Simone Oldenburg
Nein. (Zuruf von Dr. Robert Northoff, SPD) Ich mache noch einmal weiter bei dem Bützower Gymnasium. Wenn diese Ausnahmen jetzt möglich sind, wenn Ausnahmen erlaubt werden, sagt dort die Hausordnung weiter, dass die Schülerinnen und Schüler dann keine Audio-, Video- und Bildaufnahmen oder sonstige personenbezogene Daten zu verarbeiten haben, sofern es nicht ausdrücklich von der Lehrkraft erlaubt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, trotz der vielen bereits existierenden Nutzungsbedingungen, und da komme ich auf die Zwischenfrage vom Kollegen Renz noch mal zurück, ist es selbstverständlich notwendig, dass wir gemeinsam mit den Vertretungen der Schüler, der Eltern, der Schulleitung in dem laufenden Prozess zur Erstellung und Überarbeitung von Empfehlungen weiterarbeiten, damit eben alle Schulen noch mehr Sicherheit im Umgang mit der Aufstellung ihrer schulinternen Regeln erhalten und sie auch eine Orientierung haben, welche Maßnahmen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind. Was ich eben schon gesagt habe, alle Schulen beschließen dann diese Regelungen in den Schulkonferenzen, veröffentlichen sie in den Hausordnungen und anschließend in den Medienbildungskonzepten. Damit noch mal zum FDP-Antrag Wir haben nicht nur als einziges Bundesland vor vielen Jahren bereits das Unterrichtsfach ab Klasse 5 Medienbildung eingeführt, sondern bei uns haben alle Schulen, alle 499 Schulen, Medienbildungskonzepte, und die Schulträger der 499 Schulen haben Medienbildungspläne erarbeitet, um eben insgesamt als Schule und als Schulträger eine langfristige Strategie und Handlungsweise auch mit mobilen oder stationären digitalen Endgeräten zu entwickeln. Sehr geehrte Damen und Herren, um eben auch auf die geforderten Fortbildungen einzugehen, möchte ich Folgendes sagen: Das Institut für Qualitätsentwicklung und das Medienpädagogische Zentrum bieten ein breites Portfolio an Beratungen und Fortbildungen für SchiLf-Tage, für Qualifizierungen einzelner Kollegen oder gesamter Kollegien, aber auch für Fach- und Studienleiter oder für die Schulrätinnen und Schulräte an. So haben allein im vergangenen Schuljahr 127 Schulen Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Medienpädagogischen Zentrums in Anspruch genommen. Die Regionalbeauftragten, die wir auch haben für Medienbildung sowie die medienpädagogischen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, beraten nämlich seit einigen Jahren die Schulen in der Konzeptionierung und Ausgestaltung des schulischen Medienbildungskonzeptes, aber auch in pädagogischen Fragen rund um den Einsatz digitaler Medien sowie in der Umsetzung des DigitalPakts Schule. Im Schuljahr 2023/24 haben insgesamt 1.657 Lehrkräfte an Fortbildungen im Bereich Digitalisierung bei Veranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung teilgenommen, bei Veranstaltungen des Medienpädagogischen Zentrums waren es 2.098 Lehrkräfte. An den Fortbildungen zu Calleo nahmen 1.290 Lehrkräfte teil, und 5.261 Lehrerinnen und Lehrer nutzten die Fobizz-Angebote. Mehr als 10.000 Mal wurden die über 600 Veranstaltungen genutzt. Das verdeutlicht die sehr hohe Akzeptanz dieser Fortbildungen, zum Beispiel zum Schwerpunkt Kinder- und Jugendmedienschutz, Cybergrooming, Social-Media-Schutzkonzepte für Schulen, Verstärkung der Präventionsarbeit in Kooperation mit dem Landeskriminalamt oder zur Erstellung digitaler Nutzungsordnungen und zum Schul- und Urheberrecht. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist unbestritten wichtig, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler auch hier zu begleiten und sie mit gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen zu unterstützen. Aber bei allem ist immer der Zweck des Agierens in den Mittelpunkt zu stellen, und das können nicht bloße Verbote und keine Übersprunghandlungen sein. Denn die vorhandene Evidenz spricht nicht für ein allgemeines Problem, sondern für Vulnerabilitäten einzelner Personen beziehungsweise dafür, dass sich schädliche Nutzungsmuster auf konkrete Inhalte beziehen. So auch die Erkenntnisse von Frau Professor Scheiter. Sie betont auch, dass die gesellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen auch in diesem Prozess von uns allen ernst genommen werden muss. Das tun wir, indem wir mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam an den Empfehlungen arbeiten und sie auch bei der Befassung in der Schulkonferenz genau wie die Eltern und Lehrkräfte eingebunden sind. Wir gehen also nicht den einfachen Weg von restriktiven Verboten, sondern wir stellen uns der Aufgabe, zwischen Individualität und Vielfalt zu differenzieren, (Torsten Renz, CDU: Wobei das Ergebnis schon feststeht.) denn Verbote führen in den seltensten Fällen zum Ziel, sondern es ist immer das Maß, das gehalten werden muss, genau wie die Begleitung und Unterstützung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
