscheiden müssen, sind Wartezeiten auf Vorsorge- und Routinetermine im Unterschied zu Wartezeiten auf Akutbehandlung. Wer zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen muss, dem sind auch längere Wartezeiten zuzumuten und der kann auch lange im Voraus planen. Das ist jedoch aus der Mode gekommen, viele Menschen wollen möglichst sofort jede Dienstleistung erhalten. Und dazu gehört leider auch, dass viele Patientinnen und Patienten eine schlechte Termintreue zeigen. Von den Terminen, die die Terminservicestelle vermittelt, wird beinahe die Hälfte geschwänzt. Diese No-Show-Termine sind Versorgungskapazitäten, die am Ende anderen Patienten fehlen. Anderes Beispiel: In Deutschland ist es so, dass etliche Patienten unter Umgehung ihrer Hausarztpraxis direkt den Facharzt ansteuern, und auch in Fällen, die eine Hausärztin sogar abschließend versorgen könnte. Die Engpässe in der fachärztlichen Versorgung sind also auch dadurch mitverursacht. Es gibt im deutschen Gesundheitssystem aktuell nur wenig Steuerung. Das können wir uns im doppelten Sinne nicht mehr leisten. Die Menschen werden älter und sind immer häufiger auf medizinische Versorgung angewiesen, während der Fachkräftemangel gerade im Gesundheitsbereich groß ist. Wir lassen zu, dass die Patientinnen und Patienten im System umherirren und dabei auch noch hohe Kosten verursachen. Dabei wissen in aller Regel die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner am besten, welche Behandlung die richtige ist und wer diese am besten durchführen kann. Wir brauchen also ein hausarztzentriertes Versorgungssystem mit dem Hausarzt als Lotsen. Ausnahmen wie etwa bei der Augenheilkunde und Gynäkologie sowie bei chronisch Kranken muss es natürlich geben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aha!) Fachleute sprechen von einem verbindlichen Primärarztsystem, das regelhaft und digital erweitert werden muss, bis hin zu Primärversorgungszentren, in denen Angehörige unterschiedlichster Gesundheitsberufe eng zusammenarbeiten und Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende medizinische Betreuung anbieten. Wir können da übrigens viel lernen, wenn wir den Blick über Deutschland hinaus weiten. Das in weiten Teilen ländlich strukturierte Portugal geht mit seinen sogenannten Familiengesundheitszentren sehr innovative Wege, die gerade für uns in Mecklenburg-Vorpommern interessant sind. Wir müssen nicht ärztliche Berufsgruppen stärker in die Versorgung einbinden, und zwar da, wo es passt. Diese Pflegefachpersonen können Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen. Viele Praxen haben bereits NäPa, VERAH oder ErwiN in ihren Teams. Durch solch eine qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen, Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das ist übrigens auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Die Gesundheitskioske – komischer Name, gutes Konzept – gehen in eine ähnliche Richtung. Sie haben es leider nicht mehr ins GVSG geschafft. Das sollte die neue Bundesregierung aber nachholen. Mit dem vom Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte betriebenen Informationszentrum Gesundheitsamt, kurz InGe, gibt es so etwas bei uns im Land bereits. Das im Reitbahnviertel in Neubrandenburg befindliche InGe ist mit Mitarbeitenden des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie einer Gemeindeschwester besetzt. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen zu Gesundheitsvorsorge, seelischer Gesundheit oder anderen medizinischen Fragen an sie wenden. Zusätzlich kann auch ein ärztlicher, zahnärztlicher Notdienst oder ein Psychologe, eine Psychologin hinzugerufen werden. Die Beratung ist dabei stets kostenlos. Bei Bedarf können die Mitarbeitenden des Beratungszentrums die Hilfesuchenden auch an weitere Behandlungsmöglichkeiten verweisen. Das InGe arbeitet hierfür eng mit Arztpraxen und Krankenhäusern in der Region zusammen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen also eine stärkere Filterfunktion durch die Hausärzte, um die Facharztressourcen für diejenigen zu nutzen, die erwiesenermaßen darauf angewiesen sind. Was wir nicht brauchen, ist ein Transparenzregister als zusätzliche Bürokratie, und auch an finanzieller Förderung scheitert keine Niederlassung. An dieser Stelle funktioniert die Selbstverwaltung sogar ganz ausgezeichnet, denn mit beinahe 10 Millionen Euro im Jahr von Krankenkassen und Ärzteschaft werden Niederlassung, Anstellung und Weiterbildung gefördert. Mit „MV Gesund vor Ort“ gibt es eine spezialisierte Beratung für Kommunen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen. Es passieren also bereits viele Dinge. Es braucht aber immer auch Menschen, die bereit sind, in die ländlichen Raum zu kommen, viel zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einige weitere Punkte des CDU-Antrags eingehen. Generell vorab, ich kann Ihrem Antrag manches abgewinnen, das ist ja, glaube ich, schon deutlich geworden. Dazu gehört die Entlastung der Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzteschaft von Bürokratie. Ärzte brauchen mehr Zeit für Patientinnen und Patienten statt für Papierkram. Digitale Lösungen können und werden hier unterstützen, aber sie müssen praxistauglich sein und den ärztlichen Alltag wirklich erleichtern. