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Simone Oldenburg

10.04.2025 Sitzungen 8/103

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 51 Prozent der Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren haben ein eigenes Smartphone. Und 85 Prozent dieser Kinder nehmen das Gerät auch mit in die Schule, knapp zwei Drittel nutzen es sogar im Sportverein und in der Jugendgruppe. Fast 100 Prozent der Jugendlichen ab dem 13. Lebensjahr verfügen über Smartphones oder andere Multifunktionsgeräte. Und augenscheinlich 100 Prozent der Abgeordneten in diesem Landtag (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) verfügen ebenfalls über Smartphones und andere digitale Geräte und niemand von Ihnen würde sagen, er sei abgelenkt, wenn er diese gerade benutzt. (Julian Barlen, SPD: Das haben Sie gesagt! – Marc Reinhardt, CDU: Doch! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Um vor diesem Hintergrund jetzt über die Möglichkeiten oder auch gar über Verbote zu reden, ist es wichtig, welche Effekte Handyverbote auf die Lernleistungen haben. Verringern sie die Leistungen, lenkt die Nutzung vom Lernen ab, wird das Lernen gestört? Die Antwort überrascht vielleicht: Es gibt keinen nachweisbaren Effekt von Handyverboten auf die Lernleistung. So weisen es beispielsweise Böttger und Zierer nach. Wohl hat ein Handyverbot einen Effekt auf das psychische Wohlbefinden, da es das Mobbing an den Schulen verringern kann. Frau Professor Dr. Katharina Scheiter von der Universität Potsdam kommt zu folgenden Schlussfolgerungen bei der Beurteilung der Evidenz, der Erkenntnisse: Es gibt wenige Studien, die Qualitätssicherung ist teilweise sehr fraglich, die Studienergebnisse haben eine hohe Heterogenität, es gibt kleine Effekte auf die Lernleistungen, die in laborexperimentellen Settings nachgewiesen wurden, es gibt keine Auswirkungen von Handyverboten im schulischen Kontext, und Handyverbote haben schwache Auswirkungen auf das Wohlbefinden. Aber wer sein Handy ausschaltet, kann sich deutlich besser selbst regulieren, so die Ergebnisse von PISA 2022 bei der Antwort auf die Frage, ob 15-jährige in Deutschland durch das Handy in der Schule abgelenkt sind. Ein weiteres Forschungsergebnis, das sich mit den Auswirkungen der Nutzung von Social Media befasst, darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Hierbei geht es um Erkenntnisse darüber, ob andere Aktivitäten durch das Aufkommen von Social Media drastisch abgenommen haben. Und hierzu stellt der medienpädagogische Forschungsverbund Südwest fest, dass das nicht der Fall ist, denn der Anteil der regelmäßigen Leserinnen und Leser, die täglich oder mehrmals in der Woche Bücher lesen, ist von 2014 zu 2024 konstant geblieben und hat sich sogar noch in den letzten beiden Jahren erhöht. Sehr geehrte Damen und Herren, wie stehen die Ergebnisse nun zu den Inhalten der Anträge der AfD und der FDP sowie zum Thema der Aussprache der CDU-Fraktion? Sollten Smartphones aus dem Unterricht und dem Schulbetrieb herausgehalten werden, sollten Handys verboten werden? Nein. Weder Handys, noch Smartphones, noch Tablets, noch Smartwatches, noch sonstige digitale Endgeräte sollten komplett verboten werden. Der Landeselternrat, der Landesschülerrat und auch die Schulleitungsvereinigungen sprechen sich für schulinterne Regelungen aus, die das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert betrachten und individuelle Lösungen ermöglichen, also ähnlich wie der Antrag der FDP-Fraktion, und genau so wird es bereits gemacht. Viele Schulen in unserem Bundesland verfügen schon jetzt über verbindliche Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte und haben diese in ihren Hausordnungen verankert. So sieht die Hausordnung der Heinrich-Zille-Grundschule in Demmin vor, dass die private Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände nicht erlaubt ist. Das Fridericianum in Schwerin beschloss im vergangenen Jahr in der Schulkonferenz folgende Handyregeln, ich zitiere: „Die Pausen dienen der Erholung und der sozialen Interaktion. Daher ist für Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 bis 10 die Nutzung privater digitaler Geräte in den unterrichtsfreien Zeiten auf dem Schulgelände nur bis 07:50 Uhr gestattet. Die Schule stellt sicher, dass Informationen zum Vertretungsplan in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden. Digitale Uhren sind nur mit Zeitanzeigefunktionen zu verwenden. Alle anderen digitalen Endgeräte sind in den ausgeschlossenen Zeiten ausgeschaltet. In der Schultasche oder an der Person zu verwahren. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 hingegen dürfen digitale Endgeräte in der unterrichtsfreien Zeit sinnvoll nutzen. Begründete Ausnahmen von diesen Regelungen sind in Absprache mit dem Fachlehrer, Klassenlehrer oder Tutor mit Blick auf die individuellen Umstände jederzeit möglich.“ Und ein drittes Beispiel verdeutlicht das verantwortungsvolle Handeln an den Schulen: die Nutzungsverordnung für Smartgeräte am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Bützow. Hier heißt es unter anderem, dass das Mitbringen von Smartgeräten in die Schule freiwillig ist und für den schulischen Alltag nicht notwendig ist und dass der Gebrauch von Smartgeräten während des Unterrichts und in den Pausen von Schulstart bis Unterrichtsende nicht gestattet ist. Die Smartgeräte sollen während des gesamten Unterrichtstages in der Schultasche ausgeschaltet verwahrt werden. Ausnahmen können erfolgen, wenn ein Notfall vorliegt, wenn eine Lehrkraft die Geräte in ihren Unterricht integrieren möchte, wenn Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte als Ersatz für analoge Mitschriften nutzen, wenn die Schülerinnen und Schüler in die Qualifikationsphase übergegangen sind und wenn sie mit den digitalen Endgeräten verantwortungsvoll umgehen.

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