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Dr. Wolfgang Blank

10.04.2025 Sitzungen 8/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Moin! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Moin!) Zunächst mal bedanke ich mich ganz ausdrücklich für die Möglichkeit, das Thema hier zu debattieren. Und ich denke ja, wir haben alle miteinander ein kommunikatives Problem, und ich will das versuchen zu erläutern. Grundlegend neue Strategien bringen auch neue Fragen und Herausforderungen mit sich. Das gilt auch oder in besonderem Maße für die Energiewende. Das merken wir heute, das haben wir aber auch in den letzten Jahren zunehmend gemerkt. Und wenn wir vor zehn Jahren darüber nachgedacht haben, wie ein Landesraumentwicklungsprogramm aussieht, dann war es da kaum möglich, bedingt möglich, die heutige Politik in jedem Detail vorherzusagen. Und ich glaube, das ist auch eines der Probleme, die wir diskutieren müssen. Und dann sind wir durchaus auch wieder beim Thema: Wie steuern wir Entwicklungen? Wie sieht Bürokratie und am Ende auch Umsetzung und Kommunikation aus? Das Landesraumentwicklungsprogramm gibt mit einem Planungshorizont von in der Regel zehn Jahren die Leitplanken für eine solche nachhaltige Entwicklung unseres Landes vor, zu der ich mich ausdrücklich hier bekenne. Die darin getroffenen Festlegungen – und da spreche ich für den Landwirtschaftsminister und auch für die Häuser, ich glaube, für die gesamte Landesregierung, Nachhaltigkeit –, die darin getroffenen Festlegungen haben sich in der Vergangenheit bewährt, weil sie gründlich abgewogen wurden unter den damaligen Voraussetzungen, doch gerade im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien und insbesondere auch bei Freiflächenphotovoltaikanlagen haben die Entwicklungen der vergangenen Jahre zu veränderten Tatsachen geführt. Der Ausbau geht schneller, als es unsere bestehenden Planungsinstrumente vorhergesehen haben. Genau an diesem Punkt zeigt sich eine zentrale Herausforderung. Danke an alle Gemeinden, die sich hier aktiv einbringen. Sie wollen ihre Zukunft gestalten, ihren planerischen Willen in Bauleitplänen rechtssicher verankern. Auf der anderen Seite sind wir auch an Ziele und Grundsätze einer Raumordnung gebunden, und auch privilegierte, raumbedeutsame Vorhaben dürfen diesen nicht widersprechen. Aus diesem Grunde wurde die besprochene Zielabweichungslösung geschaffen. Das Instrument der Zielabweichungsverfahren ermöglicht es, im Einzelfall auf Grundlage neuer Erkenntnisse von den Zielen der Raumordnung abzuweichen. So wurde für eine begrenzte Zahl von Projekten die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb der festgelegten Kulisse diese Anlagen zu realisieren anhand einheitlicher Kriterien. Die Nachfrage war enorm, das vorgesehene 5.000-Hektar-Kontingent ist um ein Vielfaches überschritten. Bislang sind knapp 250 Anträge eingegangen für eine Fläche von insgesamt 15.500 Hektar. Immerhin 70 dieser Anträge wurden bereits positiv beschieden für zusammen rund 4.100 Hektar, und dabei sind die 200-Meter-Kulissen-Verfahren noch gar nicht mitgerechnet. Deshalb und weil der Ausbau des Stromverteilnetzes mit dem Tempo beim Ausbau von Photovoltaik nicht Schritt hält, werden insbesondere deshalb netz- und systemdienliche, also innovative und zukunftsfähige Vorhaben als Projekte im besonderen Landesinteresse geprüft. Dabei ist es wichtig, festzuhalten, dass seitens der Landesregierung die klare Erwartungshaltung besteht, dass alle Vorhaben auch einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leisten. Vielerorts stoßen Projekte bislang noch auf Skepsis, nicht nur beim Ausbau der Windenergie. Die Gründe sind vielfältig: zu große Anlagen, Netzinfrastruktur, Netzdienlichkeit nicht gegeben, es bestehen Sorgen um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen oder um den Schutz sensibler Naturräume. Und nicht zuletzt entsteht auch der Eindruck, dass mit erzeugtem Strom alleine kein spürbarer Mehrwert für die Menschen vor Ort verbunden ist. Dies hat die Landesregierung, hat Mecklenburg-Vorpommern früh erkannt, dass die Energiewende nur gelingt, wenn sie als ein gemeinsames Projekt verstanden wird. Der Impuls für verbindliche Beteiligungsregelungen ging bereits früh von der Landesregierung aus, lange bevor der Bund mit Paragraf 6 EEG nachgezogen hat. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das sind ja Projekte vor Ort.) Mit unserem eigenen Beteiligungsgesetz, BüGem 1.0, wurde ein erster klarer, sehr innovativer Rahmen geschaffen für mehr Transparenz, Teilhabe und regionale Wertschöpfung. Jetzt ist der nächste Schritt in Vorbereitung. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit der Windenergie!) Mit der … Komme ich gleich dazu! Mit der Neuauflage des BüGem zum BüGem 2.0 wird das Beteiligungskonzept erweitert – zielgerichtet, zukunftsorientiert und mit Blick auf neue Anforderungen. Künftig wird es nicht nur für Windenergie gelten, sondern auch auf Photovoltaikanlagen ausgeweitet. Damit reagieren wir auf gewachsene Erwartungen in der Bevölkerung und schaffen neue Möglichkeiten, um die Energiewende als gemeinschaftliche Chance vor Ort erlebbar und greifbar zu machen. Gemeinschaftlich integrierte Betrachtungen – der Landwirtschaftsminister hat es gestern gesagt – stützen wir ausdrücklich. Sonne, Wind, Biogas, Erdwärme, Geothermie, zukünftig Wasserstoff – wir können doch nicht nur Technologien einzeln betrachten. Unser Ziel bleibt klar, die Energiewende soll bei den Menschen, bei ihnen vor Ort, bei uns allen ankommen, nicht nur mit Anlagen, sondern mit Nutzen, mit Beteiligung, mit Rückhalt. Mit der Neuauflage des BüGem 2.0 setzen wir genau da an: verlässliche Strukturen, die Projekte ermöglichen, Menschen einbinden und den Zusammenhalt stärken. Insofern sind wir auch im Gespräch, was das Thema der Flächen anbetrifft, aber genau unter diesen Kriterien, welche Technologien, welche Erzeugungsmöglichkeiten – Sonne, Wind, Biogas, Erdwärme, Geothermie und Wasserstoff –, welche Leistung, welche Fläche, welcher Standort, welcher Bedarf, welcher Nutzen, welche Akzeptanz. Wir brauchen hier mehr als ein vereinzeltes Herangehen an die PVAs, und ja, wir benötigen auch eine bessere Kommunikation. – Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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