landtag-mv.de ↗

Bettina Martin

10.04.2025 Sitzungen 8/103

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zivilgesellschaft ist das Rückgrat unserer Demokratie. Das Engagement für unsere Demokratie in der Fläche in so vielen Gemeinden in unserem Land ist nicht etwa staatlich verordnet, es kommt aus der Mitte der Gesellschaft, von Menschen, die sich einbringen in ihrer Freizeit und die mit Initiativen und mit Diskussionsbereitschaft für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sorgen. Sie sind es, die das Wort „Demokratie“ vor Ort mit Leben erfüllen. Und wenn gerade kein Gang zur Wahlurne ansteht, sind es diese Menschen, die vor Ort für Demokratie einstehen. Und sie sind es, die unsere volle Unterstützung haben. Die Landesregierung verwahrt sich ausdrücklich, ausgerechnet viele Bürgerinnen und Bürgern, die sich vor Ort für das Gemeinwohl und für unser Zusammenleben engagieren, ausgerechnet diese Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Wir werden diesen perfiden Versuch, zivilgesellschaftliches Engagement mundtot zu machen, nicht mitmachen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deswegen danke ich den Koalitionsfraktionen für diesen wichtigen Antrag, denn der Angriff auf das zivilgesellschaftliche Engagement kommt unter dem Deckmäntelchen „juristische Korrektheit“ daher. Dafür wird das gern zitierte Neutralitätsgebot herangezogen und, ich möchte sagen, missbraucht. (Nikolaus Kramer, AfD: Sie missbrauchen das.) Denn was bedeutet eigentlich Neutralitätsgebot? In der Tat gilt für staatliche Hoheitsträger das staatliche Neutralitätsgebot. Doch mit dieser Neutralität ist ausdrücklich nicht Werteneutralität gemeint, im Gegenteil. Unser Grundgesetz formuliert spezifische Werte, ganz vorne Werte wie Menschenwürde und Demokratieprinzip. Diesen Werten sind nicht nur staatliche Hoheitsträger, sondern ganz selbstverständlich auch Zuwendungsträger verpflichtet. Überparteilichkeit – ja natürlich, (Daniel Peters, CDU: Genau das ist damit gemeint.) aber ganz sicher nicht Werteneutralität. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Werteorientierter Hass.) Das ist auch ganz glasklare Maßgabe des sogenannten Beutelsbacher Konsenses, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Werteorientierte Spaltung der Gesellschaft.) der bereits 1976 formuliert wurde und seitdem klare Richtschnur ist für Akteure in der politischen Bildung, egal, ob schulisch oder außerschulisch. Ich mache mal ein Beispiel, das das ziemlich deutlich macht. Wenn zum Beispiel in einem außerschulischen Projekt diskutiert wird und in diesem Rahmen der Holocaust geleugnet wird, dann ist es nicht nur zulässig, sondern absolut verpflichtend, dass hierzu klar ablehnend Stellung bezogen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das Ziel kann und das Ziel darf auch gar nicht Werteneutralität sein. Und wir werden es deshalb auch nicht zulassen – mit Kleinen Anfragen oder auch Aktionen wie die der AfD vor einigen Jahren ein sogenanntes „Meldeportal für Lehrkräfte“ einzurichten –, wir werden es nicht zulassen, dass die aktive Zivilgesellschaft eingeschüchtert wird. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir sehen es seit Jahren, dass solche Instrumente angewandt werden, um die Träger unserer Zivilgesellschaft als staatlich bezahlte Agitatoren zu verunglimpfen. Und es tut mir leid, der Satz, dass man ja nur Fragen stelle, macht es eigentlich auch nicht besser. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Alle Reden von Bettina Martin Protokoll ↗