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Hannes Damm

GRÜNE 10.04.2025 Sitzungen 8/103

Habe ich das Wort, Frau Präsidentin? Weiß ich nicht. Habe ich das Wort? (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Ich wollte nur wissen, ob Sie mich schon … Okay! Frau Präsidentin! Herr Beitz, zwei Punkte aus Ihrer Rede: Also einmal, dass Sie sagen, wo früher Getreide stand, kommt jetzt PV. Sie kennen doch die Bewertungsmatrix, da steht drin, maximal 40 Bodenpunkte. Und wer unterhalb von 40 Bodenpunkten mit Weizen sein Geld verdienen möchte, der guckt ganz schön in den Ofen. Da kann man vielleicht … (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist absoluter Blödsinn!) Ja, es ist nicht nur Weizen, aber die Gunststandorte sind das mitnichten, die hier gemeint sind. Das wird ja in den Zielabweichungsverfahren auch gerade geprüft. Insofern ist das ein bisschen Whataboutism, weil dort geht es nicht um Weizenanbauflächen, da geht es eben um Flächen, die sich ansonsten auch schwer lohnen im landwirtschaftlichen Anbau. Ich frage mich dann, was Sie eigentlich an Flächenkontingenten haben, wenn Sie jetzt auf die versiegelten Flächen abstellen. Auch da würde ich sagen, Whataboutism. Ich sehe keine großflächigen überdachten Straßen, Parkplätze mit den PV-Anlagen. Das ist richtig, das wollen wir, jeder möchte gerne diese Flächen auch mit PV-Anlagen überdachen, keine Frage. Nur, wo bleiben die Projekte und wo bleiben die Initiativen der Landesregierung, um das zu fördern? Das sehe ich nicht. Und deswegen ist auch das Whataboutism. (Martin Schmidt, AfD: Ich dachte, das lohnt sich. Warum müssen wir es dann fördern?) Wenn wir die Bundesziele mal auf M-V runterbrechen, dann haben wir 13.000 Hektar, die wir bis 35 bebauen oder herstellen müssen an PV-Flächen. Mit dem Zielabweichungsverfahren geht das nicht, dies ist bald ausgeschöpft. Ich weiß auch nicht, wenn Sie bei Zielabweichungsverfahren nicht bleiben wollen, sondern der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms, wenn die 5.000 voll sind, was machen wir dann, bis das Ding 27 vorliegt? Und da braucht man auch kein BüGem 2.0 zu zitieren, wenn wir keine Flächen mehr haben, wo wir Anlagen bauen, dann profitieren die Leute auch nicht, weil dann kann kein BüGem angewendet werden, wenn es keine neuen Anlagen gibt. Und für die Teilfortschreibung, da war ja nun beileibe genug Zeit. Wir haben fünf Jahre Zielabweichungsverfahren. In sieben Jahren wäre das insgesamt möglich gewesen, die Teilfortschreibung zu machen. Selbst wenn wir sie jetzt noch anfangen, sind wir vermutlich schneller, als auf die Fortschreibung zu warten. Und da, denke ich, ja, sind wir in der Pflicht, hier voranzugehen. Und da, wo vor Ort die Menschen genau diesen Solarausbau wollen, wo er verträglich ist, das wird geprüft im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens. Ich stelle mir nicht vor, dass dann ein Ministerium rauskommt: Das sind Flächen, wo wir lieber Naturschutz machen wollen, wo über 50 Bodenpunkte drin sind, da gibt es einfach keine Zulassung. Und deswegen sehe ich da auch kein Problem. Ich würde Sie aufrufen – leider wurde dazu ganz wenig gesagt, was mit den aktuellen … –

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