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird nur dann ein Erfolg, wenn sie den ärztlichen Berufsalltag verbessert. Elektronische Patientenakten, Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen müssen sinnvoll integriert werden, und manches braucht auch ein wenig mehr Zeit. Ich finde es jedenfalls richtig, dass die Einführung der ePA nun doch in einem etwas realistischeren Zeitraum erfolgen soll. Die Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung hängt aber auch ganz wesentlich von der Nachwuchsförderung und guten Arbeitsbedingungen ab. Wir setzen uns als Land gemeinsam mit den ärztlichen Standesvertretungen dafür ein, dass die ärztliche Weiterbildung zukunftsorientiert gestaltet und die Niederlassung in unterversorgten Gebieten attraktiver gemacht wird. Wir müssen auch neue Wege gehen. Eine Möglichkeit ist der erleichterte Quereinstieg langjährig erfahrener Fachärztinnen und Fachärzte in die Allgemeinmedizin. Viele von ihnen verfügen über wertvolle Kompetenzen, die je nach Fachrichtung gut auf die hausärztliche Versorgung übertragbar sind. Durch strukturierte Weiterbildungsmodelle und eine gezielte Anerkennung beruflicher Erfahrung können und wollen wir diesen Übergang erleichtern und somit die hausärztliche Versorgung langfristig stärken. Sehr viel effizienter als Sie sehe ich Ihre Forderung auf Erhöhung und Ausweitung der Landarztquote auf die fachärztliche Versorgung, oder sehr viel differenzierter. Zunächst einmal bin ich zufrieden mit der Umsetzung des Landarztgesetzes. Die jährlich 32 Studienplätze tragen mittelfristig zur Stärkung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum bei. Im derzeitigen System würde jedoch eine Ausweitung auf die fachärztliche Versorgung bedeuten, dass von den 32 Studierenden anteilig Plätze abgegeben werden müssten für Fachbereiche wie HNO, Dermatologie, Augen und so weiter. Das würde die gerade gestartete Verbesserung der hausärztlichen Versorgung ausbremsen, das will ich nicht. Die hausärztliche Versorgung ist weiterhin das Rückgrat der Gesundheitsversorgung in der Fläche. Von den Studienplätzen, die insgesamt zur Verfügung stehen, werden gemäß Staatsvertrag über die Hochschulzulassung 20 Prozent der Plätze vorab vergeben an Härtefälle, Nicht-EU-Studierende, Zweitstudierende, Bundeswehr und Länderquote – also Landarzt. Unser Weg gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Ländern ist es, eine Erhöhung dieser Gesamtquote zu erreichen. Dadurch könnten zusätzliche Quotenplätze etwa für Fachärzte im ländlichen Raum vergeben werden. Aber eben erst dann. Dafür ist allerdings die einstimmige Änderung des Hochschulstaatsvertrages durch die KMK notwendig. Zugleich könnten aber ungenutzte Quotenplätze, wenn weniger Zweitstudierende zum Beispiel da sind, für die Landärzte umgenutzt werden. Ich kann nicht auf alle Punkte eingehen. So kann aus meiner Sicht eine grundlegende Reform des Kassenarztsystems entscheidend dazu beitragen, die ambulante Versorgung effizienter und gerechter zu gestalten. Die derzeitigen Strukturen stoßen zunehmend an ihre Grenzen, insbesondere bei der Verteilung von Budgets und Steuerung von Versorgung. Lassen Sie uns in Berlin gemeinsam dafür eintreten! Und ich möchte eindringlich zum Abschluss auf den Ausbau der sektorenverbindenden Versorgung eingehen. So können zum Beispiel ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte mit Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen oder Pflegestützpunkten eher zusammenarbeiten, und Krankenhäuser im ländlichen Raum können verstärkt ambulante Leistungen anbieten. Gerade in Gebieten, die von einer Unterversorgung bedroht sind, ist es wichtig, stationäre und ambulante Behandlungen künftig nicht getrennt, sondern zusammen zu denken und dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu verbessern. Und das ist dann auch der Bogen zur Krankenhausreform, die genau diese sektorenübergreifende Kooperation befördern will. In der heutigen Zeit des Fachkräftemangels führen also viele Wege nach Rom. Wir müssen aber auch losfahren. Die gute Nachricht ist, wir sind in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund unserer strukturellen Gegebenheiten in manchen Bereichen sogar Vorreiter. Also statt Schwarzmalerei zu betreiben, verweise ich auf Projekte wie HaffNet oder ErwiN, (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut, ErwiN!) die in vorbildlicher Weise die hohe Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung bei zunehmendem Ärztemangel erhalten und sogar verbessern. (Patrick Dahlemann, SPD: Zusammen angeguckt.) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!)
