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Simone Oldenburg

10.04.2025 Sitzungen 8/103

Die Schlussfolgerung ist, dass die Schulen seit vielen Jahren bereits eigene Nutzungsregeln haben – die meisten Schulen, natürlich nicht alle – und dass auch in ihrer Verantwortung liegt, dass die Schulkonferenzen diese beschlossen haben, dass sie das in den Hausordnungen dann geregelt haben und gleichzeitig auch in den Medienbildungskonzepten, die es nämlich an jeder Schule gibt, ebenfalls geregelt haben, und so – alle Schulleitungsvereinigungen und auch der Landesschülerrat – soll es bleiben. Aber es ist wichtig, dass wir Empfehlungen gemeinsam erarbeiten, dass man auch noch mal guckt, die, die noch keine haben, sind das die richtigen Empfehlungen, komme ich damit tatsächlich zurande. So haben tatsächlich die Grundschulen in den meisten Fällen ein komplettes Verbot, aber natürlich nicht die Gymnasien. Das sehen wir hier auch, das altersangemessen unterschiedlich bereits agiert wird.

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